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   BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84   

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https://dejure.org/1985,3058
BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84 (https://dejure.org/1985,3058)
BayObLG, Entscheidung vom 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84 (https://dejure.org/1985,3058)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Februar 1985 - 1 ObOWi 421/84 (https://dejure.org/1985,3058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bahnübergang; Geschwindigkeit; Einhaltung; Nähern; Kraftfahrer

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1568
  • BayObLGSt 1985, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.02.1981 - 1 ObOWi 23/81

    Bahnübergang; Geschwindigkeit; Überqueren; Rot; Höchstgeschwindigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84
    Dementsprechend hat der Senat bereits ausgesprochen, daß dann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen beschränkt ist, das Vorhandensein eines Bahnübergangs einen Kraftfahrer noch nicht zu einer Unterschreitung dieser Geschwindigkeit verpflichtet, weil er davon ausgehen kann, daß die Straßenverkehrsbehörde, die vor einem Bahnübergang eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnet, hierbei den mit der Bahnüberquerung verbundenen Gefahren bereits Rechnung getragen hat (BayObLGSt 1981, 19/20 [hier: II (286) 163 c]; ebenso [u.a.] OLG Karlsruhe VRS 62, 219 ..).

    sei darauf abzustellen, ob ein Kraftfahrer, der bei Aufleuchten des Lichtsignals noch so weit entfernt ist, daß er bei ungebremster Weiterfahrt den Bahnübergang nicht innerhalb von drei Sekunden erreicht, ohne Gefahrenbremsung (vgl. BayObLGSt 1981, 19/23 [hier: II (286) 163 d]) noch vor dem Andreaskreuz anhalten kann .

    Nach den Feststellungen des AG hatte er sich nämlich dem Andreaskreuz bereits auf 15 m genähert und wäre daher selbst bei einer Vollbremsung - zu der er überdies gar nicht verpflichtet gewesen wäre (BayObLGSt 1981, 19/21 ff. [hier: II (286) 163 d]) - nicht mehr in der Lage gewesen, vor dem Bahnübergang anzuhalten.

  • OLG Karlsruhe, 12.08.1981 - 1 Ss 87/81
    Auszug aus BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84
    Dementsprechend hat der Senat bereits ausgesprochen, daß dann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen beschränkt ist, das Vorhandensein eines Bahnübergangs einen Kraftfahrer noch nicht zu einer Unterschreitung dieser Geschwindigkeit verpflichtet, weil er davon ausgehen kann, daß die Straßenverkehrsbehörde, die vor einem Bahnübergang eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnet, hierbei den mit der Bahnüberquerung verbundenen Gefahren bereits Rechnung getragen hat (BayObLGSt 1981, 19/20 [hier: II (286) 163 c]; ebenso [u.a.] OLG Karlsruhe VRS 62, 219 ..).
  • BayObLG, 18.12.1974 - RReg. 5 St 143/74

    Bahnübergang; Vorrecht; Gelb-Rot; Lichtsignalanlage; Einsicht; Vertrauen;

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84
    Bei einer solchen darf ein Kraftfahrer grundsätzlich darauf vertrauen, daß - wie dies hier auch der Fall war - die Lichtsignalanlage in Betrieb ist (BayObLGSt 1974, 172/174).
  • OLG Celle, 31.01.2019 - 3 Ss OWi 14/19

    Keine Pflicht zur Gewaltbremsung bei Wechsellichtzeichen

    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34; BayObLG DAR 1981, 153; NJW 1985, 1568; OLG Karlsruhe VRS 62, 219; OLG Schleswig DAR 1985, 291; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO, Rn. 35).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit"

    Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 1 Ss OWi 257/20
    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34; BayObLG DAR 1981, 153; NJW 1985, 1568; OLG Karlsruhe VRS 62, 219; OLG Schleswig DAR 1985, 291; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO, Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 53 Ss OWi 461/20
    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34 ; BayObLG DAR 1981, 153 ; NJW 1985, 1568 ; OLG Karlsruhe VRS 62, 219 ; OLG Schleswig DAR 1985, 291 ; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO , Rn. 35).
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