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   BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83   

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https://dejure.org/1984,112
BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83 (https://dejure.org/1984,112)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1984 - 4 C 28.83 (https://dejure.org/1984,112)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1984 - 4 C 28.83 (https://dejure.org/1984,112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straße - Bestimmung - Eigenart - Nähere Umgebung - Trennend - Verbindend - Funktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung; Ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung eines Bebauungsplans; Ausklammern von Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung für eine Teilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1569
  • NVwZ 1985, 564 (Ls.)
  • DVBl 1985, 112
  • BauR 1984, 606
  • ZfBR 1984, 293
  • ZfBR 1994, 293
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83
    Selbst wenn Zweifel bestehen sollten, ob die Burgstraße eine für das Plangebiet markante Straße ist, würde dies die Wirksamkeit der Bekanntmachung der Genehmigung nicht berühren; denn bereits die Auslegung des Planentwurfs nach § 2 Abs. 6 BBauG 1960 ist unter eben dieser Bezeichnung zusammen mit einer genauen Umschreibung der Grenzen des Plangebiets bekanntgemacht worden, so daß die Allgemeinheit bereits über die Lage des Plangebiets unterrichtet war (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 5. März 1981 - III ZR 48/80 - BRS 38 Nr. 27 = BauR 1981, 348 = NJW 1981, 2060).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83
    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 C 22.80 ausgeführt, daß die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans nach § 12 des Bundesbaugesetzes einen anderen Zweck hat als die Bekanntmachung der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs nach § 2 Abs. 6 BBauG 1960 (bzw. § 2 a Abs. 6 BBauG 1976/1979).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Neufassung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

    Er muß nur geeignet sein, das Inkrafttreten des neuen Bebauungsrechtes in einem näheren Bereich des Gemeindegebietes dem Normadressaten gegenüber bewußt zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde gemäß § 12 Satz 1 BBauG 1960 ausliegenden - Plan zu führen (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 4 C 28.83 -).
  • VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16

    Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern

    So kann bei der Bestimmung der näheren Umgebung auch die unterschiedliche Bebauung diesseits und jenseits einer Straße eine Rolle spielen, wobei der Straße dann gegebenenfalls eine trennende oder verbindende Wirkung zukommen kann (BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 28.83 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2016, a.a.O., Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    So wies die Bebauung diesseits und jenseits der Straße zum maßgeblichen Zeitpunkt deutlich unterschiedliche Nutzungen auf, weshalb die prägende Wirkung der unterschiedlichen Nutzungen jeweils an der Straße endete (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 28.83 -, Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 11).
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