Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Krankenwagen - Verdienstentgang - Nutzungsausfallentschädigung
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Zum Anspruch Nutzungsausfall bzw. Vorhaltekosten bei Gewerbe- oder Behördenfahrzeugen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1985, 2471
- MDR 1985, 749
- VersR 1985, 736
- DB 1986, 110
Wird zitiert von ... (39)
- BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Schadensrecht - Gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung: Nachteil?
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt eine Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, Behördenfahrzeugen oder Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen in Betracht, falls sich deren Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt (vgl. Senatsurteile BGHZ 70, 199, 203 f.; vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 - VersR 1985, 736, 737).Wenn aber kein konkret bezifferbarer Verdienstentgang vorliegt, ist es dem Geschädigten grundsätzlich nicht verwehrt, an Stelle des Verdienstentgangs eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen, also insbesondere ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil für den Geschädigten eingetreten ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 249; vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 - aaO; vgl. auch BGHZ 40, 345, 353).
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07
Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr
Der Bundesgerichtshof hat in seiner früheren Rechtsprechung angenommen, dass eine Nutzungsentschädigung nicht nur für private Kraftfahrzeuge in Betracht komme, sondern auch nach einer Beschädigung von Behördenfahrzeugen oder Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen, falls die Voraussetzungen im Übrigen vorlägen (BGH, Urteil vom 26.03.1985 - VI ZR 267/83 -, NJW 1985, 2471).Voraussetzung für eine Nutzungsausfallentschädigung bei Privatfahrzeugen ist nämlich eine fühlbare (wirtschaftliche) Beeinträchtigung durch den Entzug des für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung vorgehaltenen Fahrzeugs, bei gewerblichen Fahrzeugen in Form des durch den Entzug entgangenen Gewinns (BGH Urteil vom 26.03.1985, a.a.O.;… Urteil des Senats vom 25.07.2000, a.a.O., m.w.N.).
Deren Zubilligung würde nämlich voraussetzen, dass der Ausfall des beschädigten Fahrzeugs durch den Einsatz einer im Hinblick auf Ausfälle aller Art vorhandenen Betriebsreserve aufgefangen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 10.01.1978 - VI ZR 164/75 - BGHZ 70, 199, und vom 26.03.1985, a.a.O.).
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von beweglichen und …
Einen ersatzfähigen Vermögensschaden begründen hiernach weder die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit (BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260) noch die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis (BGHZ 55, 146 (150) = NJW 1971, 796 - Jagdpachtfall; BGH, VersR 1974, 171); vielmehr sind nach dieser Rechtsprechung Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungswille Voraussetzungen eines Vermögensschadens (BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260; BGH, NJW 1985, 2471 - Krankentransportwagen der Bundeswehr).In anderen Fällen ist für den Einsatz eines Reservefahrzeugs Ersatz von dessen Vorhaltekosten zugesprochen worden (BGHZ 32, 280 (284) = NJW 1960, 1339 - Bremer Straßenbahn; BGHZ 70, 199 (201) = NJW 1978, 812 - Bremer Linienbus; vgl. auch BGH, NJW 1985, 2471).
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 4 S 1587/98
Regressforderung des Dienstherrn - Nutzungsentschädigung für beschädigtes …
Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit sind vielmehr unabdingbare Voraussetzungen für die Begründung eines Schadens (BGH, Urteil vom 26.03.1985, NJW 1985, 2471; BGHZ 66, 239).Eine Nutzungsentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge, Behördenfahrzeuge oder Fahrzeuge gemeinnütziger Einrichtungen ist dabei nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern sie kommt durchaus auch nach der Beschädigung solcher Fahrzeuge in Betracht, falls sich deren Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrags (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.1985, a.a.O.;… Urteil vom 10.01.1978, a.a.O.).
Auch wenn einer zustehenden Nutzungsentschädigung eine abstrakte Schadensberechnung zugrunde liegt, so ist doch der ''fühlbare'' wirtschaftliche Nachteil als konkreter Schaden vom Geschädigten nachzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.1985, a.a.O.).
- OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03
Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs
Nach der früheren Rechtsprechung des BGH (…BGHZ 70, S. 203; NJW 1985, S. 2471) und einem Teil der Literatur (…Becker/Böhme/Biela, Kaftverkehr - Haftpflichtschäden, 22. Aufl., Rz. D 75;… Geigel-Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 3, Rz. 94) soll in dieser Ausnahmekonstellation eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung möglich sein.Der BGH hat noch in seiner Entscheidung vom 26.03.1985 (NJW 1985, S. 2471) vor Erlaß der Entscheidung des Großen Senats (BGHZ 98, 212) ausgeführt, dass eine Entschädigung für Nutzungsausfall nicht nur für private Fahrzeuge gewährt wird.
- OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07
Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs
Vor der angeführten Entscheidung des Großen Senats vom 09.07.1986 zum Nutzungsausfall ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt gewesen, dass eine Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Behördenfahrzeugen in Betracht kommt, auch wenn sich deren Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages niederschlägt (vgl. BGH Urteil vom 26.03.1985, VI ZR 267/83 - r + s 1985, 1198, VersR 1985, 736).Liegt aber kein konkret bezifferbarer Verdienstverlust vor, hat der BGH den Geschädigten grundsätzlich nicht gehindert gesehen, an Stelle des Verdienstentganges eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen, also insbesondere ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil für den Geschädigten eingetreten ist (vgl. BGH Urteil vom 26.03.1985, VI ZR 267/83 - r + s 1985, 1198, VersR 1985, 736; zusammenfassend BGH Urteil vom 04.12.2007, VI ZR 241/06, r + s 1008, 127).
- OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 44/07
Nutzungsausfallentschädigung für Alle
Diese Ansicht beruft sich u.a. auf eine Entscheidung des VI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vor dem Erlass des o.g. Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen (Urteil v. 26. März 1985, VI ZR 267/83 "Krankentransportwagen der Bundeswehr" = NJW 1985, 2471 - in juris Rn. 8) die durch den nachfolgenden Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen nicht abgeändert worden sei (vgl. hierzu OLG München, Urteil v. 25. Januar 1990, 24 U 266/89 "Polizeifahrzeug" = NZV 1990, 348; OLG Köln, Urteil v. 16. März 1995, 1 U 89/94 = OLGR 1995, 236; OLG Stuttgart, Urteil v. 16. November 2004, 10 U 186/04 "Polizeifahrzeug" = NZV 2005, 309; dass., Urteil v. 12. Juli 2006, 3 U 62/06 "Zahntechniker-Kfz." = NJW 2007, 962;… in juris Rn. 46 bis 55). - OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle …
Im Jahre 1985 hatte der BGH (NJW 1985, 2471 ff) zur Beschädigung eines als Krankentransportwagen eingerichteten LKW der Bundeswehr entschieden, dass Nutzungsausfall beansprucht werden kann, wenn Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen bestanden, auch soweit sich die Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages niederschlägt. - OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines Baumes auf einem Schulgelände: …
aa) Voraussetzung ist zum einen, dass der Geschädigte infolge des Schadens tatsächlich auf die Nutzung seines Fahrzeugs verzichten muss (BGH VersR 1976, 874; BGH VersR 1985, 736).Dies setzt Nutzungswillen und hypothetische Nutzungsmöglichkeit für die Dauer, für die der Anspruch geltend gemacht wird, voraus (BGH VersR 1968, 803; BGH NJW 1985, 2471).
- OLG Schleswig, 07.07.2005 - 7 U 3/03
Haftungsquote: Linksabbiegen ohne zweite Rückschau und Überholen in unklarer …
Mithin ist bei dem gewerblich genutzten Porsche, der nur mittelbar der Gewinnerzielung dient, bei dessen Nutzungsausfall eine pauschale Entschädigung zu gewähren (vgl. OLG Düsseldorf, zsf 2001, 546; BGH NJW 1985, 2471). - OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
Restwert - Restwertstreit vor Gericht
- OLG Naumburg, 26.02.2009 - 1 U 76/08
Nutzungsausfall - Nutzungsausfallentschädigung auch für Auto eines Vereins
- OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen …
- OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines …
- OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden
- OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05
Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich …
- OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 75/99
Nutzungsausfall und ausfallbedingt entgangener Gewinn
- KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für eine HWS - Distorsion mit …
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05
Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
- OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich …
- OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen
- OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahren eines Pkw's auf einen auf …
- OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
Wohnungseigentum - Ansprüche wegen Besitzentzug und unberechtigter Vermietung
- OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00
Nutzungsausfallentschädigung - Auch bei Vorführwagen muss Versicherung zahlen
- OLG Stuttgart, 16.11.2004 - 10 U 186/04
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein …
- OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden …
- OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00
Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch …
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99
Flughafen, Brand
- KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag über einen …
- LG Bochum, 21.06.1989 - 10 S 61/89
BGB § 249
- LG Duisburg, 07.10.2005 - 10 O 401/01
- OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
- LG Düsseldorf, 13.09.2000 - 23 S 626/99
- AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
Kein Nutzungsausfall mehr nach anderthalb Jahren nach dem Unfallereignis - zu …
- LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
- LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11
- OLG Köln, 16.03.1994 - 11 U 217/93
Verkehrsrecht Halterhaftung Verkehrssicherungspflicht
- VG Koblenz, 02.10.2007 - 1 K 23/07
- AG Viersen, 10.01.2012 - 32 C 220/11
