Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.01.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,804
BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82 (https://dejure.org/1985,804)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1985 - 1 C 36.82 (https://dejure.org/1985,804)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 1 C 36.82 (https://dejure.org/1985,804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenth/EWG §§ 1, 7; AuslG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltsrecht - Ehegatte - Arbeitnehmer - Freizügigkeit - EG-Mitgliedstaat - Ehewohnung - Trennung

  • hjil.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2099
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82
    Letzteres ist hier nach der vom EuGH getroffenen Vorabentscheidung (NJW 85, 2087) der Fall, die den Senat in vorliegender Sache bindet .
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Der erkennende Senat hat daraufhin entschieden, daß auch dem Ehegatten das Aufenthaltsrecht weiterhin zusteht, der die gemeinsame Wohnung verläßt, eine eigene Wohnung bezieht und sich von seinem freizügigkeitsberechtigten Ehepartner auf Dauer trennt (Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 55).

    Der Senat hat im Urteil vom 21. Mai 1985 (a.a.O. S. 100) diese Fragen offengelassen.

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Die Anwendung dieser Bestimmung, die ebenso wie das Aufenthaltsgesetz/EWG allgemein der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationales Recht dient (vgl. BVerwGE 60, 284 (288) [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 55 S. 98), setzt aber ebenso wie das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 48 Abs. 3 Buchst. c EWG-Vertrag und Art. 7 der Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 (ABl. L 257, S. 13) voraus, daß der Arbeitnehmer zuvor in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit als Arbeitnehmer im Aufnahmestaat beschäftigt war.
  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Das Recht des Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers aus § 2 Abs. 1 FreizügG/EU ist daher nicht von der Aufrechterhaltung der tatsächlichen ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig, sondern diesem steht das Einreise- und Aufenthaltsrecht auch dann weiterhin zu, wenn der Unionsbürger die gemeinsame Ehewohnung verlässt und sich von ihm auf Dauer trennt (so VG Saarland, Urteil vom 5.10.2016 - 8 K 2047/14, juris Rn 41, zur Ehe mit einem Drittstaatsangehörigen unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 21.5.1985 - 1 C 36.82).
  • OVG Hamburg, 14.12.2005 - 3 Bs 79/05

    Fortgeltung der Sperrwirkungen des AuslG 1990 gegenüber Unionsbürgern; keine

    Zwar steht der Freizügigkeit als Familienangehöriger nicht entgegen, wenn der Familienangehörige mit keinem Elternteil mehr in familiärer Lebensgemeinschaft lebt (vgl. EuGH, Urt. v. 13.2.1985, EuGRZ 1985 S. 145; EuGH, Urt. v. 18.5.1989, NVwZ 1989 S. 745; BVerwG, Urt. v. 21.5.1985, InfAuslR 1985 S. 195, 196).
  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 6 K 1047/16

    Aufenthaltsrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung;

    Der Ehegatte muss folglich nicht notwendigerweise ständig bei dem Unionsbürger wohnen, um Inhaber eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts zu sein (vgl. zur Regelung in Art. 10 VO Nr. 1612/68/EWG: EuGH Urt. v. 13.02.1985 - Rs 267/83 -, NJW 1985, 2087; BVerwG, Urt. v. 21.05.1985 - 1 C 36.82 -, NJW 1985, 2099; vgl. in diesem Sinne auch zur Nachfolgereglung in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG: EuGH, Urt. v. 08.11.2012 - C-40/11 -, Rn. 57 ff., juris; Urt. v. 10.07.2014 - C-244/13 -, Rn. 37, juris).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Soweit der Kläger sich im Berufungsverfahren unter Hinweis auf die aufenthaltserlaubnisrechtliche Behandlung der Ehegatten von EG-Angehörigen (vgl. EuGH, 13.02.1985 -- Rs 267/83 --, EZAR 811 Nr. 5 = NJW 1985, 2087, u. BVerwG, 21.05.1985 -- 1 C 36.82 --, EZAR 106 Nr. 3 = NJW 1985, 2099) darauf beruft, daß er als mit einer Deutschen verheirateter Ausländer frühestens nach der Scheidung hätte ausgewiesen werden dürfen, vermag er die Ausweisung nicht zu Fall zu bringen.
  • BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Die in der Beschwerdeschrift erwähnte Entscheidung des Senats vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - InfAuslR 1985, 195 f. betrifft nicht das aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 MRK abzuleitende Schutzgebot zugunsten Ausländer mit Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland, sondern die im Interesse der Wirksamkeit der in Art. 48 EWG-Vertrag festgelegten Freizügigkeit von EG-Arbeitnehmern erlassenen Vorschriften des EG-Gemeinschaftsrechts, insbesondere des Art. 10 Abs. 1 a und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und deren Auswirkungen auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 AufenthG/EWG.
  • VGH Hessen, 02.09.1988 - 12 TH 3533/87

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Sofortvollzug und Ergänzung

    Die Grundsätze, wonach dem Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmers aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auch dann ein Aufenthaltsrecht zusteht, wenn er die gemeinsame Ehewohnung verläßt, eine eigene Wohnung bezieht und sich von seinem Ehegatten auf Dauer trennt (vgl. dazu: EuGH, 13.2.1985 - Rs. 267/83 -, EZAR 811 Nr. 5,  NJW 1985, 2087; BVerwG, 21.5.1985 - 1 C 36.82 -, EZAR 106 Nr. 3 = NJW 1985, 2099), können zwar nicht auf den Fall des Antragstellers übertragen werden, weder die Antragsgegnerin noch die Widerspruchsbehörde haben sich aber mit der in dem Schriftsatz vom 7. April 1987 enthaltenen Behauptung des Antragstellers auseinandergesetzt, er sei nach wie vor um eine Versöhnung mit seiner Ehefrau bemüht.
  • BVerwG, 08.06.1988 - 1 B 23.88

    Möglichkeit einer Widerspruchsbehörde im Widerspruchsverfahren nach Erledigung

    Es kann dahinstehen, ob die vom Kläger genannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Februar 1985 - Rs 267/83 - (NJW 1985.2087) und das dazu ergangene Urteil des beschließenden Senats vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - (NJW 1985, 2099) Anlaß bieten, diese Rechtsprechung u.a. mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in einem Revisionsverfahren zu überprüfen.
  • VGH Hessen, 27.02.1995 - 12 TH 3161/94

    Zum "Familienangehörigen" iSv EWGAssRBes 1/80 Art 7; hier: Getrenntleben von

    Für den Fall einer "Familienangehörigen" im Sinne des § 7 AufenthG/EWG hat das Bundesverwaltungsgericht aber entschieden, daß dem Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmers auch dann ein Aufenthaltsrecht zukommt, wenn er die gemeinsame Ehewohnung verläßt, eine eigene Wohnung bezieht und sich von seinem Ehegatten auf Dauer trennt (BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82 -, EZAR 106 Nr. 3).
  • VG Düsseldorf, 19.02.2015 - 8 K 6063/14

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1992 - 4 M 130/92
  • VG München, 01.08.2013 - M 10 K 13.1066
  • VG Karlsruhe, 10.01.1991 - 13 K 40133/90

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung einer ausländerbehördlichen Verfügung ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1518
BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84 (https://dejure.org/1985,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1985 - 1 A 74.84 (https://dejure.org/1985,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1985 - 1 A 74.84 (https://dejure.org/1985,1518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachzug ausländischer Ehegatten von im Bundesgebiet lebenden Ausländern - Umfang des Ermessens der Verwaltungsbehörden beim Nachzug von Ausländern - Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de

    AuslG § 2; GG Art. 6 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2099
  • NVwZ 1985, 658 (Ls.)
  • DÖV 1985, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
    Dieses Gebot gewährt Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf Aufenthalt; vielmehr sind die gegen einen Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen(Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - NJW 1984, 2775 [2778]).

    Das ist mit dem in der Rechtsprechung des Senats wiederholt umschriebenen Zweck der Ermessensermächtigung (vgl.Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2777]) vereinbar.

    Daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, stellt nach der Rechtsprechung des Senats auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG allein einen solchen Sachverhalt nicht dar(Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - fernerUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2779]).

  • BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssenvom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - in Fällen, in denen die Ausländerbehörden den Ehegattennachzug unter Berufung auf die in dem baden-württembergische Ausländererlaß vorgesehene Acht Jahresfrist abgelehnt hatten, ausgesprochen, daß eine auf diese Verwaltungsregelung abhebende Ermessensentscheidung grundsätzlich dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.

    Daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, stellt nach der Rechtsprechung des Senats auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG allein einen solchen Sachverhalt nicht dar(Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - fernerUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2779]).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssenvom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - in Fällen, in denen die Ausländerbehörden den Ehegattennachzug unter Berufung auf die in dem baden-württembergische Ausländererlaß vorgesehene Acht Jahresfrist abgelehnt hatten, ausgesprochen, daß eine auf diese Verwaltungsregelung abhebende Ermessensentscheidung grundsätzlich dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.

    Daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, stellt nach der Rechtsprechung des Senats auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG allein einen solchen Sachverhalt nicht dar(Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - fernerUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2779]).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
    Es ist nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar, daß der Ehemann, wenn er eine vorübergehende Trennung von seiner Ehefrau und seinem Kinde nicht in Kauf nehmen will, zu ihnen in seine Heimat zurückkehren muß und nicht länger in der Nähe seiner im Bundesgebiet lebenden Verwandten bleiben kann (vgl. auch BVerwGE 65, 188 [194]).
  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86

    Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - 11 S 2422/92

    Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei

    Denn Art. 6 Abs. 2 GG ist zwar bei der Entscheidung über eine Aufenthaltsgenehmigung zu beachten, wirkt aber nicht ohne weiteres dahin, daß einem ausländischen Kind trotz der gegen eine Aufenthaltsgenehmigung sprechenden Gründe im Bundesgebiet Pflege und Erziehung gewährleistet sein müßte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.1984 -- 1 A 4.83 -- InfAuslR 1984, 297, und Beschl. v. 31.1.1985 -- 1 A 74.84 -- NJW 1985, 2099).
  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ehegatten - Voraussetzungen der

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 -).
  • BVerwG, 26.09.1985 - 1 B 110.85

    Nachzug des Ehegatten zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer - Zweck der

    Die Beschwerdebegründung zeigt keine Gesichtspunkte auf, die es erforderlich machen könnten, diese vom beschließenden Senat in mehreren Entscheidungen dargelegten Grundsätze (z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 -) in einem Revisionsverfahren zu erörtern.
  • BVerwG, 21.10.1987 - 1 B 122.87

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf eine

    Eine derartige im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Entscheidung entspricht in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung und verletzt nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschluß vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; Beschluß vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44 f; Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - InfAusl. 1987, 111).
  • BVerwG, 17.05.1985 - 1 ER 306.85

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des

    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 -, vom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 -, vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 -).
  • BVerwG, 19.04.1989 - 1 A 109.88

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Unterbrechung des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch wiederholt betont, daß die für den Familiennachzug geltenden Ermessensrichtlinien nicht schematisch angewendet werden dürfen, vielmehr Besonderheiten des Einzelfalls in der Ermessensabwägung berücksichtigt werden müssen und es unter Umständen gebieten können, dem zuzugswilligen Ehegatten schon vor Ablauf der erwähnten Frist einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet zu gestatten (Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65, vom 20. Juli 1988 - BVerwG 1 A 45.88 -).
  • BVerwG, 08.10.1985 - 1 A 67.85

    Rechtsmittel

    Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschluß vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099 = DÖV 1985, 681).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht