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   OLG Oldenburg, 18.12.1984 - Ss 559/84   

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https://dejure.org/1984,2795
OLG Oldenburg, 18.12.1984 - Ss 559/84 (https://dejure.org/1984,2795)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.12.1984 - Ss 559/84 (https://dejure.org/1984,2795)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - Ss 559/84 (https://dejure.org/1984,2795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 StVO; § 41 StVO; § 49 StVO
    Lichtzeichenanlage an Kreuzung; Umgehung des Rotlichts; Ordnungswidrigkeit; Kundenparkplatz auf Eckgrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lichtzeichenanlage an Kreuzung; Umgehung des Rotlichts; Ordnungswidrigkeit; Kundenparkplatz auf Eckgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO §§ 2, 41, 49

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1567
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren

    Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (BayObLG NZV 1994, 80; BayObLG, Beschl. v. 07.07.1981- 2 Ob OWi 185/81 zit. nach Janiszewski NStZ 1982, 107, 109; OLG Hamm VRS 55, 292, 293; OLG Köln DAR185, 229, 230; OLG Oldenburg NJW 1985, 1567; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., StVO § 37 Rdn. 3; vgl. auch Lehmpuhl DAR 2002, 433).
  • BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84

    Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein

    In der Sache vertritt der Senat dieselbe Rechtsauffassung wie das Oberlandesgericht Düsseldorf, die neuerdings auch vom Oberlandesgericht Oldenburg für das Durchfahren eines privaten Kundenparkplatzes (VRS 68, 286) geteilt wird.

    Voraussetzung ist lediglich, daß die Fahrbahn an einer Stelle verlassen wird, die erkennbar zur Einfahrt in ein Grundstück vorgesehen und geeignet ist (OLG Düsseldorf DAR 1984, 156; vgl. auch OLG Oldenburg VRS 68, 286).

    Es ist nicht Aufgabe und Zweck dieser Bestimmung, ein möglicherweise bestehendes Interesse des Besitzers an einer nur eingeschränkten Benutzung seines, außerhalb der Straße gelegenen Grundstücks zu schützen (vgl. auch OLG Hamm DAR 1953, 199; OLG Düsseldorf VM 1967, 88 Nr. 127 und DAR 1984, 156; OLG Oldenburg VRS 68, 286).

  • AG Augsburg, 12.01.1996 - 10 Ds 205 Js 127778/95
    Durch das Gesamtgepräge des Unternehmens wird die Gefahr einer weiteren Verstrickung der Prostituierten durch das Schaffen günstiger Bedingungen in die Prostitution erleichtert (vgl. BGH NJW 1986, 596 , BGH NJW 1987, 3209 , BGH NStZ 1986, 358 , BayObLG NJW 1985, 1567 und BGH vom 14.01.1977 Az.: 1 StR 639/76).
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