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   BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84   

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BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84 (https://dejure.org/1984,1090)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1984 - 1 StR 657/84 (https://dejure.org/1984,1090)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1984 - 1 StR 657/84 (https://dejure.org/1984,1090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Angeklagten aus der Hauptverhandlung zum Schutz von Zeugen - Erstreckung des Ausschlusses auf den Vereidigungsvorgang bei drohender Enttarnung eines V-Mannes - Nichtzulassung für die Verhandlung über die Vereidigung als absoluter Revisionsgrund - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen Vereidigung

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1478
  • MDR 1985, 246
  • NStZ 1985, 136
  • StV 1985, 3
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Bei Gefahr der Enttarnung oder bei Gefährdung eines Zeugen erstreckt sich die in entsprechender Anwendung des § 247 S. 1 StPO angeordnete Entfernung des Angeklagten bei der Vernehmung des Zeugen auf dessen Vereidigung (im Anschluß an BGHSt 32, 32).

    Der Senat hat entschieden, daß der Angeklagte aus den in § 96 StPO und § 54 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG (§ 62 Abs. 1 BBG) anerkannten Gründen während der Vernehmung eines "V-Mannes" aus der Hauptverhandlung entfernt werden kann (BGHSt 32, 32; vgl. BVerfGE 57, 250, 286 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/287, wo gesagt ist, daß eine richterliche Vernehmung "notfalls" auch unter Ausschluß des Angeklagten stattfinden darf).

  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).

    Sie war nicht gehalten, die Angeklagten in Gegenwart des Zeugen über den Inhalt der in ihrer Abwesenheit gemachten Aussage zu unterrichten, und sie war auch nicht verpflichtet, ihnen eine unmittelbare Befragung des Zeugen zu ermöglichen (BGHSt 22, 289, 296) [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68].

  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).
  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung und

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Der Senat hat entschieden, daß der Angeklagte aus den in § 96 StPO und § 54 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG (§ 62 Abs. 1 BBG) anerkannten Gründen während der Vernehmung eines "V-Mannes" aus der Hauptverhandlung entfernt werden kann (BGHSt 32, 32; vgl. BVerfGE 57, 250, 286 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/287, wo gesagt ist, daß eine richterliche Vernehmung "notfalls" auch unter Ausschluß des Angeklagten stattfinden darf).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Auch der Große Senat für Strafsachen hat ausgesprochen, daß, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ein Ausschluß des Angeklagten von einem Teil der Hauptverhandlung in Betracht kommt (BGHSt 32, 115, 125) [BGH 17.10.1983 - GSSt - 1/83].
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82

    Über eine ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens mit Zeugenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).
  • BGH, 12.08.1981 - 3 StR 249/81

    Zulässigkeit des allseitigen Verzichts auf Vereidigung eines Zeugen bei

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der mit einem Ausschluss zwangsläufig verbundene Eingriff in die Autonomie des Angeklagten (Hassemer JuS 1986, 25, 28) auf solche Verfahrenshandlungen zu beschränken, bei denen der jeweilige Schutzzweck den Ausschluss unbedingt erfordert (BGHSt 3, 384, 386; Frister aaO § 247 Rdn. 11; Paulus in KMR § 247 Rdn. 2; Meyer-Goßner in FS Pfeiffer (1988), S. 311, 319; Gollwitzer in FS Tröndle (1989), S. 456, 457; Eisenberg/Schlüter JR 2001, 341, 342; vgl. auch EGMR NJW 2003, 2893, 2894).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Für den Fall, daß die Gefährdung des Zeugen der Grund für die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer war, hat der Bundesgerichtshof jedoch von diesem Grundsatz eine Ausnahme zugelassen (BGH NStZ 1985, 136).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    In Durchbrechung der engen Vernehmungsinterpretation hat die Rechtsprechung zudem eine Ausnahme für die fraglos einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung bildende Vereidigung eines Zeugen zulassen müssen, dem jegliches Zusammentreffen mit dem Angeklagten erspart werden musste (BGHSt 37, 48, 49 f.; BGH NStZ 1985, 136; vgl. auch Meyer-Goßner in Festschrift für Pfeiffer 1988 S. 311, 322).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Für den - fraglos wesentlichen - Vorgang der erfolgten Vereidigung musste sich die Rechtsprechung in Fällen unerlässlichen Getrennthaltens des Angeklagten von dem zu vereidigenden Zeugen allerdings mit einer vorgeblich erweiternden Auslegung des § 247 StPO behelfen (vgl. BGHSt 37, 48, 49 f.; BGH NStZ 1985, 136; vgl. auch Meyer-Goßner in Festschrift für Pfeiffer 1988 S. 311, 322).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Danach gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne dieser Vorschrift, so daß es in der Regel die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 115; BGH, Beschluß vom 8. November 1984 - 1 StR 657/84; BGH NStZ 1986, 133; 1987, 519).

    Das Ergebnis, daß das angefochtene Urteil wegen des dargestellten Verfahrensfehlers aufgehoben werden muß, wird weiter nicht durch den Beschluß des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1984 - 1 StR 657/84 (NJW 1985, 1478) in Frage gestellt.

    Doch wäre hier zu bedenken, ob Erwägungen der Art, wie sie in dem Beschluß BGH NJW 1985, 1478 zum Ausdruck gekommen sind, nach der Neufassung des § 247 Satz 2 StPO durch Art. 1 Nr. 3 des Opferschutzgesetzes vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, wenn bei der am Körper des Zeugen vorzunehmenden Augenscheinseinnahme in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für die Gesundheit des Zeugen besteht.

  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 305/87

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung des Angeklagten zur Hauptverhandlung -

    Das Landgericht hat zwar rechtsfehlerfrei wegen Gefährdung des Zeugen L. die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal für die Dauer der Vernehmung und der Vereidigung dieses Zeugen in entsprechender Anwendung des § 247 Satz 1 StPO angeordnet (vgl. BGH NJW 1985, 1478, 1479).

    Zwischen Vernehmung und Vereidigung eines Zeugen liegt eine verfahrensrechtliche Zäsur, nämlich die Verhandlung über die Vereidigung des Zeugen als selbständiger Verfahrensabschnitt (vgl. BGHSt 26, 218, 219 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108; BGH StV 1984, 102; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1985 - 4 StR 335/85; vgl. auch BGH NJW 1985, 1478); etwas anderes kann allenfalls in den - hier nicht in Betracht kommenden - Ausnahmefällen gelten, in denen eine Vereidigung des Zeugen von vornherein aus Rechtsgründen ausscheidet.

    Die in dieser Vorschrift vorgeschriebene Unterrichtung des Angeklagten ist vor jeder weiteren Verfahrenshandlung vorzunehmen, insbesondere auch vor der Vereidigung des Zeugen (Gollwitzer in LR, 24. Aufl. § 247 Rdn 41; vgl. auch BGH NJW 1985, 1478, 1479).

  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Das gilt auch, wenn ein Zeuge - wie hier - als Verletzter nach § 61 Nr. 2 StPO unvereidigt geblieben ist (BGH NStZ 1999, 522), Zwar hätte in einem solchen Fall die Vereidigung als solche unter engen Voraussetzungen auf Grund eines entsprechenden Beschlusses des Gerichts auch in Abwesenheit des Angeklagten stattfinden können (für den Fall der Gefährdung oder Enttarnung des Zeugen vgl. BGHSt 37, 48, NJW 1985, 1478; anders noch BGH NStZ 1982, 256).
  • BGH, 12.09.2007 - 2 StR 187/07

    Abwesenheit des Angeklagten (Ausschluss); Augenscheinseinnahme; Inbegriff der

    bb) Damit kann letztlich dahinstehen, ob - wofür einiges spricht - der Ausschluss des Angeklagten während des Augenscheins an dem Zeugen auch aus Gründen des Opferschutzes, wie er in § 247 Satz 2 StPO zum Ausdruck kommt, geboten war (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 11 sowie BGH NJW 1985, 1478; Diemer in KK 5. Aufl. § 247 Rdn. 8; Pfeiffer, StPO 4. Aufl. § 247 Rdn. 5).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 51/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter

  • BGH, 22.05.1996 - 3 StR 142/96

    Verhandlung über die Vereidigung von Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • VG Düsseldorf, 20.11.2019 - 18 L 2491/19
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