Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 20 W 169/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3469
OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 20 W 169/84 (https://dejure.org/1984,3469)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.1984 - 20 W 169/84 (https://dejure.org/1984,3469)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 20 W 169/84 (https://dejure.org/1984,3469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Der Betroffene kannte den Sachverhalt schon aus dem parallelen Strafverfahren, in dem aus den von der beteiligten Behörde angeführten Gründen Untersuchungshaft angeordnet worden war, und konnte deshalb, anders als die Betroffenen in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Fällen (OLG Frankfurt/Main NJW 1985, 1294; NVwZ 1996, Beilage 5 zu Heft 5/1996, S. 40) von dem Haftantrag nicht überrascht sein.

    Der Betroffene hat sich - wiederum anders als im Fall des Oberlandesgericht Frankfurt/Main (NJW 1985, 1294) - durch seinen Verfahrensbevollmächtigten auch zur Sache geäußert.

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Wx 226/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Sachaufklärungspflicht,

    Verstößt der Richter gegen das Gebot vorheriger mündlicher Anhörung, so drückt dieses Unterlassen der gleichwohl angeordneten Freiheitsentziehung den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholen der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (BVerfG NJW 1982, 691, 692; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 22 W(x) 32/07, zitiert nach Melchior, Abschiebungshaft - Internetkommentar; OLG Frankfurt NJW 1985, 1294; auch Pentz, NJW 1990, 2777, 2781).
  • BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde an den

    Es prüft daher auch nicht, ob seine beabsichtigte Gesetzesauslegung von dem Beschluß des Oberlandesgerichts F. vom 5. Juli 1984 (NJW 1985, 1294) abweicht.
  • OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95

    Ausländerrecht: Abschiebehaft, Erneute mündliche Anhörung des Betroffenen,

    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem sich der Betroffene bereits aus anderen als abschiebungshaftrechtlichen Gründen in öffentlichem Gewahrsam befindet, ist es mit dem Gesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FEVG ), aber auch den allgemeinen Grundsätzen eines fairen Verfahrens (vgl. dazu z.B. BVerfG NJW 1983, 2762 ; RiStBV Nr. 181 Abs. 2 ; vgl. auch Art. 5 und 6 EMRK ) nicht zu vereinbaren, daß der Betroffene keine Terminsladung mit schriftlicher Übersetzung des Abschiebungshaftantrags erhalten hat (vgl. dazu Senatsbeschluß 20 W 169/94 = NJW 1985, 1294 = Hess. JMBl. 1984, 792).
  • LG Kaiserslautern, 16.01.2003 - 1 T 8/03

    Vorläufige Festnahme zur Vorführung vor den Abschiebungshaftrichter bei Ausländer

    Denn die Anordnung einer Vorführung vor den Abschiebungshaftrichter kann nur nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 FEVG in Betracht kommen, d. h. nur im Fall des Nichterscheinens des Betroffenen nach einer vorgängigen - hier indessen nicht bewirkten - ordnungsgemäßen Ladung (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl. etwa OLG Frankfurt NJW 1985, 1294) zu einer mündlichen Anhörung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht