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   BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84   

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https://dejure.org/1984,2063
BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84 (https://dejure.org/1984,2063)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84 (https://dejure.org/1984,2063)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 2 ObOWi 261/84 (https://dejure.org/1984,2063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 12 Abs. 3, § 42 Abs. 4 Zeichen 314, 315

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1407
  • BayObLGSt 1984, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 192/69

    Abschleppen - Kraftfahrzeugverwertung - Schrottplatz - Ausschlachten -

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84
    Sie sind aber eine wertvolle Auslegungshilfe, weil die Verwaltungsvorschriften zusammen mit der StVO und ebenso wie diese durch den Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrats (§ 6 Abs. 1 StVG ) erlassen worden sind und somit die tatsächlichen Vorstellungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers erkennen lassen (BGHSt 23, 108/113; BayObLGSt 1978, 93/95).
  • BayObLG, 21.06.1978 - 1 ObOWi 343/77

    Fahrradunfall - Ein seiner baulichen Gestaltung nach eindeutig für die Benutzung

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84
    Sie sind aber eine wertvolle Auslegungshilfe, weil die Verwaltungsvorschriften zusammen mit der StVO und ebenso wie diese durch den Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrats (§ 6 Abs. 1 StVG ) erlassen worden sind und somit die tatsächlichen Vorstellungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers erkennen lassen (BGHSt 23, 108/113; BayObLGSt 1978, 93/95).
  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten -

    Soweit sich der Kläger zur Begründung dieser Auffassung auf die Kommentarstelle bei Jagusch-Hentschel (Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 12 StVO, Rdnr. 60) und ergänzend auf die dort in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (NJW 1985, 1407) beruft, vermag das seinem Begehren nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Das Verwaltungsgericht hat jedoch in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß die von Jagusch-Hentschel insoweit zur Begründung seiner Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (a. a. O.) eine derartige ausschließliche pauschale Aussage nicht enthält.

    "Der Hinweis auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (NJW 1985, 1407) kann im übrigen auch nicht unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zur Zulassung der Berufung führen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88

    Parken; Parkplatz; Beförderung; Gehbehinderter; Blinder; Rollstuhlfahrer

    Dieses Zusatzschild beschränkte die Parkerlaubnis allgemein zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder, ohne daß es [seinerzeit] darauf ankam, ob der dadurch Begünstigte einen Ausweis mit entsprechender Bescheinigung besaß oder gar am Kraftfahrzeug anbrachte (vgl. BayObLG, NJW 1985, 1407 f. [hier: II (286) 20l c] unter ausführlicher Darlegung der eindeutigen Gesetzeslage); unerheblich war auch, ob der derart Schwerbehinderte das von ihm benutzte Fahrzeug selbst führte (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355 f. [hier: II (286) 201 d]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1266/91

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten -

    Das Verwaltungsgericht stützt sich im wesentlichen auf einen Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Oktober 1984 (NJW 1985, 1407).
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