Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.08.1984 - 20 W 148/84   

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OLG Frankfurt, 22.08.1984 - 20 W 148/84 (https://dejure.org/1984,3172)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.1984 - 20 W 148/84 (https://dejure.org/1984,3172)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 1984 - 20 W 148/84 (https://dejure.org/1984,3172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • gaius.legal

    Musizieren in der Eigentumswohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beeinträchtigung einer ortsüblichen Wohnnutzung durch Musizieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt a.M. hält Beschränkung des Klavierspielens auf 1 ½ Stunden täglich für zulässig - Vollständiges Musizierverbot und Beschränkung auf Zimmerlautstärke unzulässig

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2138
  • VersR 1985, 1052
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.11.1980 - 15 W 122/80

    Sittenwidrigkeit eines Musikausübungsverbots durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.1984 - 20 W 148/84
    Das LG ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Unterlassungsantrag des Antragstellers (§§ 1004, 906 BGB) nicht mit der Folge begründet sein kann, der Antragsgegnerin das Klavierspiel gänzlich zu untersagen (Art. 2 GG, § 138 BGB; vgl. Bärmann-Pick-Merle, WEG, 5. Aufl. § 15 Rdnr. 9; OLG Hamm NJW 1981, 465) und auch eine Beschränkung auf die Zimmerlautstärke - weil einem Musizierverbot ähnlich - nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Oldenburg Nds. Rpfl. 1977, 214, 215).

    Soweit die Antragsgegnerin sich mit der Behauptung, die vom LG festgesetzte Spielzeit komme einem Musizierverbot gleich, unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm (NJW 1981, 465) auf eine Grundrechtsverletzung beruft, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.1984 - 20 W 148/84
    Es durfte sich dabei sowohl auf die Meßergebnisse des Schallschutzsachverständigen stützen, die zulässigerweise unter Heranziehung der Erfahrungswerte der DIN- und VDI-Richtlinien beurteilt worden sind (vgl. BGHZ 46, 35; LM Nr. 32 zu § 906 BGB = WPM 1969, 1042; MK-Säcker § 906 Rdnr. 32, 49), als auch, wegen der Grenzen der Meßtechnik, auf seine eigenen Empfindungen anläßlich des Ortstermins am 6.9.1983 (BGHZ 46, 35), die entgegen dem Vortrag der weiteren Beschwerde ersichtlich auch in die Bemessung der Spielzeit eingeflossen sind.
  • BayObLG, 08.06.1984 - BReg. 2 Z 7/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.1984 - 20 W 148/84
    (BayObLG, Beschluß vom 8.6.1984 BReg. 2 Z 7/84).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Es darf zwar auf bestimmte Zeiten und einen bestimmten Umfang beschränkt, nicht jedoch insgesamt verboten werden (allg. M., vgl. OLG Hamm, NJW 1981, 465; NJW-RR 1986, 500, 501; OLG Frankfurt, aaO, NJW 1985, 2138; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1179; BayObLG aaO, 1985, 108; OLG Zweibrücken, aaO, MDR 1990, 1121; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 15 Rdn. 9; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 15 WEG Rdn. 2; Staudinger/Kreuzer, aaO, § 15 WEG Rdn. 114; Weitnauer/Lüke, aaO, § 15 Rdn. 17).

    Geräusche, welche überhaupt nicht nach außen dringen, können aber auch zu besonderen Ruhezeiten nicht untersagt werden, weil ein schützenswertes Interesse anderer Hausbewohner dieser Betätigung nicht entgegensteht (allg. M., BayObLGZ 1985, 109; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 500, 501; OLG Frankfurt, NJW 1985, 2138; Bärmann/Pick/ Merle, aaO, § 15 Rdn. 9; Staudinger/Kreuzer, aaO, § 15 Rdn. 113; Weitnauer/Lüke, aaO, § 15 Rdn. 17).

    Dazu kann auf bestimmte Immissionsrichtwerte verwiesen werden, die Orientierungshilfe dafür bieten, ob das Musizieren dem Verbot der Hausordnung unterfällt oder außerhalb der Ruhezeiten zulässig ist (Pfeifer, ZMR 1987, 361; Gramlich, NJW 1985, 2131 m.w.N.; BGHZ 97, 361, 367; 46, 35, 38; OLG Frankfurt, WuM 1984, 303).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 414/99

    Zulässigkeit einer Mehrheitsentscheidung im WEG -Verfahren

    Ebenso wie ein völliges Musizierverbot nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann (OLG Frankfurt OLGZ 1984, 407 = NJW 1985, 2138 = WuM 1984, 303 = WE 1985, 30 ; OLG Hamm NJW 1981, 465 = DWE 1981, 128 = Rpfleger 1981, 149 = MDR 1986, 501; Bay ObLGZ 1985, 105 = ZMR 1985, 208; weitergehend noch Staudinger/Bub WEG 12. Auflage § 21 Rn 130) kann auch ein völliges Bade- und Duschverbot ausgesprochen werden (hingegen kann die Hausordnung ein Bade- und Duschverbot für bestimmte Zeiten, etwa die Nachtzeiten aussprechen: BayObLG WE 1992, 60).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 22/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Nachprüfbarkeit von Ruhezeitregelungen

    Es darf zwar auf bestimmte Zeiten und einen bestimmten Umfang beschränkt, nicht jedoch insgesamt verboten werden (vgl. etwa BGH NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG ZWE 2002, 312, 313; BayObLGZ 2001, 232, 235; OLG Hamm NJW 1981, 465; vgl. auch Senat NJW 1985, 2138; DWW 1985, 26).
  • BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85

    Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Beschluß; Eigentümerversammlung;

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß das häusliche Musizieren durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer nicht gänzlich untersagt, wohl aber auf bestimmte Tageszeiten und auf eine Höchstdauer beschränkt werden kann (OLG Oldenburg Nds Rpfl 1977, 213; OLG Hamm NJW 1981, 465; OLG Frankfurt WM 1984, 303 (nur Leitsatz); vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1984, 407; Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 3 a, Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 9, Augustin WEG RdNr. 4, Palandt BGB 44. Aufl. WEG Anm. 3 a, MünchKomm WEG RdNr. 7, je zu § 15; Diester Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums RdNr. 198; zu dem ähnlich gelagerten mietrechtlichen Problem vgl. LG Wiesbaden ZMR 1957, 53; LG Köln ZMR 1967, 273; Staudinger BGB 12. Aufl. §§ 535, 536 RdNr. 73; Soergel BGB 11. Aufl. § 535 RdNr. 248; Glaser ZMR 1981, 1/2).

    Er hält die in der Versammlung vom 3.5.1983 beschlossene Beschränkung des häuslichen Musizierens auf drei Stunden täglich für zulässig (vgl. auch OLG Hamm aaO; OLG Frankfurt WM 1984, 303 und OLGZ 1984, 407; LG Wiesbaden aaO); diese Regelung liegt nicht außerhalb des in § 15 Abs. 2 WEG mit den Worten "ordnungsmässiger Gebrauch" umschriebenen Rahmens.

  • OLG Zweibrücken, 15.08.1990 - 3 W 48/90

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Abstimmung; Stimmrecht;

    »In Rechtspr. und Schrifttum ist allgemein anerkannt, daß das Musizieren ebenso wie das Abspielen von Musik durch Tonwiedergabegeräte gegen den Willen eines Wohnungsinhabers/Wohnungseigentümers nicht gänzlich untersagt, sondern nur unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen aller Beteiligten in dem Maße beschränkt werden kann, daß weder die Entfaltungsmöglichkeit des Musizierenden noch das Ruhebedürfnis seiner Nachbarn unzumutbare Einbußen erleiden (vgl. OLG Hamm, NJW 1981, 465; OLG Frankfurt, NJW 1985, 2138 ; BayObLG, …
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85   

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BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85 (https://dejure.org/1985,1684)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85 (https://dejure.org/1985,1684)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 1985 - BReg. 2 Z 8/85 (https://dejure.org/1985,1684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Beschluß; Eigentümerversammlung; Musizieren; Musik; Nachtruhe; Mittagsruhe; Lärm

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer dürfen nur drei Stunden am Tag musizieren - Regelung zum Musizierverbot ab 20 Uhr unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 13 Abs. 1, § 14 Nr. 1, Nr. 2, § 15 Abs. 2

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 8158/83
  • BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2138 (Ls.)
  • BayObLGZ 1985, 104
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 22.08.1984 - 20 W 148/84

    Gebrauchsregelung; Richterliche Entscheidung; Miteigentum; Spieldauer für

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß das häusliche Musizieren durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer nicht gänzlich untersagt, wohl aber auf bestimmte Tageszeiten und auf eine Höchstdauer beschränkt werden kann (OLG Oldenburg Nds Rpfl 1977, 213; OLG Hamm NJW 1981, 465; OLG Frankfurt WM 1984, 303 (nur Leitsatz); vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1984, 407; Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 3 a, Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 9, Augustin WEG RdNr. 4, Palandt BGB 44. Aufl. WEG Anm. 3 a, MünchKomm WEG RdNr. 7, je zu § 15; Diester Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums RdNr. 198; zu dem ähnlich gelagerten mietrechtlichen Problem vgl. LG Wiesbaden ZMR 1957, 53; LG Köln ZMR 1967, 273; Staudinger BGB 12. Aufl. §§ 535, 536 RdNr. 73; Soergel BGB 11. Aufl. § 535 RdNr. 248; Glaser ZMR 1981, 1/2).

    Er hält die in der Versammlung vom 3.5.1983 beschlossene Beschränkung des häuslichen Musizierens auf drei Stunden täglich für zulässig (vgl. auch OLG Hamm aaO; OLG Frankfurt WM 1984, 303 und OLGZ 1984, 407; LG Wiesbaden aaO); diese Regelung liegt nicht außerhalb des in § 15 Abs. 2 WEG mit den Worten "ordnungsmässiger Gebrauch" umschriebenen Rahmens.

  • OLG Hamm, 25.04.1983 - 8 U 368/82
    Auszug aus BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85
    Ausführungen dazu würden nicht in Rechtskraft erwachsen (BayObLG ZMR 1983, 381/383 m.w.Nachw.) und wären für die Beteiligten nicht verbindlich.
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 92/83
    Auszug aus BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85
    Somit konnten die Beteiligten nach § 15 Abs. 2 WEG durch Stimmenmehrheit "einen der Beschaffenheit der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile... entsprechenden ordnungsmäßigen Gebrauch beschließen." Ordnungsmäßig im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG ist dabei ein Gebrauch, der sich in den Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG hält (BayObLGZ 1982, 90/94 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 22.12.1983 BReg. 2 Z 92/83).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85
    Danach wäre mangels Mehrheit überhaupt kein Beschluß gefaßt worden; es würde ein sog. "Nichtbeschluß" vorliegen (BayObLGZ 1984, 213/215).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85
    Eine Anfechtung wäre überflüssig und unzulässig (BayObLGZ 1980, 29/37 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 10.11.1980 - 15 W 122/80

    Sittenwidrigkeit eines Musikausübungsverbots durch einen

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß das häusliche Musizieren durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer nicht gänzlich untersagt, wohl aber auf bestimmte Tageszeiten und auf eine Höchstdauer beschränkt werden kann (OLG Oldenburg Nds Rpfl 1977, 213; OLG Hamm NJW 1981, 465; OLG Frankfurt WM 1984, 303 (nur Leitsatz); vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1984, 407; Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 3 a, Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 9, Augustin WEG RdNr. 4, Palandt BGB 44. Aufl. WEG Anm. 3 a, MünchKomm WEG RdNr. 7, je zu § 15; Diester Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums RdNr. 198; zu dem ähnlich gelagerten mietrechtlichen Problem vgl. LG Wiesbaden ZMR 1957, 53; LG Köln ZMR 1967, 273; Staudinger BGB 12. Aufl. §§ 535, 536 RdNr. 73; Soergel BGB 11. Aufl. § 535 RdNr. 248; Glaser ZMR 1981, 1/2).
  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85
    Somit konnten die Beteiligten nach § 15 Abs. 2 WEG durch Stimmenmehrheit "einen der Beschaffenheit der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile... entsprechenden ordnungsmäßigen Gebrauch beschließen." Ordnungsmäßig im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG ist dabei ein Gebrauch, der sich in den Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG hält (BayObLGZ 1982, 90/94 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 22.12.1983 BReg. 2 Z 92/83).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    In diesem Punkt möchte es die Rechtsbeschwerde im wesentlichen ebenfalls zurückweisen, sieht sich hieran aber durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. März 1985 (BayObLGZ 1985, 104) und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. August 1990 (MDR 1990, 1121) gehindert.
  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95

    Beschränkung des häuslichen Musizierens

    Der Senat weist aber für das weitere Verfahren darauf hin, daß die zeitliche Beschränkung des Musizierens auf drei Stunden täglich außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten grundsätzlich einen rechtlich vertretbaren Interessenausgleich zwischen den Rechten und Pflichten der Beteiligten, wie sie in den §§ 13 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG geregelt sind, darstellt (vgl. BayObLGZ 1985, 104; OLG HammLGZ 1986, 167; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 61; OLG Zweibrücken WE 1990, 213).

    Ein Musizieren, das außerhalb der Wohnung überhaupt nicht zu hören ist, kann ohnehin nicht untersagt werden (BayObLGZ 1985, 104, 109).

  • BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 96/01

    Verbindlichkeit einer Beschränkung des Musizierens auf Zimmerlautstärke in einer

    In diesem Rahmen hat sich grundsätzlich auch eine Gebrauchsregelung in der Hausordnung zu halten (BayObLGZ 1985, 104/108); im übrigen muss sie unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Sondereigentums den Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 15 Abs. 2, 3 WEG).

    Musizieren, das außerhalb der eigenen Wohnung nicht zu hören ist, kann grundsätzlich nicht durch Gebrauchsregelungen beschränkt werden, weil durch ein solches musizieren kein anderer Wohnungseigentümer beeinträchtigt wird (BGHZ 139, 288/294; BayObLGZ 1985, 104/109).

    Denn die Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch das musizieren schränkt diese in dem Gebrauch ihres Sondereigentums ein (BayObLGZ 1985, 104/108).

  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

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  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 22/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Nachprüfbarkeit von Ruhezeitregelungen

    Den Rahmen des ordnungsgemäßen Gebrauchs von den wechselnden Bedürfnissen der jeweiligen Bewohner der Wohnungen abhängig zu machen, würde die Sicherheit und Vorausberechenbarkeit in den Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen (vgl. BayObLG MDR 1985, 676; ZWE 2002, 312, 313; vgl. auch Sauren, WEG, 4.Aufl., § 21 Rz. 11, Stichwort: "Musizieren", Gramlich NJW 1985, 2131).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Widerspruch zwischen Gemeinschaftsordnung und Hausordnung in städtischer

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 139, 288) wie des Senats (BayObLGZ 1985, 104; 2001, 232) liegt es grundsätzlich im Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer, allgemeine Ruhezeiten durch Beschluss festzulegen (§ 21 Abs. 3, § 23 Abs. 1 WEG).

    In dem Beschluss vom 28.3.1985 (BayObLGZ 1985, 104/109) hat er ausgeführt, dass der Rahmen ordnungsmäßigen Gebrauchs (§ 15 Abs. 2 WEG) nicht von den wechselnden Bedürfnissen der jeweiligen Bewohner der Wohnungen abhängig gemacht werden könne, weil dies die Sicherheit und Vorausberechenbarkeit in den Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen würde.

  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Musikalische Wiedergaben und Darbietungen liegen grundsätzlich im Rahmen rechtmäßiger und zulässiger Nutzung von Gaststättenräumen und können schon deshalb nicht allgemein und uneingeschränkt verboten werden; dies wäre auch in Wohnungen nicht möglich (vgl. BayObLGZ 1985, 104; OLG Hamm OLGZ 1986, 167/170).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Ob die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben (vgl. BayObLGZ 1985, 104/110; 171/176; OLG Hamm NJW-RR 1986, 500), spielt keine Rolle mehr; die vollständige Ungültigerklärung kommt, da nur die Antragsgegner ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt haben, nicht mehr in Betracht.
  • LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03

    Wohnungseigentum: Beschränkung der Musikausübung eines Schlagzeugers

    Deswegen ist vorliegend nicht von Bedeutung, dass der Beteiligte Ziffer 3 vorträgt, als Berufsmusiker auf die von ihm beanspruchten Übungsstunden angewiesen zu sein (vgl. BayObLGZ 1985, 104).
  • OLG München, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Zulässigkeit der Beschränkung des Musizierens in der WEG-Hausordnung

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 139, 288) wie des Senats (BayObLGZ 1985, 104; 2001, 232) liegt es grundsätzlich im Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer, allgemeine Ruhezeiten durch Beschluß festzulegen (§ 21 Abs. 3, § 23 Abs. 1 WEG).

    In dem Beschluß vom 28.3.1985 (BayObLGZ 1985, 104/109) hat er ausgeführt, daß der Rahmen ordnungsmäßigen Gebrauchs (§ 15 Abs. 2 WEG) nicht von den wechselnden Bedürfnissen der jeweiligen Bewohner der Wohnungen abhängig gemacht werden könne, weil dies die Sicherheit und Vorausberechenbarkeit in den Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen würde.

  • LG Freiburg, 13.12.2002 - 4 T 61/02

    Wohnungseigentum: Beschränkung des Musizierens durch die Hausordnung

  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 95/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Nutzungsrecht; Gewerbe; Gewerbliche

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.08.1984 - 20 W 190/84   

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OLG Frankfurt, 29.08.1984 - 20 W 190/84 (https://dejure.org/1984,6931)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.08.1984 - 20 W 190/84 (https://dejure.org/1984,6931)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. August 1984 - 20 W 190/84 (https://dejure.org/1984,6931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Miteigentümer; Wohnungseigentum; Wohnanlage; Lärmbelästigung; Lärm; Störung; Immissionen; Musik; Klavierspielen; Klavier; Musizieren; Ruhestörung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewohner einer Eigentumswohnung müssen sich Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen - Hausordnung der Wohnungseigentumsanlage legte Musizier-Zeit von 2 Stunden fest

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2138 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 135/67

    Aufsicht über fremde Kinder aus Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.1984 - 20 W 190/84
    Die Verantwortlichkeit, wie sie § 832 BGB für die Schadenshaftung vorsieht, ist auch bei § 14 BGB dann anzunehmen, wenn die - stillschweigend übertragbare - Aufsichtspflicht wie hier dauernd von Verwandten übernommen wird (vgl. MK-Mertens, § 832 Rdnr. 9, 13; Weimar MDR 62, 356; BGH DB 68, 1446; vgl. auch BGH LM Nr. 3 zu § 832 und OLG Düsseldorf VersR 76, 1133 für den Stiefvater; BGH DB 68, 1446 für Pflegeeltern).

    Die Aufsichtspflicht könnte nur dann nicht bestehen, wenn es sich um eine außerhalb der rechtsgeschäftlichen Sphäre liegende Gefälligkeit handelt; z.B. dann, wenn Eltern mit Kindern kurzfristig die Obhut über zu Besuch weilende Spielkameraden übernehmen (vgl. BGH DB 68, 1446; MK-Mertens, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1975 - 12 U 92/74

    Allgemeine Rechtspflicht; Schädigung Dritter; Aufsichtspflicht; Räumlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.1984 - 20 W 190/84
    Die Verantwortlichkeit, wie sie § 832 BGB für die Schadenshaftung vorsieht, ist auch bei § 14 BGB dann anzunehmen, wenn die - stillschweigend übertragbare - Aufsichtspflicht wie hier dauernd von Verwandten übernommen wird (vgl. MK-Mertens, § 832 Rdnr. 9, 13; Weimar MDR 62, 356; BGH DB 68, 1446; vgl. auch BGH LM Nr. 3 zu § 832 und OLG Düsseldorf VersR 76, 1133 für den Stiefvater; BGH DB 68, 1446 für Pflegeeltern).
  • OLG Hamm, 10.11.1980 - 15 W 122/80

    Sittenwidrigkeit eines Musikausübungsverbots durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.1984 - 20 W 190/84
    Hierzu hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, daß einerseits der Eigentümerbeschluß vom 23.1.1981 nichtig ist, weil er mit dem Gebot, Klavier nur mit Moderator zu spielen, ebenso wie bei der Beschränkung auf Zimmerlautstärke, ein unzulässiges Spielverbot beinhaltet (vgl. OLG Hamm NJW 81, 465; OLG Oldenburg Nds Rpfl 77, 213, 215), und daß andererseits das Verbot des Spiels an Sonn- und Feiertagen nicht aufrechterhalten werden kann (vgl. OLG Hamm, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.04.1984 - 6 U 164/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3997
OLG Frankfurt, 12.04.1984 - 6 U 164/82 (https://dejure.org/1984,3997)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.04.1984 - 6 U 164/82 (https://dejure.org/1984,3997)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. April 1984 - 6 U 164/82 (https://dejure.org/1984,3997)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2138
  • NJW 1987, 1576 (Ls.)
  • GRUR 1984, 543
  • GRUR Int. 1984, 764
  • afp 1984, 180
  • afp 1985, 242
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