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   OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82   

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https://dejure.org/1983,2627
OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82 (https://dejure.org/1983,2627)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.04.1983 - 15 U 182/82 (https://dejure.org/1983,2627)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 1983 - 15 U 182/82 (https://dejure.org/1983,2627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsklage gegen eine Gewerkschaft zum Zweck des Unterlassens von Äußerungen auf einem Flugblatt; Unwerturteile am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 824; BGB § 1004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1643
  • VersR 1985, 974
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 251/62

    Elektronische Orgeln

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82
    Unter Berufung auf BGH NJW 1963, 1871, BGH NJW 1980, 1685 [BGH 05.02.1980 - VI ZR 174/78] hat das Landgericht daher die Klagebefugnis der Klägerinnen verneint.

    Beide Anspruchsgrundlagen setzen aber voraus, daß sich die Behauptungen oder Wertungen unmittelbar gegen ein bestimmtes gewerbliches Unternehmen richten, "betriebsbezogen" sind (BGH NJW 63, 1871 - "Elektronenorgeln"-, BGH NJW 1976, 620 - "Warentest"-, RGRK, § 824, Anm. 29, Palandt-Thomas, § 823, Anm. 6 g).

    Für den Bereich von § 824 BGB hat der BGH in NJW 63, 1871 entschieden, daß die Haftung nach § 824 nur gerechtfertigt se wenn sich die Äusserung, so wie sie im Verkehr verstanden wird, mit den Klägern (Betroffenen) selbst befaßt oder wenn die verbreitete Tatsache doch in enger Beziehung zu seinen Verhältnissen, seiner Betätigung oder seiner gewerblichen Leistung steht.

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82
    Beide Anspruchsgrundlagen setzen aber voraus, daß sich die Behauptungen oder Wertungen unmittelbar gegen ein bestimmtes gewerbliches Unternehmen richten, "betriebsbezogen" sind (BGH NJW 63, 1871 - "Elektronenorgeln"-, BGH NJW 1976, 620 - "Warentest"-, RGRK, § 824, Anm. 29, Palandt-Thomas, § 823, Anm. 6 g).

    In einem vergleichbaren Fall (BGH NJW 76, 620 (624) - Warentest - ) hat der BGH entschieden, daß die Hervorhebung eines Konkurrenzprodukts in einem Test zwar auch den Gewerbebetrieb der Klägerin berühre, weil die Absatzchancen ihres Produkts herabgesetzt würden.

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82
    Auch hier genügt die mittelbare Betroffenheit nicht; zur notwendigen Eingrenzung des Rechts am Gewerbebetrieb ist vielmehr die unmittelbare Betriebsbezogenheit des Angriffs erforderlich (vgl. BGHZ 29, 65(74) [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57] .
  • BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78

    Straßen- und Autolobby

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82
    Unter Berufung auf BGH NJW 1963, 1871, BGH NJW 1980, 1685 [BGH 05.02.1980 - VI ZR 174/78] hat das Landgericht daher die Klagebefugnis der Klägerinnen verneint.
  • LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 778/09

    Systemkritik an Geschäftsmodellen

    Beide Anspruchsgrundlagen setzen aber voraus, dass sich die Behauptungen oder Wertungen unmittelbar gegen ein bestimmtes gewerbliches Unternehmen richten, "betriebsbezogen" sind (BGH NJW 1963, 1871 - Elektronenorgeln; NJW 1976, 620 -Warentest" OLG Köln NJW 1985, 1643 - Stadtreinigung).
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