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   BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84   

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https://dejure.org/1985,1608
BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84 (https://dejure.org/1985,1608)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84 (https://dejure.org/1985,1608)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1985 - StbSt (R) 9/84 (https://dejure.org/1985,1608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Steuerberaters zu gewissenhafter Berufsausübung - Auskunftspflicht eines Steuerberaters auf Anfragen durch den Geschäftsführer der Steuerberaterkammer - Mitteilungspflicht eines Steuerberaters hinsichtlich der Änderung seines Wohnsitzes - Gleichzeitiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerberater - Auskunftspflicht - Berufskammer - Satzungsmäßig bestimmtes Organ - Wohnsitz-Anzeige

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 225
  • NJW 1985, 3032
  • MDR 1986, 253
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Wie das Disziplinarrecht und das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (dazu BGHSt 30, 312, 313 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]; Glanzmann, Berufsrecht beim Bundesgerichtshof, in: 25 Jahre Bundesgerichtshof, 1975, S. 185) kennt auch die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigten keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 29, 124, 125 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; stRspr.).
  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67

    Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Die von der Bundessteuerberaterkammer "festgestellten" (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) Richtlinien sind keine Rechtsnormen; sie sollen vielmehr nur die "allgemeine Auffassung über Fragen der Ausübung des Steuerberaterberufs" wiedergeben (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) und bilden insoweit eine wichtige Erkenntnisquelle für die Gerichte (BVerfGE 36, 213, 217 [BVerfG 28.11.1973 - 1 BvR 13/67]; BGHZ 37, 396, 400; 49, 244, 249 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 10/67]; BGHSt 18, 77, 78).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62

    "Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Die von der Bundessteuerberaterkammer "festgestellten" (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) Richtlinien sind keine Rechtsnormen; sie sollen vielmehr nur die "allgemeine Auffassung über Fragen der Ausübung des Steuerberaterberufs" wiedergeben (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) und bilden insoweit eine wichtige Erkenntnisquelle für die Gerichte (BVerfGE 36, 213, 217 [BVerfG 28.11.1973 - 1 BvR 13/67]; BGHZ 37, 396, 400; 49, 244, 249 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 10/67]; BGHSt 18, 77, 78).
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Ein Teilfreispruch ist nicht zulässig (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Wie das Disziplinarrecht und das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (dazu BGHSt 30, 312, 313 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]; Glanzmann, Berufsrecht beim Bundesgerichtshof, in: 25 Jahre Bundesgerichtshof, 1975, S. 185) kennt auch die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigten keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 29, 124, 125 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; stRspr.).
  • BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62

    Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Die von der Bundessteuerberaterkammer "festgestellten" (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) Richtlinien sind keine Rechtsnormen; sie sollen vielmehr nur die "allgemeine Auffassung über Fragen der Ausübung des Steuerberaterberufs" wiedergeben (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) und bilden insoweit eine wichtige Erkenntnisquelle für die Gerichte (BVerfGE 36, 213, 217 [BVerfG 28.11.1973 - 1 BvR 13/67]; BGHZ 37, 396, 400; 49, 244, 249 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 10/67]; BGHSt 18, 77, 78).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Die von der Bundessteuerberaterkammer "festgestellten" (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) Richtlinien sind keine Rechtsnormen; sie sollen vielmehr nur die "allgemeine Auffassung über Fragen der Ausübung des Steuerberaterberufs" wiedergeben (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) und bilden insoweit eine wichtige Erkenntnisquelle für die Gerichte (BVerfGE 36, 213, 217 [BVerfG 28.11.1973 - 1 BvR 13/67]; BGHZ 37, 396, 400; 49, 244, 249 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 10/67]; BGHSt 18, 77, 78).
  • BGH, 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06

    Nichterfüllen eines Auskunftsverlangens

    Kommt ein Steuerberater einem gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 StBerG gestellten Auskunftsverlangen des Geschäftsführers einer Steuerberaterkammer nicht nach, der nicht persönliches Mitglied der Kammer ist, stellt dies selbst dann keine sanktionsbewehrte Verletzung von Berufspflichten im Sinne von § 89 Abs. 1 StBerG dar, wenn der Geschäftsführer durch die Satzung zum Organ der Steuerberaterkammer bestimmt ist (Fortführung von BGHSt 33, 225).

    Denn ein Steuerberater ist nur verpflichtet, Anfragen zu beantworten, die von dem Vorstand, dem satzungsmäßig dazu bestimmten Organ der Steuerberaterkammer oder einem beauftragten Vorstands- oder Organmitglied ausgehen (BGHSt 33, 225).

    Da diesem Organ jedoch im Rahmen des Anwendungsbereichs des § 80 Abs. 1 Satz 2 StBerG dieselben Befugnisse zustehen wie dem Vorstand oder einem beauftragten Vorstandsmitglied, dürfen angesichts des in einem verpflichtenden Auskunftsverlangen liegenden nicht unerheblichen Eingriffs in die Berufsausübung des betroffenen Steuerberaters (vgl. BGHSt 33, 225, 226) keine geringeren Anforderungen an die Qualifikation des Organmitglieds gestellt werden, als sie für ein Vorstandsmitglied bestehen.

    Die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigte kennt - wie das Disziplinarrecht und das anwaltsgerichtliche Verfahren - keine Unterteilung des Sachverhalts in selbständige Handlungen, und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere Taten im Sinne des § 264 StPO betreffen (vgl. BGHSt 33, 225, 229 f. m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Eine derartige Berichtigung ist möglich, wenn die Urteilsfeststellungen hierzu tragfähig und vollständig sind (BGHSt 10, 404, 405; NJW 1985, 3032; Kuckein, in: KK-StPO 6. Aufl. § 354 Rn. 15 mwN.).
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    b) Gleichfalls zutreffend hat das Kammergericht ausgeführt, dass im Berufsrecht allgemein der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung gilt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77, BGHSt 27, 305, und vom 20. Mai 1985 - StbStR 9/84, BGHSt 33, 225, 229; Wagner, Die Konkurrenz zwischen dem Strafverfahren und dem anwaltsgerichtlichen Verfahren, Berlin 2005, S. 48; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl., § 89 Rn. 9; Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 113 Rn. 25 ff.), der auch für Disziplinarmaßnahmen nach der Wirtschaftsprüferordnung Anwendung findet (Pickel in Hense/Ulrich, WPO, 2008, § 67 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Die Grundsätze des Senats, die dem Berufungsgericht unnötige Schreibarbeit ersparen, decken sich mit denen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 225) und des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 28. August 1989 - 2 Ss 317/89, zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.04.1986 - StbSt (B) 1/86

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Die von dem Steuerberater aufgeworfene Frage, von wem Antragen der Berufskammer ausgehen müssen, um eine Auskunftspflicht des Berufsangehörigen nach § 80 Satz 2 StBerG zu begründen, ist vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Mai 1985 (BGHSt 33, 225 [BGH 20.05.1985 - Stb StR 9/84]) entschieden worden.

    Auf dieser tatsächlichen Grundlage steht die Bejahung eines Verstoßes gegen § 80 Satz 2 StBerG im Einklang mit dem Senatsurteil vom 20. Mai 1985 (a.a.O.).

  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87

    Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen

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  • OLG Celle, 12.12.2000 - StO 2/00

    Berufspflichten des Steuerberaters: Duldung der Verwendung eines

    a) Nach dem Berufsrecht der Steuerberater ist ein Sachverhalt - selbst wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt - einheitlich zu beurteilen (vgl. BGHSt 16, 237; 27, 305; 33, 225, 229; Kuhls/Schäfer, Steuerberatungsgesetz § 89 Rdn. 64 f; Gehre, Steuerberatungsgesetz 4. Aufl. § 89 Rdn. 9 ff).
  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88

    Rechtsmittel

    Denn auch wenn es sich insoweit um selbständige Tatkomplexe handeln würde, käme eine Teileinstellung des Verfahrens nicht in Betracht, weil das Verfahrensrecht der Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige" Handlungen kennt (vgl. BGHSt 33, 225, 229 [BGH 20.05.1985 - Stb StR 9/84]; 35, 263, 267) [BGH 25.04.1988 - Stb StR 2/87].
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