Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.02.1985 | OLG Karlsruhe, 13.03.1985

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,521
BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85 (https://dejure.org/1985,521)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1985 - 4 ARs 1/85 (https://dejure.org/1985,521)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1985 - 4 ARs 1/85 (https://dejure.org/1985,521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übersendung von Abschriften (Ablichtungen), welche als Beweismittel für das ausländische Verfahren dienen können - Anforderungen an die Herausgabe von Gegenständen - Schmuggel von Pelzwaren aus der Bundesrepublik Deutschland in die Republik Österreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem Gegenstand der Herausgabe

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 196
  • NJW 1985, 2096 (Ls.)
  • MDR 1985, 688
  • NStZ 1985, 553
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1977 - 4 ARs 7/77

    Ersuchen seitens Jugoslawien um Herausgabe von Ablichtungen von Geschäftspapieren

    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85
    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 27, 222, 226 ff [BGH 23.06.1977 - 4 ARs 7/77] zum Ausdruck gebracht, dem ein Fall des deutsch-jugoslawischen Rechtshilfeverkehrs zugrunde lag.

    Der Generalbundesanwalt meint, die in der Entscheidung BGHSt 27, 222 ff [BGH 23.06.1977 - 4 ARs 7/77] aufgezeigten Grundsätze seien hier nicht anwendbar, weil der deutsch-österreichische Zollvertrag im Gegensatz zum deutsch-jugoslawischen Rechtshilfevertrag "keine Gleichsetzung zwischen herauszugebenden Gegenständen im Original oder in beglaubigten Abschriften oder Fotokopien" enthalte.

    Es bestünde daher auch in diesem Fall kein Anlaß, die in der Entscheidung BGHSt 27, 222 ff [BGH 23.06.1977 - 4 ARs 7/77] aufgezeigten Grundsätze nicht anzuwenden.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß BGHSt 27, 222, 228 [BGH 23.06.1977 - 4 ARs 7/77] (vgl. die Ausführungen zu 1) zur Entscheidung über die Zulässigkeit einer Herausgabe, die ein Beteiligter nach § 37 Abs. 2 DAG beantragt hatte, erklärt, dabei könne "auch die Gefahr, daß bei der Herausgabe von Ablichtungen Geschäftsgeheimnisse offenbart werden, bedacht werden".

  • BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64

    Zulässigkeit einer richterlichen Beschlagnahme von zur persönlichen Habe des

    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85
    So wird in der Begründung der Bundesregierung zu § 65 des Gesetzentwurfs (a.a.O. S. 87) darauf hingewiesen, daß dessen Absatz 1, der den gleichen Inhalt wie § 66 Abs. 1 IRG hat, materiell der Regelung in § 37 Abs. 1 des Entwurfs entspreche, welcher - mit dem gleichen Inhalt wie § 38 Abs. 1 IRG - die Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren betrifft; in der Begründung zu dieser Bestimmung des Entwurfs (a.a.O. S. 58) aber wird unter Hinweis auf § 34 Abs. 1 Nr. 1 DAG und in Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 20, 170, 173 [BGH 19.02.1965 - 4 ARs 32/64] erklärt, sie sei weit auszulegen und ermächtige zur Herausgabe aller Gegenstände, deren Beweiserheblichkeit für das ausländische Verfahren nach den Umständen nicht völlig ausgeschlossen ist.
  • OLG Hamburg, 20.08.1984 - Ausl 12/84
    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85
    Es ist deshalb davon auszugehen, daß auch die Übersendung von Ablichtungen, die als Beweismittel dienen können, eine Herausgabe im Sinne der genannten Bestimmung ist, ein entsprechendes Ersuchen des ausländischen Staates daher als Ersuchen auf Herausgabe und nicht nur als Auskunftsersuchen nach § 59 IRG zu behandeln ist (vgl. auch OLG Hamburg GA 1984, 515; a.A. OLG Stuttgart, Beschluß vom 10. Oktober 1977 - 3 (9) Ausl.R. - R. - AR 26/76).
  • Drs-Bund, 26.02.1982 - BT-Drs 9/1388
    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85
    Denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 66 Abs. 2 IRG, aus denen ein derartiger Schutzzweck allenfalls hergeleitet werden könnte, sind ersichtlich darauf gerichtet, sicherzustellen, daß die Herausgabe von Gegenständen nur in solchen Fällen erfolgt, in denen auch deutsche Behörden einander in gleicher Weise Rechtshilfe leisten könnten (vgl. § 59 Abs. 3 IRG), und daß den Behörden des ersuchenden Staates keine weitere Rechtshilfe geleistet wird, als sie nach dessen innerstaatlichem Recht zulässig wäre (vgl. Walter a.a.O. IRG-Kommentar § 66 Rdn. 15 ff; Uhlig/Schomburg a.a.O. § 66 Rdn. 3; vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zu § 65 Abs. 2 des Gesetzentwurfs in BT-Drucksache 9/1388 S 87/88).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist die gerichtliche Nachprüfung einer Maßnahme, die prozessual überholt ist, zwar grundsätzlich mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, jedoch dann zulässig, wenn das Interesse des Betroffenen fortbesteht, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen (vgl. BVerfGE 49, 329 ff und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85
    Die vorgelegten Rechtsfragen sind von grundsätzlicher Bedeutung; sie können auch für die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung bedeutsam sein (vgl. BGHSt 30, 55, 58) [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80].
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Ein Fortsetzungfeststellungsinteresse hinsichtlich einer erledigten Maßnahme ist nicht die Regel, sondern setzt ein besonderes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme insbesondere aufgrund einer sich konkret abzeichnenden Wiederholungsgefahr, einer fortwirkenden Diskriminierung oder einer Grundrechtsverletzung voraus (vgl. BGHSt 33, 196; Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 115, Rdz. 12 f.; Schwind/Böhm, a. a. O., § 115, Rdz. 17; AK-Volckart, a.a.O. § 115, Rdz. 66).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18

    Geiselnahme (tätige Reue: Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen

    Für die regelmäßige Verlesung von Schriftstücken im Urkundsbeweis gemäß § 249 Abs. 1 StPO ist es indes allgemein anerkannt, dass auch Abschriften und Ablichtungen statt des Originals als Beweismittel verwendet werden dürfen (BGH, Beschluss vom 25. April 1985 - 4 ARs 1/85, BGHSt 33, 196, 210: "unumstritten'; weitere Nachw. bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 249 Rn. 6).
  • OLG Köln, 16.09.2004 - Ausl 27/03

    Herausgabe von Gegenständen an ausländische Behörde bei Rechtshilfeersuchen

    Auch die Herausgabe von Fotokopien der sichergestellten Unterlagen unterfällt der Regelung des § 66 Abs. 2 Nr. 2 IRG ( BGHSt 33, 196, 208 ff ).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84, 5 StR 796/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1900
BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84, 5 StR 796/84 (https://dejure.org/1985,1900)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1985 - 5 StR 780/84, 5 StR 796/84 (https://dejure.org/1985,1900)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84, 5 StR 796/84 (https://dejure.org/1985,1900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit - Ausfuhrgenehmigung - Gebrauch der Ware - Bestimmungsmäßiger Gebrauch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit - Ausfuhrgenehmigung - Gebrauch der Ware - Bestimmungsmäßiger Gebrauch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft; Behinderung der Funktionsfähigkeit; Ausfuhrgenehmigung; Gebrauch der Ware; Bestimmungsmäßiger Gebrauch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft; Behinderung der Funktionsfähigkeit; Ausfuhrgenehmigung; Gebrauch der Ware; Bestimmungsmäßiger Gebrauch

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2096 (Ls.)
  • NStZ 1985, 367
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Zweck des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist es, den Verkehr und Handel mit allen zur Kriegsführung geeigneten und deshalb in die Liste aufgenommenen Waffen oder Waffenteile staatlicher Kontrolle zu unterwerfen (BGH NStZ 1985, 367).

    Der Bundesgerichtshof hat aus den gleichen Erwägungen bereits entschieden, daß eine Kriegswaffe nicht schon deshalb ihre Kriegswaffeneigenschaft verliert, weil sie eine einfach zu entfernende Vorrichtung enthält, die ihre Einsatztauglichkeit vorübergehend behindert (BGH NStZ 1985, 367).

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung

    Gegenstände, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden kann, der sich über die Möglichkeit dazu informiert, sind Kriegswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 KrWaffG (BGH, Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84 und 796/84 Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).
  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutzbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes wegen ihrer Gefährlichkeit auch für solche Gegenstände zu eröffnen, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr ohne Weiteres wieder behoben werden kann (vgl. Pottmeyer, KWKG, § 1 Rn. 38 ff.; Rn. 47 ff.; 54; BGH, NStZ 1985, S. 367; NJW 1992, S. 1053 f.; OLG Stuttgart, NStZ 1982, S. 33 ).
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf

    Eine an Sinn und Zweck des Waffenrechts orientierte Auslegung kann nur zu dem Ergebnis führen, dass eine solche gewollte Aufspaltung in Teile dem Gesamten nicht die Waffeneigenschaft nehmen kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 367; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 565; vgl. insbesondere BVerwG NVwZ-RR 1999, 117; Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1 KWKG Rdnr. 1a).
  • OLG München, 28.09.1992 - 1 Ws 534/92

    Kriegswaffe; Leicht zusammensetzbare Bausätze; Herstellung; Ausfuhr; Fehlende

    So hat auch der Bundesgerichtshof eine halbautomatische Maschinenpistole mit einem eingebauten Sicherungsbügel zur Verhinderung von Dauerfeuer als vollautomatische Maschinenpistole, die in der Kriegswaffenliste aufgeführt ist, angesehen, weil die eingebaute Sicherung nur mit einer Feile abgeflacht zu werden brauchte, um die Abgabe von Dauerfeuer zu ermöglichen (NStZ 85, 367).
  • OLG Koblenz, 03.12.2003 - 2 Ss 322/03

    Selbstladewaffe, halbautomatische, Mangel, behebbarer

    Denn eine halbautomatische Waffe liegt trotz ihrer die Halbautomatikfunktion beeinträchtigenden oder aufhebenden Mängel so lange vor, als diese jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug behoben werden können und die Waffe alsdann ihrer Bauart entsprechend wieder als halbautomatische eingesetzt werden kann (vgl. Steindorf, a.a.O., Rdn 23 und 32; BayObLG in NStE 1989, Nr. 2 zu § 28 WaffG; BGH in NStZ 1985, 367; so jetzt auch Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2.2.3 zu § 1 Abs. 4 WaffG n.F.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1922
OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85 (https://dejure.org/1985,1922)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.1985 - 1 AK 4/85 (https://dejure.org/1985,1922)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85 (https://dejure.org/1985,1922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2096
  • MDR 1985, 787
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Es regelt vielmehr lediglich ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung (vgl. BGHSt 32, 314 [322]) und sieht hierfür bestimmte Mindesterfordernisse vor, ist also dem Rechtshilferecht zuzuordnen.
  • BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Nach der vorliegend allein maßgeblichen Vorschrift des Art. 10 EuAlÜbK (vgl. BGH MDR 1984, 956 ) ist das Verjährungsrecht beider beteiligter Staaten zu beachten.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 1 AK 25/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Dabei werden die vom Senat entwickelten Beurteilungsmaßstäbe (NStZ 1983, 225 f.) zu berücksichtigen sein.
  • BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Liegt ein rechtskräftiges ausländisches Straferkenntnis - gegebenenfalls auch ein Abwesenheitsurteil (vgl. BGHSt 20, 198) - vor, so richtet sich die Zulässigkeit der Auslieferung nach den deutschen Vorschriften über die Vollstreckungsverjährung.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1977 - 1 Ws 375/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Die familiären und gesundheitlichen Belange und die berufliche Situation des Verfolgten vermögen die durch die hohe Strafe indizierte (vgl. Senatsbeschluß NJW 1978, 333) Entweichungsgefahr nicht auszuräumen oder hinreichend zu vermindern.
  • OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit nach §

    Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung nach § 29 Abs. 1 IRG ist vielmehr auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung abzustellen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85, NJW 1985, 2096; Kubiciel , in: Ambos [Hrsg.], Rechtshilferecht in Strafsachen, 2015, § 3 IRG Rn. 29; vgl. auch Vogel/Burchard , in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 3 IRG Rn. 41), es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind bis zum Übergabezeitpunkt in Kraft tretende Gesetzesänderungen bereits bekannt, denn letztlich beurteilt sich die Zulässigkeit einer Auslieferung nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe des Verfolgten an den ersuchenden Staat (OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), NStZ-RR 2008, 245; Lagodny , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 3 IRG Rn. 21, § 32 IRG Rn. 16).

    Sofern - wie hier - die Auslieferung bereits erfolgt ist und gemäß § 35 IRG über eine Erweiterung der Auslieferungsbewilligung zu befinden ist, kommt es für die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRG auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Beschlussfassung an (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85, NJW 1985, 2096).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG dürfte hier ausscheiden, weil die vom Beschwerdeführer gerügte angebliche Rückwirkung nicht zu einer rückwirkenden Bestrafung führt, sondern nur die Auslieferungsvoraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit betrifft und daher vom Schutzzweck des Art. 103 Abs. 2 GG nicht erfasst wird (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1985, S. 2096 und Lagodny, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., 1998, § 3 IRG Rn. 21).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG dürfte hier ausscheiden, weil die vom Beschwerdeführer gerügte angebliche Rückwirkung nicht zu einer rückwirkenden Bestrafung führt, sondern nur die Auslieferungsvoraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit betrifft und daher vom Schutzzweck des Art. 103 Abs. 2 GG nicht erfaßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1985, S. 2096 und Lagodny, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., 1998, § 3 IRG Rn. 21).
  • BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95

    Auslieferung an die USA aufgrund begangener Insiderstraftaten (Zeitpunkt der

    Sinngemäße Umstellung bedeutet, daß der Tatort als im Inland (d. h. in der Bundesrepublik Deutschland) gelegen und als mit dem Ergreifungsort identisch angesehen wird (OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Lagodny in Uhlig/Schomburg/Lagodny IRG 2. Aufl. § 3 Rdn. 5 ff. jeweils m.w.N.).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird die Auffassung vertreten, daß als maßgeblicher Zeitpunkt der der Auslieferung anzusehen ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Lagodny aaO § 3 Rdn. 21 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 10.04.2002 - 3 Ausl 2/01

    Auslieferung zur Strafverfolgung und Unterbrechung der Verjährung

    Zur beidseitigen Strafbarkeit wird deshalb in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass es unschädlich sei, wenn die Tat im ersuchten Staat erst nach ihrer Begehung unter Strafe gestellt worden sei (OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 3 IRQ Rdn. 21; Vogler, in: Grützner/Pötz aaO. Teil l A 2 § 3 IRG Rdn. 21; lediglich referierend BGHSt 42, 243 [252]).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Eine unterschiedliche rechtliche Bewertung hindert nicht, wenn der Sachverhalt nur eine inländische Strafvorschrift verletzt (Senat NJW 1985, 2096 f.).
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