Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 04.04.1985 | BVerfG, 15.04.1985

Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,495
BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83 (https://dejure.org/1985,495)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1985 - III ZR 205/83 (https://dejure.org/1985,495)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 (https://dejure.org/1985,495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr - Unfallursächliches Verschulden eines Polizeibeamten - Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen Polizeibeamten - Rechtlicher Ursachenzusammenhang zwischen einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; StVO § 3 Abs. 1
    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr; Kausalität einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1950
  • MDR 1986, 34
  • VersR 1985, 637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 182/63

    Amtshaftung bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Beim Führen von Kraftfahrzeugen haben die Amtsträger die Verkehrsvorschriften genau zu beachten, um jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden (BGHZ 16, 111, 113 f. [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 42, 176, 180; 49, 267, 272; 68, 217, 221 f.).

    Wenn der Senat in früheren Entscheidungen ausgesprochen hat, daß "die Pflicht eines am allgemeinen Straßenverkehr teilnehmenden Amtsträgers zur Innehaltung der Verkehrsvorschriften eine ihm gegenüber allen Verkehrsteilnehmern obliegende Amtspflicht ist," (BGHZ 42, 176, 180) muß dies in dem Sinne verstanden werden, daß die Amtspflicht des Amtsträgers im Einzelfall jeweils (nur) gegenüber dem Verkehrsteilnehmer besteht, der von der konkret in Rede stehenden Verkehrsvorschrift geschützt werden soll.

  • BGH, 09.12.1969 - VI ZR 101/68

    Umfang des Schutzbereiches eines amtlichen Verkehrszeichens - hier: Freigabe

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Für die Beurteilung dieser Frage sind ähnliche Gesichtspunkte maßgebend, wie sie bei der Prüfung des Schutzbereiches einer Norm oder des Rechtswidrigkeitszusammenhangs von Bedeutung sind (vgl. z.B. BGH Urteile vom 20. Februar 1968 - VI ZR 130/66 = VersR 1968, 698 und vom 9. Dezember 1969 - VI ZR 101/68 = VersR 1970, 159).
  • BGH, 04.05.1976 - VI ZR 193/74

    Kfz - Unfall - Unabwendbares Ereignis

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Daher kann ein Unfallereignis im Rechtssinn auch dann unabwendbar sein, wenn zwar der "Idealkraftfahrer" nicht in der für den Unfall ursächlich gewordenen Weise gefahren wäre, dies aber im Hinblick auf eine andere Gefahr als die, die sich verwirklicht hat, getan hätte (BGH Urteil vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74 - VersR 1976, 927 f.).
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 130/66

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wegen Übermüdung und Alkoholisierung

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Für die Beurteilung dieser Frage sind ähnliche Gesichtspunkte maßgebend, wie sie bei der Prüfung des Schutzbereiches einer Norm oder des Rechtswidrigkeitszusammenhangs von Bedeutung sind (vgl. z.B. BGH Urteile vom 20. Februar 1968 - VI ZR 130/66 = VersR 1968, 698 und vom 9. Dezember 1969 - VI ZR 101/68 = VersR 1970, 159).
  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 36/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Denn das im Rahmen des § 7 Abs. 2 Satz 2 StVG maßgebliche "Verhalten" des Verletzten muß nicht schuldhaft sein (BGH Urteil vom 20. Dezember 1951 - III ZR 36/51 - VRS 52, 175, 177; Weimar, JR 1960, 12).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.1979 - 10 U 222/78
    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Es bedarf dazu vielmehr eines konkreten Anlasses, der allerdings z.B. schon darin liegen kann, daß er eine junge Frau nach dem Aussteigen längere Zeit an dem haltenden Wagen hantieren sieht und es nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegt, daß es sich dabei um eine Mutter handelt, die einem Kinde aus dem Wagen hilft (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1980, 238).
  • OLG Schleswig, 23.05.1979 - 9 U 168/77
    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Vielmehr muß das denkbare - über die normalen Anforderungen hinausgehende (vgl. Steffen a.a.O. Rn. 23) - Verhalten auch für den "Idealkraftfahrer", den § 7 Abs. 2 Satz 2 StVG sich vorstellt, stets im Rahmen des zur Abwendung einer möglichen Gefahr Erforderlichen liegen (vgl. OLG Schleswig VersR 1980, 656, 657).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Von Bedeutung ist somit nur, wie von der Erkennbarkeit der Gefahr an, der konkreten kritischen Verkehrslage (BGHSt 24, 31, 34), bei richtiger Fahrweise die Vorgänge, die zum Unfall geführt haben, abgelaufen wären (BGH Urteil vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525 m.w.Nachw.; BGH Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 = DRiZ 1985, 60, 61).
  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Beim Führen von Kraftfahrzeugen haben die Amtsträger die Verkehrsvorschriften genau zu beachten, um jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden (BGHZ 16, 111, 113 f. [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 42, 176, 180; 49, 267, 272; 68, 217, 221 f.).
  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
    Von Bedeutung ist somit nur, wie von der Erkennbarkeit der Gefahr an, der konkreten kritischen Verkehrslage (BGHSt 24, 31, 34), bei richtiger Fahrweise die Vorgänge, die zum Unfall geführt haben, abgelaufen wären (BGH Urteil vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525 m.w.Nachw.; BGH Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 = DRiZ 1985, 60, 61).
  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 79/71

    Haftung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls für Nachfolgeschäden

  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77

    Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz -

  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

  • BGH, 03.05.1966 - VI ZR 178/65

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem die Fahrbahn überquerenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1807
BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85 (https://dejure.org/1985,1807)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1985 - 2 BvR 107/85 (https://dejure.org/1985,1807)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1985 - 2 BvR 107/85 (https://dejure.org/1985,1807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AO § 396; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Steuerstrafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1950
  • NStZ 1985, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Ihr steht derzeit schon entgegen, daß es an hinreichend konkreten Feststellungen, insbesondere auch zum Inhalt und zur Bedeutung des in Rede stehenden Gutachtens sowie zur subjektiven Tatseite, fehlt; es läßt sich daher nicht einmal verläßlich sagen, daß im Ausgangsstrafverfahren eine schwierige steuerrechtliche Frage entscheidungserheblich wäre (vgl. BVerfGE 8, 222 [226 ff.]; 13, 284 [289]).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht für den Verwaltungsprozeß bereits darauf hingewiesen, ein solcher könne nicht in den allgemeinen Nachteilen gesehen werden, die durch die Rechtsverfolgung in einem Prozeß entstünden (siehe BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 [226]), und dies wird auch für die Rechtsverteidigung im Strafverfahren grundsätzlich entsprechend gelten (vgl. dazu BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1984, 5.1451 [1452]).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Dem liegt im Blick auf den Zweck des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG u.a. die Erwägung zugrunde, daß das Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit haben soll, zunächst die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte kennenzulernen (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 51, 386 [396]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; ihr steht der Grundsatz ihrer Subsidiarität entgegen (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ; BVerfGE 33, 247 [258]; 59, 63 [83]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Dem liegt im Blick auf den Zweck des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG u.a. die Erwägung zugrunde, daß das Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit haben soll, zunächst die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte kennenzulernen (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 51, 386 [396]).
  • BVerfG, 24.10.1951 - 1 BvR 178/51

    Begriff des schweren und unabwendbaren Nachteils i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht für den Verwaltungsprozeß bereits darauf hingewiesen, ein solcher könne nicht in den allgemeinen Nachteilen gesehen werden, die durch die Rechtsverfolgung in einem Prozeß entstünden (siehe BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 [226]), und dies wird auch für die Rechtsverteidigung im Strafverfahren grundsätzlich entsprechend gelten (vgl. dazu BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1984, 5.1451 [1452]).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Ihr steht derzeit schon entgegen, daß es an hinreichend konkreten Feststellungen, insbesondere auch zum Inhalt und zur Bedeutung des in Rede stehenden Gutachtens sowie zur subjektiven Tatseite, fehlt; es läßt sich daher nicht einmal verläßlich sagen, daß im Ausgangsstrafverfahren eine schwierige steuerrechtliche Frage entscheidungserheblich wäre (vgl. BVerfGE 8, 222 [226 ff.]; 13, 284 [289]).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; ihr steht der Grundsatz ihrer Subsidiarität entgegen (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ; BVerfGE 33, 247 [258]; 59, 63 [83]).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Es kann zur Prüfung der Aussetzungsfrage auch ohne Antrag eines Prozeßbeteiligten von Amts wegen gehalten sein, wenn schwierige steuerrechtliche Fragen entscheidungserheblich sind (BVerfG NJW 1985, 1950; NStZ 1985, 366); einen Anspruch auf Aussetzung hat ein Angeklagter aber selbst in einem solchen Fall nicht.
  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO am Maßstab der Art. 103 Abs. 2 ,

    a) Gemessen an diesen Grundsätzen begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Landgericht und der Bundesgerichtshof es nicht für erforderlich gehalten haben, das Verfahren nach § 396 AO auszusetzen, soweit es um die Beurteilung entscheidungserheblicher steuerrechtlicher Fragen ging (vgl. BVerfG, NJW 1985, S. 1950 ; NStZ 1985, S. 366 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.1985 - 2 BvR 405/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15189
BVerfG, 15.04.1985 - 2 BvR 405/85 (https://dejure.org/1985,15189)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.1985 - 2 BvR 405/85 (https://dejure.org/1985,15189)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 1985 - 2 BvR 405/85 (https://dejure.org/1985,15189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,15189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1950
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Das mit der Sache befaßte Strafgericht hat die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BGH NStZ 1985, 126; BVerfG NJW 1985, 1950).

    Es kann zur Prüfung der Aussetzungsfrage auch ohne Antrag eines Prozeßbeteiligten von Amts wegen gehalten sein, wenn schwierige steuerrechtliche Fragen entscheidungserheblich sind (BVerfG NJW 1985, 1950; NStZ 1985, 366); einen Anspruch auf Aussetzung hat ein Angeklagter aber selbst in einem solchen Fall nicht.

  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO am Maßstab der Art. 103 Abs. 2 ,

    a) Gemessen an diesen Grundsätzen begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Landgericht und der Bundesgerichtshof es nicht für erforderlich gehalten haben, das Verfahren nach § 396 AO auszusetzen, soweit es um die Beurteilung entscheidungserheblicher steuerrechtlicher Fragen ging (vgl. BVerfG, NJW 1985, S. 1950 ; NStZ 1985, S. 366 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht