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   LG Kassel, 14.03.1985 - 1 S 491/84   

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LG Kassel, 14.03.1985 - 1 S 491/84 (https://dejure.org/1985,2120)
LG Kassel, Entscheidung vom 14.03.1985 - 1 S 491/84 (https://dejure.org/1985,2120)
LG Kassel, Entscheidung vom 14. März 1985 - 1 S 491/84 (https://dejure.org/1985,2120)
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Parapsychologische Partnerschaftsproblemlösung

§ 306 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Nichtigkeit des Vertrages bei offenkundiger Unmöglichkeit der Leistung (hier: Einsatz magischer Kräfte), § 814, § 817 S. 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Begriff der Unmöglichkeit: Physische Unmöglichkeit (Vertrag über den Einsatz magischer Kräfte)

  • archive.org

    Vertrag über Partnerzusammenführung durch Magie nichtig

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 306; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 814; BGB § 817; ZPO § 291

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Geistheiler vor Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1642
  • VersR 1986, 351
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Auszug aus LG Kassel, 14.03.1985 - 1 S 491/84
    Ein parapsychologisches Sachverständigengutachten ist nämlich kein geeignetes Beweismittel im Sinne der Prozeßordnung, weil parapsychologisches Gutachten von der Naturwissenschaft nicht als allgemeingültige und gesicherte Erkenntnisse anerkannt sind (vgl. BGH, NJW 1978, 1207).
  • RG, 21.06.1900 - 1983/00

    Ist die Aufforderung, einen Menschen durch Beschwörungen oder Sympathiemittel zu

    Auszug aus LG Kassel, 14.03.1985 - 1 S 491/84
    Die von der Bekl. behaupteten magischen Kräfte sind nicht beweisbar; sie gehören lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahne an (vgl. auch RGSt 33, 321).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    So liegt es beim Versprechen des Einsatzes übernatürlicher, "magischer" oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten (s. OLG Düsseldorf, NJW 2009, 789, 791; LG Augsburg, NJW-RR 2004, 272; AG Grevenbroich, NJW-RR 1999, 133; LG Mannheim, NJW 1993, 1488, 1489; LG Kassel, NJW-RR 1988, 1517 und NJW 1985, 1642; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 275 Rn. 14; Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 2. Aufl., § 275 Rn. 22 mit dortiger Fn. 14; differenzierend danach, ob die Leistung als solche oder ein erhoffter Erfolg geschuldet wird: Erman/Westermann, BGB, 12. Aufl., § 275 Rn. 5).

    Es ist für den Bereich des Rechts allgemein anerkannt und offenkundig, dass die Existenz magischer oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten nicht beweisbar ist, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahn angehört; diese Kräfte und Fähigkeiten können, als nicht in der wissenschaftlichen Erkenntnis und Erfahrung des Lebens begründet, vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen anerkannt werden, sondern sind in rechtlicher Beziehung nicht als Mittel zur Herbeiführung irgendwelcher Veränderung in der Welt des Tatsächlichen anzusehen (s. schon RGSt 33, 321, 322 f und im Anschluss hieran: BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - 1 StR 624/77, NJW 1978, 1207; AG Grevenbroich aaO; LG Mannheim aaO; LG Kassel, NJW 1985, 1642).

  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Dies entspricht einer bereits seit längerem in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die vor allem unter Geltung des § 306 BGB a.F. entwickelt worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2008 - 20 U 123/08, NJW 2009, 789, 791 zum Wahrsagen in Zusammenhang mit einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.1953 - 5 U 319/52, NJW 1953, 1553 zur Erteilung von Weisungen für die Zukunft auf astrologischer Grundlage; LG Aachen, Urt. v. 12.02.1988 - 5 S 414/87, MDR 1989, 63 zur Beeinflussung eines Rechtsstreits mittels "magischer" Kräfte; LG Augsburg, Urt. v. 13.05.2003 - 4 S 5354/02, NJW-RR 2004, 272, LG Kassel, Urt. v. 26.05.1988 - 1 S 483/87, NJW-RR 1988, 1517 und LG Kassel, Urt. v. 14.03.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642 zur Partnerzusammenführung unter Einsatz magischer Kräfte; LG Mannheim, Urt. v. 30.04.1992 - (12) 4 Ns 80/91, NJW 1993, 1488, 1489 zur Vereinbarung über die Vornahme einer Teufelsaustreibung; AG Grevenbroich, Urt. v. 03.11.1997 - 11 C 232/97, NJW-RR 1999, 133 zur Lebenshilfe auf parapsychologischer Grundlage; ebenso Staudinger/Caspers, BGB, Neubearbeitung 2014, § 275 Rn. 13; Prütting/Wegen/Weinreich/Schmidt-Kessel, BGB, 9. Aufl. 2014, § 275 Rn. 8).

    Dabei hat der Bundesgerichtshof Bezug genommen auf einen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Modernisierung des Schuldrechts (BT-Drucks. 14/6040, S. 164); dort heißt es: "Von der Rechtsprechung in Anwendung des bisherigen § 306 gelöste Fälle des Versprechens einer Leistung, die nur Aberglaube für möglich halten kann (vgl. LG Kassel, NJW 1985, 1642, LG Kassel, NJW-RR 1988, 1517), rechtfertigen die Beibehaltung dieser Vorschrift nicht; sie dürften häufig als sittenwidrig und deshalb nach § 138 als nichtig behandelt werden können.".

  • OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09

    Vergütung für eine Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen

    Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren (LG Kassel NJW 1985, 1642; LG Kassel NJW-RR 1988, 1517; AG Grevenbroich NJW-RR 1999, 133; LG Augsburg NJW-RR 2004, 272; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Zwar ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei Verträgen über die Erbringung von Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen bzw. den Einsatz von sonstigen übernatürlichen, magischen Kräfte und Fähigkeiten die Sittenwidrigkeit solcher Vereinbarungen mit der Folge der Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB allgemein als nahe liegend anzusehen ist (siehe BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10, juris Rn. 21, BGHZ 188, 71; für die Sittenwidrigkeit solcher Geschäfte auch OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2018 - 1 U 75/17, juris Rn. 36 ff., NJW-RR 2018, 1257; AG Bad Segeberg, Urteil vom 05.03.2015 - 17a C 87/14, juris Rn. 91 ff.; AG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris Rn. 11; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 08.04.2010 - 7 U 191/09, juris Rn. 23 (dort i.E. offengelassen); nicht generell für eine Sittenwidrigkeit dagegen noch OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2008 - 20 U 123/08, juris Rn. 19, NJW 2009, 789; LG Kassel, Urteil vom 14.03.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642; AG München, Urteil vom 10.05.2006 - 212 C 25151/05, juris Rn. 21), da sich viele der Dienstberechtigten, die einen Vertrag mit einem solchen Inhalt abschließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Personen handelt.
  • AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97

    Schuldrechtlicher Vertrag über den Einsatz magischer Kräfte; Objektive

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte, zum Beispiel zur Lösung von Partnerschaftsproblemen auf parapsychologischer Grundlage verpflichtet, auf eine offenkundig unmögliche Leistung gerichtet ist (LG Kassel, Urt. v. 14.3.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642), weil die von der Beklagten behaupteten magischen oder parapsychologischen Kräfte nicht beweisbar sind und nur dem Glauben, Aberglauben, der Vorstellungswelt oder dem Wahn zuzurechnen sind (LG Kassel, Urt. v. 14.3.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642 unter Hinweis auf RGSt 33, 321).

    § 817 S.2 BGB schließt den Rückforderungsanspruch des Klägers nicht aus, weil die Nichtigkeit auf einer objektiv unmöglichen Leistung beruht (LG Kassel NJW 1985, 1642).

  • AG Nürnberg, 27.07.1999 - 18 C 3560/99

    Vertrag über magische Hilfe nichtig

    Ein Vertrag in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte oder Vermittlung magischer Kräfte verpflichtet, ist wegen offenkundiger Unmöglichkeit der Leistung nichtig (so auch LG Kassel, NJW 85, 1642 und AG Grevenbroich, NJW-RR 99, 133).
  • AG Bühl, 25.08.1998 - 3 C 151/98
    Dieser Umstand ist offenkundig und bedarf gemäß § 291 ZPO keines Beweises (ebenso Landgericht Kassel NJW 85, S. 1642; NJW-RR 88, S. 1517).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 28.02.1985 - 4 O 7731/84   

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LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - 4 O 7731/84 (https://dejure.org/1985,6111)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1642
  • NJW 1987, 1160
 
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