Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1578
BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84 (https://dejure.org/1985,1578)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1985 - 3 StR 525/84 (https://dejure.org/1985,1578)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 3 StR 525/84 (https://dejure.org/1985,1578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal des Tötens mit gemeingefährlichen Mitteln - Beeinträchtigung des Aussageverhaltens eines Zeugen durch Aufzeichnung seiner Aussage auf Tonband - Änderung der Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat zum Nachteil des Angeklagten - Erhebliche Einschränkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) § 211 Abs. 2
    Begriff des gemeingefährlichen Mittels; Umfang des konkreten Gefährdungsbereichs; Tötung mit Brandflaschen

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1477
  • MDR 1985, 511
  • StV 1985, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63

    Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung -

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84
    Es ist auszuschließen, daß das Aussageverhalten des Zeugen dadurch beeinträchtigt worden sein könnte (vgl. BGHSt 19, 193, 194) [BGH 04.02.1964 - 1 StR 510/63].
  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 22/83

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen oder verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84
    Weil der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 22/83 (S) - nur die Feststellungen zum äußeren Sachverhalt aufrechterhalten hatte, konnte der neu mit der Sache befaßte Tatrichter bei der Verurteilung wegen der Tat in Lörrach ohne Verstoß gegen die Bindungswirkung sehr wohl die in Tateinheit begangene dreifache fahrlässige Körperverletzung, zu der sich der erste Tatrichter nicht geäußert hatte, in den Schuldspruch aufnehmen.
  • RG, 23.12.1881 - 3133/81

    1. Was ist bei einer durch Fahrlässigkeit herbeigeführten Überschwemmung unter

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84
    Jede auch noch so allgemeine Gefahr hat der Natur der Sache nach irgendeine örtliche Grenze (RGSt 5, 309).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Vielmehr hatte er durch seine unkontrollierte und deshalb für Dritte unberechenbare Fahrt durch Menschenansammlungen hindurch "in besonderer Rücksichtslosigkeit" (BGHSt 38, 353, 354; BGH NJW 1985, 1477, 1478) eine Gefahr für eine unbestimmte Vielzahl von Personen geschaffen.
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

    Schwere Brandstiftung; Ermöglichen einer anderen Straftat

    cc) Allerdings hat die Rechtsprechung zu § 307 Nr. 2 StGB aF angenommen, dass dieser Qualifikationstatbestand auch dann verwirklicht sei, wenn die schwere Brandstiftung unter den Voraussetzungen eines Mordmerkmals gleichzeitig der Tötung eines Menschen dienen, die Brandlegung also als unmittelbares Tatmittel zur Herbeiführung des Todes wirken sollte, ohne dass es aus Sicht des Täters eines weiteren Handlungsaktes bedurfte (BGHSt 20, 246, 247; 40, 106, 107; BGH NJW 1985, 1477, 1478).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 1477 f.; Eser in Schönke-Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 29; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 59 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 93/20

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (fehlende Beherrschbarkeit; Eignung zur

    Seine Beschränkung auf eine Räumlichkeit schließt die Eigenschaft als gemeingefährliches Mittel nicht aus, denn jede auch noch so allgemeine Gefahr hat der Natur der Sache nach irgendeine örtliche Grenze (BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 3 StR 525/84, NJW 1985, 1477 mwN).
  • BGH, 04.02.1986 - 5 StR 776/85

    Begriff der gemeingefährlichen Mittel

    Es erfordert, daß der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH NJW 1985, 1477, 1478).
  • BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu gesetzlich vertypten

    Danach richtet sich das Verbot nicht gegen eine ungünstigere Beurteilung der Schuldfrage (RG, Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7 und vom 13. Februar 1985 - 3 StR 525/84, NStZ 1986, 206, 209 bei Pfeiffer/Miebach).
  • LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Welche und wie viele Personen durch den in die vorausfahrenden Fahrzeuge gelenkten Lkw gefährdet, verletzt und getötet werden konnten, war für den Beschuldigten nicht berechenbar; er schuf "in besonderer Rücksichtslosigkeit" (vgl. BGHSt 38, 353, 354; BGH, NJW 1985, 1477, 1478) eine Gefahr für eine unbestimmte Vielzahl von Personen.
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RVg 1/88

    Härteausgleich für vor dem 16.5.1976 verletzte Personen, Verletzung ohne

    Aber über den Kerngehalt des Begriffes besteht insoweit Einigkeit, als die eingangs genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die hier nicht gegeben sind (BGH, NJW 1985, 1477, 1478 = MDR 1985, 511 f = JZ 1985, 640 = Strafverteidiger 1985, 280; Jähnke in: Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl 1980, § 211 Rz 59 mN; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 23. Aufl 1988, § 211 Rz 29 mN; Dedes, MDR 1984, 100, 102; Horn, JR 1986, 32 f).
  • BGH, 17.03.1993 - 2 StR 623/92

    Wertende Berücksichtigung der vorhersehbaren Folgen der Tat für die Opfer zu

    Damit hat der Angeklagte bei der Tötung ein Mittel eingesetzt, das in der konkreten Tatsituation das Leben einer Mehrzahl von Menschen gefährdete, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Hand hatte (BGH NJW 1985, 1477, 1478).
  • LG Limburg, 02.02.2011 - 2 KLs 2 Js 52277/10
    Die Beschränkung des Einsatzes auf eine Räumlichkeit schließt die Eigenschaft als gemeingefährliches Mittel nicht aus, weil jede allgemeine Gefahr irgendeine örtliche Grenze hat (BGH, Urteil vom 13.02.1985, Az.: 3 StR 525/84, juris, Rn. 9).
  • LG Dresden, 29.07.2005 - 1 Ks 424 Js 51341/03

    12 Jahre Haft für Bombenleger

  • LG Augsburg, 19.09.1994 - 8 Ks 401 Js 45895/93
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht