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   BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84   

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https://dejure.org/1985,1034
BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84 (https://dejure.org/1985,1034)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 1 StR 691/84 (https://dejure.org/1985,1034)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 1 StR 691/84 (https://dejure.org/1985,1034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch Abschluß gleichartiger Unfallversicherungsverträge bei verschiedenen Versicherungsunternehmen - Offenlegungspflicht des Versicherungsnehmers - Vorliegen einer Vermögensbeschädigung - Kompensation des Schadens der Versicherer durch Abschluß der Versicherungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB 1975 § 263; VVG § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 263
    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1563
  • MDR 1985, 512
  • StV 1985, 368
  • VersR 1985, 578
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69

    Weiterer Versicherungsvertrag - Krankentagegeld - Fristlose Kündigung -

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84
    Im Hinblick auf diese Vertragsgefahr - das subjektive Risiko - (vgl. hierzu Prölss/Martin a.a.O.; Brück/Moller/Sieg, VVG 8. Aufl. Bd. I § 16 Anm. 17; Brück/Moller/Wagner, VVG 8. Aufl. Bd. VI 1. Halbband Anm. A 17, B 20, F 16; BGH NJW 1971, S. 1891) kommt der Offenlegungspflicht des Versicherungsnehmers erhebliche Bedeutung zu.

    Das subjektive Risiko läßt sich wie folgt umschreiben (vgl. BGH NJW 1971, 1891): Der Abschluß der Versicherung setzt den Versicherer der Gefahr aus, daß er zu Unrecht in Anspruch genommen wird, etwa durch Vortäuschung des Versicherungsfalles oder sonstiger Anspruchsvoraussetzungen zu Grund oder Höhe.

  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84
    Bei der Beantwortung der Frage nach dem Schaden im Sinne des Tatbestandes ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß im Falle eines Eingehungsbetruges eine Vermögensbeschädigung dann gegeben ist, wenn die durch den gegenseitigen Vertrag begründeten wechselseitigen Ansprüche des Getäuschten und des Täuschenden wirtschaftlich nicht gleichwertig sind (vgl. BGHSt 23, 300, 302).
  • BGH, 08.06.1977 - IV ZR 140/76

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Versicherungsvertrag - Bestand der

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84
    Bei der Unfallversicherung trägt der Versicherer nicht nur die Unfall-, sondern auch die "Betrugsgefahr" (Prölss/Martin a.a.O.), die deshalb von besonderem Gewicht ist, weil nach § 180 a VVG für die Unfreiwilligkeit der eingetretenen Verletzung des Versicherungsnehmers eine Vermutung streitet, die der Versicherer widerlegen muß (OLG Hamm VersR 1981 S. 953, 954 unter Hinweis auf BGH VersR 77, 660).
  • OLG Hamm, 16.01.1981 - 20 U 84/80
    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84
    Bei der Unfallversicherung trägt der Versicherer nicht nur die Unfall-, sondern auch die "Betrugsgefahr" (Prölss/Martin a.a.O.), die deshalb von besonderem Gewicht ist, weil nach § 180 a VVG für die Unfreiwilligkeit der eingetretenen Verletzung des Versicherungsnehmers eine Vermutung streitet, die der Versicherer widerlegen muß (OLG Hamm VersR 1981 S. 953, 954 unter Hinweis auf BGH VersR 77, 660).
  • OLG Köln, 13.07.1981 - 5 U 9/81

    Private Unfallversicherungen; Schadensanzeige; Obliegenheit

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84
    Da es beim Eingehungsbetrug auf den Wertvergleich der gegenseitigen Ansprüche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, brauchte das Landgericht auch dem Umstand, daß der Angeklagte später in den Schadensanzeigen die Fragen nach anderweitigen Unfallversicherungen jeweils vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet und damit "den Versicherungen praktisch die Anfechtungstatsachen mitgeliefert" hat (UA S. 40), keine Bedeutung für den Schuldspruch beizumessen, zumal er damit einer versicherungsrechtlichen Obliegenheit nachgekommen ist, deren Verletzung schon für sich allein den Verlust der geltend gemachten Ansprüche hätte bewirken können (vgl. OLG Köln VersR 1983, 389 und OLG Frankfurt a.a.O. S. 390).
  • OLG Koblenz, 14.07.1980 - 10 U 1107/79

    Versicherer; Versicherungsnehmer; Leistung; Angaben; Vorversicherung

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84
    Ihr Verschweigen kann den Versicherer zur Anfechtung des in Unkenntnis dieser Umstände geschlossenen Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigen (vgl. etwa OLG Koblenz VersR 1981 S. 31 und S. 188).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Bei dem Vergleich der wechselseitigen Ansprüche von Versicherer und Versicherungsnehmer bleibt außer Betracht, dass der Versicherer, sofern er Kenntnis von den tatsächlichen Hintergründen des Vertragsschlusses erlangen würde, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB; vgl. § 22 VVG) oder sich in anderen Konstellationen, etwa gemäß § 74 Abs. 2 VVG, auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen könnte; denn diese Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen, soll dem getäuschten Versicherer gerade verborgen bleiben (vgl. RGSt 48, 186, 189; BGH StV 1985, 368 m. w. N.; Fischer aaO § 263 Rdn. 103 m. w. N.).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

    Im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht voraus, daß besondere Umstände vorliegen wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis oder eine ständige Geschäftsverbindung - Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, daß ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart (BGH GA 1967, 94 f.; wistra 1988, 262 f; ebenso Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 6.3 sowie Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 22, 23; zur Gefahrerhöhung durch Verschweigen anderweitiger Unfallversicherungen vgl. BGH NJW 1985, 1563 f.).
  • BGH, 19.05.2005 - StB 3/05

    Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen

    Mit Eingehung des Vertrages waren die Versicherungsgesellschaften geschädigt, weil sie dem Risiko ausgesetzt waren, innerhalb kurzer Zeit hohe Versicherungsleistungen auszahlen zu müssen, ohne daß dem eine adäquate Gegenleistung gegenüberstand (vgl. BGH StV 1985, 368).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92

    Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der

    Die Unfallversicherung ist aber vorwiegend eine Schadenversicherung, die nach dem Prinzip der abstrakten Bedarfsrechnung betrieben wird (Grimm, Unfallversicherung 1987 Rn. 7 vor § 1 AUB; BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 691/84 - VersR 1985, 578), nur ausnahmsweise Schadensversicherung (Prölss/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz 25. Aufl. § 179 Anm. 1).
  • BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04

    Unterstützung durch eine bloße Zusage

    Mit Eingehung des Vertrages waren die Versicherungsgesellschaften geschädigt, weil sie dem Risiko ausgesetzt waren, innerhalb kurzer Zeit hohe Versicherungsleistungen auszahlen zu müssen, ohne dass dem eine adäquate Gegenleistung gegenüberstand (vgl. BGH StV 1985, 368).
  • BGH, 08.09.2005 - AK 8/05

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate -

    Mit Eingehung des Vertrages waren die Versicherungsgesellschaften geschädigt, weil sie dem Risiko ausgesetzt waren, innerhalb kurzer Zeit hohe Versicherungsleistungen auszahlen zu müssen, ohne dass dem eine adäquate Gegenleistung gegenüberstand (vgl. BGH StV 1985, 368).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97

    Leistungsfreiheit wegen Verschweigens weiterer Unfallversicherungen; Völlig

    Die Gefahr der Vortäuschung des Versicherungsfalls oder sonstiger Voraussetzungen zu Grund und Höhe ist aber umso größer, je höher die Versicherungssummen sind und/oder bei - hier an sich zulässiger - Mehrfachversicherung des gleichen Risikos (so BGH NJW 1985, 1563, 1564 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 691/84] ; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1143, 1144) [OLG Saarbrücken 28.02.1990 - 5 U 57/89] .
  • BGH, 08.09.2005 - AK 9/05

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Mit Eingehung des Vertrages waren die Versicherungsgesellschaften geschädigt, weil sie dem Risiko ausgesetzt waren, innerhalb kurzer Zeit hohe Versicherungsleistungen auszahlen zu müssen, ohne dass dem eine adäquate Gegenleistung gegenüberstand (vgl. BGH StV 1985, 368).
  • BGH, 19.05.2005 - 2 BJs 10/05

    Keine Unterstützung bei bloßer Zusage einer Unterstützung

    Mit Eingehung des Vertrages waren die Versicherungsgesellschaften geschädigt, weil sie dem Risiko ausgesetzt waren, innerhalb kurzer Zeit hohe Versicherungsleistungen auszahlen zu müssen, ohne daß dem eine adäquate Gegenleistung gegenüberstand (vgl. BGH StV 1985, 368).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89

    Streit um die Entschädigung aus einer Unfallversicherung; Folgenlosigkeit einer

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  • OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89

    Falsche Angaben des Versicherungsnehmers über anderweitig bestehende

  • LG Heidelberg, 15.02.1989 - 3 O 301/88
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.12.1984 - 10 WF 3662/84, 10 WF 3795/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5680
OLG Nürnberg, 04.12.1984 - 10 WF 3662/84, 10 WF 3795/84 (https://dejure.org/1984,5680)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.12.1984 - 10 WF 3662/84, 10 WF 3795/84 (https://dejure.org/1984,5680)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Dezember 1984 - 10 WF 3662/84, 10 WF 3795/84 (https://dejure.org/1984,5680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen Angabe des Nettoverdienstes anstelle des Bruttoverdienstes mit Antragstellung; Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausfüllung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1563 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 04.12.1984 - 10 WF 3795/84
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.1984 - 10 WF 3662/84
    Verbundverfahren siehe: OLG Nürnberg - 04.12.1984 - AZ: 10 WF 3795/84.
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.1984 - 10 WF 3662/84
    Durch die Benutzung des nach § 117 Abs. 4 ZPO zwingend vorgeschriebenen Vordrucks soll erreicht werden, daß die Erklärung der Partei in der geforderten Weise aufgegliedert und substantiiert wird (vgl. BGH NJW 1983, 2145, 2146 [BGH 16.03.1983 - IVb ZB 73/82] ).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.12.1984 - 10 WF 3795/84, 10 WF 3662/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5455
OLG Nürnberg, 04.12.1984 - 10 WF 3795/84, 10 WF 3662/84 (https://dejure.org/1984,5455)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.12.1984 - 10 WF 3795/84, 10 WF 3662/84 (https://dejure.org/1984,5455)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Dezember 1984 - 10 WF 3795/84, 10 WF 3662/84 (https://dejure.org/1984,5455)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1563
 
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