Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83   

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BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83 (https://dejure.org/1984,1078)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1984 - 4 C 19.83 (https://dejure.org/1984,1078)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1984 - 4 C 19.83 (https://dejure.org/1984,1078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Wochenendhaus - Beseitigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 281
  • NVwZ 1985, 182 (Ls.)
  • DVBl 1985, 118
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 4 C 19/83 - NJW, 1985, 281, wonach auch kein Fall notwendiger Beiladung der neuen Eigentümerin vorliegt sowie OVG Münster Urteil vom 15. September 1980 - 11 A 2306/78 -, NJW 1981, 598 = BRS 36 Nr. 188.
  • BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91

    Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige

    Daß eine Beiladung etwa deshalb notwendig wäre, um die Rechtskraft des Urteils auf die Erwerberin als Rechtsnachfolgerin des Klägers zu erstrecken, wird durch § 121 VwGO widerlegt, der die Rechtsnachfolger der Beteiligten ausdrücklich neben ihnen nennt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2 = DVBl. 1985, 118).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2001 - 11 A 5502/99

    Bundeswehr-Radar gestört: Abbau von zwei Windrädern im Kreis Höxter war

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 4 C 19.83 -, DVBl. 1985, 118 (120).

    BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982, a.a.O., S. 5. Vgl. auch die Fallgestaltungen in den Urteilen vom 7. September 1984 - 4 C 16.81 -, NVwZ 1985, 39 (40), und vom 7. September 1984 - 4 C 19.83 -, DVBl. 1985, 118 (119), sowie Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565 (566).

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Die somit eingetretene Erledigung hätte allerdings nach § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO (in Verbindung mit § 173 VwGO) "auf den Prozeß keinen Einfluß", wenn die Übertragung des Eigentums auf die Ehefrau des Klägers als ein Fall der Veräußerung der "in Streit befangene Sache" zu werten (§ 265 Abs. 1 ZPO) und demzufolge der Kläger zur Fortführung des Verfahrens (in gesetzlicher Prozeßstandschaft) genötigt wäre (vgl. zur Anwendbarkeit des § 265 ZPO im Verwaltungsstreitverfahren das Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 B 37.01

    Schutzbereich; Anordnung; Bekanntmachung; Anstoßfunktion; Prüfungspflicht;

    Diese Beschränkung ist, wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 16.81 - (BVerwGE 70, 77) und - BVerwG 4 C 19.83 - (Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2) hervorgehoben hat, jedoch durch gewichtige öffentliche Belange des militärischen Geheimschutzes gerechtfertigt und führt zu keiner praktisch relevanten Einschränkung schutzwürdiger Interessen der Betroffenen.
  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 8 BV 14.1102

    Kein rechtlicher Mangel in streitgegenständlicher Schutzanordnung zur Sicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Gesetzgeber ohne Bindung an begriffliche Notwendigkeiten den Rechtscharakter bestimmter Verwaltungsentscheidungen frei ausgestalten (BVerwG, U. v. 10.6.1960 - I C 163.59 - BVerwGE 11, 14/16; U. v. 7.9.1984 - 4 C 19.83 - NuR 1985, 21/22).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

    Mit dieser Auffassung weicht der erkennende Senat nicht von dem Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - (Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2 = NJW 1985, 281 mit Anmerkung von H.J. Müller NJW 1985, 2244 [BVerwG 07.09.1984 - 4 C 19/83]) ab: Diesem Urteil lag eine andere Fallgestaltung zugrunde.
  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 CB 49.87

    Notwendige Beiladung des Grundstückseigentümers nach Bestellung eines

    Voraussetzung hierfür wäre, daß die F. GmbH an dem Rechtsverhältnis, das der gerichtlichen Entscheidung über die Nachbarklage mit dem Antrag auf (vollständige) Aufhebung der vom Beklagten erteilten Teilungsgenehmigung sowie des Vorbescheides und der Baugenehmigung zugrundeliegt, derart beteiligt ist, daß die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann, die Wirksamkeit eines Urteils also davon abhängt, daß es auch Rechte oder Rechtsbeziehungen der F. GmbH gestaltet (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 Nr. 2 = NJW 1985, 281).
  • VGH Bayern, 20.10.2020 - 22 A 16.40009

    Eisenbahnrecht - Planfeststellung für die Elektrifizierung der Bahnstrecke

    Gegen eine entsprechende Anwendung der Regelungen im Verwaltungsprozess bestehen keine Bedenken (BayVGH, U.v. 30.10.2007 - 22 B 06.3236 - juris Rn. 23; BVerwG, U.v. 7.9.1984 - 4 C 19.83 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2000 - 7 B 68.00 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 230.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Notwendige Beiladung des neuen Grundstückseigentümers

    An dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten war der Antragsteller nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung über den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen konnte (§ 65 Abs. 2 VwGO); denn die Entscheidung wirkte in materiellrechtlicher Hinsicht auf seine Rechte als Erwerber oder auf seine rechtlichen Beziehungen zu den Beteiligten nicht unmittelbar ein (vgl. hierzu auch Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2; Beschluß vom 6. Mai 1992 - BVerwG 4 B 139.91 -, NJW 1993, 79 f.).
  • VGH Bayern, 22.10.2020 - 22 A 16.40009

    Nachbarklage gegen Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke

  • BVerwG, 20.12.1995 - 4 B 280.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge aufgrund der Missachtung

  • VG Oldenburg, 04.09.2012 - 1 A 2297/11

    Beurteilungsspielraum; Erforderlichkeit; Schutzbereichsanordnung;

  • BVerwG, 11.01.2001 - 9 B 40.01

    Anforderungen an die Einlegung einer Divergenzrüge - Erstrecken der

  • BVerwG, 18.01.1994 - 4 B 8.94

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1997 - 7 A 2231/96
  • BVerwG, 05.05.1999 - 4 VR 20.98

    Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
  • VG München, 03.11.2021 - M 9 K 19.1517

    Veräußerung der streitbefangenen Sache, Denkmalschutzrechtliche Anordnung von

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1984 - 4 A 2387/82   

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https://dejure.org/1984,3539
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1984 - 4 A 2387/82 (https://dejure.org/1984,3539)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.1984 - 4 A 2387/82 (https://dejure.org/1984,3539)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 1984 - 4 A 2387/82 (https://dejure.org/1984,3539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 281
  • NJW 1988, 3112 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14

    (Kein) Anspruch auf Zugang zu Verschlusssachen; fehlende Zuverlässigkeit bei

    Es rechtfertigt eine Regelung, die darauf abzielt, nur solche Personen mit Rüstungsgeheimnissen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. Februar 1984 - 4 A 2387/82 - NJW 1985, 281, 284).
  • VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 428.19

    Aufhebung der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen; Annahme eines

    Es rechtfertigt eine Regelung, die darauf abzielt, nur solche Personen mit Rüstungsgeheimnissen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. Februar 1984 - 4 A 2387/82 - NJW 1985, 281, 284).
  • VG Berlin, 09.11.2017 - 4 K 200.16

    Ablehnung eines Antrages eines selbstständigen IT- Fachmanns auf Ermächtigung zum

    Dabei handelt es sich um ein schützenswertes Gut, das eine Regelung rechtfertigt, die darauf abzielt, nur solche Personen mit Verschlusssachen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 10. Januar 2017, a.a.O. Rn. 30; OVG Münster, Urteil vom 9. Februar 1984 - 4 A 2387/82 -, NJW 1985, 281 (284), bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1987, a.a.O., Rn. 35).
  • VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21

    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines

    Es rechtfertigt eine Regelung, die darauf abzielt, nur solche Personen mit Rüstungsgeheimnissen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. Februar 1984 - 4 A 2387/82 - NJW 1985, 281, 284).
  • VG Berlin, 10.01.2017 - 4 K 214.14

    Streit um eine Sicherheitsüberprüfung

    Es rechtfertigt eine Regelung, die darauf abzielt, nur solche Personen mit verteidigungsrelevanten Geheimnissen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 09.02.1984 - 4 A 2387/82 -, NJW 1985, 281, 284 -).
  • VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23

    Sicherheitsüberprüfung: Zuverlässigkeitszweifel bei Verschweigen eines

    Es rechtfertigt eine Regelung, die darauf abzielt, nur solche Personen mit Rüstungsgeheimnissen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. Februar 1984 - 4 A 2387/82 - NJW 1985, 281, 284).
  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 39.86

    Rechtsmittel

    Nach den Feststellungen, die das Berufungsgericht in seinen die Parallelfälle BVerwG 1 C 34.84 und BVerwG 1 C 35.84 betreffenden, im Berufungsurteil (UA S. 7, 9) mehrfach in Bezug genommenen Urteilen vom 9. Februar 1984 (4 A 2387/82 und 4 A 2361/82) getroffen hat, wird die VS-Ermächtigung nach den Regeln erteilt oder abgelehnt, die durch den Bundesminister für Wirtschaft in dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch/GHB) niedergelegt und durch Vereinbarung der auftragerteilenden Behörde mit dem Unternehmen (Auftragnehmer) als zwischen der beklagten Bundesrepublik Deutschland und dem Unternehmen verbindlich vereinbart worden sind, zwischen diesen also kraft diesbezüglichen Vertrages gelten (vgl. dazu Ziff. 1.2 und Ziff. 4 GHB in der bei Abschluß des Berufungsverfahrens geltenden Fassung 1.81).
  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 41.86

    Rechtsmittel

    Nach den Feststellungen, die das Berufungsgericht in seinen die Parallelfälle BVerwG 1 C 34.84 und BVerwG 1 C 35.84 betreffenden, im Berufungsurteil (UA S. 9, 15) mehrfach in Bezug genommenen Urteilen vom 9. Februar 1984 getroffen hat (4 A 2387/82 und 4 A 2361/82), wird die VS-Ermächtigung nach den Regeln erteilt oder abgelehnt, die durch den Bundesminister für Wirtschaft in dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch/GHB) niedergelegt und durch Vereinbarung der auftragerteilenden Behörde mit dem Unternehmen (Auftragnehmer) als zwischen der beklagten Bundesrepublik Deutschland und dem Unternehmen verbindlich vereinbart worden sind, zwischen diesen also kraft diesbezüglichen Vertrages gelten (vgl. dazu Ziff. 1.2 und Ziff. 4 GHB in der bei Abschluß des Berufungsverfahrens geltenden Fassung 1.81).
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