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   BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79   

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BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79 (https://dejure.org/1984,1401)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 C 155.79 (https://dejure.org/1984,1401)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 C 155.79 (https://dejure.org/1984,1401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bevollmächtigung - Informationsanspruch - Benachrichtigungspflicht - Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO §§ 1, 3; VwVfG § 14 Abs. 1, Abs. 3 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 339
  • NVwZ 1985, 182 (Ls.)
  • DVBl 1984, 1080
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Zum anderen erkennt Art. 104 Abs. 4 GG nur dem von der Freiheitsentziehung Betroffenen einen Benachrichtigungsanspruch zu (vgl. BVerfGE 16, 119 [BVerfG 14.05.1963 - 2 BvR 516/62]), nicht aber dem anwaltlichen Bevollmächtigten.

    Das ergibt sich schon daraus, daß Art. 104 Abs. 4 GG alternativ die Benachrichtigung eines Angehörigen des Festgehaltenen oder einer Person seines Vertrauens gebietet; die Benachrichtigung des Rechtsanwalts des Festgenommenen ist also, auch wenn man ihn als "Person seines Vertrauens" ansieht (dazu BVerfGE 16, 119 [BVerfG 14.05.1963 - 2 BvR 516/62]; 38, 32 [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 805/72]), in Art. 104 Abs. 4 GG nicht zwingend vorgeschrieben.

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Ansprüche auf behördliche Leistungen ergeben sich unmittelbar aus dem Grundrecht allenfalls ausnahmsweise, wenn die begehrte und der Behörde mögliche Leistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes unerläßlich ist (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 61, 40 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]).
  • BVerwG, 26.05.1961 - VII C 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß die auf Feststellung dieser angeblichen Berechtigung gerichtete Klage nach § 43 Abs. 1 VwGO zulässig ist (vgl. dazu etwa BVerwGE 12, 261 [BVerwG 26.05.1961 - VII C 7/61]; 62, 169 [BVerwG 09.04.1981 - 5 C 10/80]).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 648/73

    Verletzung des Habeas-corpus-Grundsatzes bei Entscheidung über Haftfortdauer

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Das ergibt sich schon daraus, daß Art. 104 Abs. 4 GG alternativ die Benachrichtigung eines Angehörigen des Festgehaltenen oder einer Person seines Vertrauens gebietet; die Benachrichtigung des Rechtsanwalts des Festgenommenen ist also, auch wenn man ihn als "Person seines Vertrauens" ansieht (dazu BVerfGE 16, 119 [BVerfG 14.05.1963 - 2 BvR 516/62]; 38, 32 [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 805/72]), in Art. 104 Abs. 4 GG nicht zwingend vorgeschrieben.
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    In einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch Nichterhebung eines Beweises kann nur dann eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen, wenn der Beteiligte einen Beweisbeschluß erwarten durfte, statt dessen aber ein Endurteil erging und dadurch weiteres Vorbringen abgeschnitten wurde (Beschluß vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 51.78

    Vorstellungsgespräch - Anwaltlicher Beistand - Anhörung - Beamtenbewerber

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß die auf Feststellung dieser angeblichen Berechtigung gerichtete Klage nach § 43 Abs. 1 VwGO zulässig ist (vgl. dazu etwa BVerwGE 12, 261 [BVerwG 26.05.1961 - VII C 7/61]; 62, 169 [BVerwG 09.04.1981 - 5 C 10/80]).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Ansprüche auf behördliche Leistungen ergeben sich unmittelbar aus dem Grundrecht allenfalls ausnahmsweise, wenn die begehrte und der Behörde mögliche Leistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes unerläßlich ist (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 61, 40 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Ansprüche auf behördliche Leistungen ergeben sich unmittelbar aus dem Grundrecht allenfalls ausnahmsweise, wenn die begehrte und der Behörde mögliche Leistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes unerläßlich ist (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 61, 40 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72

    Durchsuchung eines Rechtsanwalts bei Besuch seines Mandanten in der U-Haft

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Das ergibt sich schon daraus, daß Art. 104 Abs. 4 GG alternativ die Benachrichtigung eines Angehörigen des Festgehaltenen oder einer Person seines Vertrauens gebietet; die Benachrichtigung des Rechtsanwalts des Festgenommenen ist also, auch wenn man ihn als "Person seines Vertrauens" ansieht (dazu BVerfGE 16, 119 [BVerfG 14.05.1963 - 2 BvR 516/62]; 38, 32 [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 805/72]), in Art. 104 Abs. 4 GG nicht zwingend vorgeschrieben.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79
    Das versteht sich von selbst, wenn man Art. 104 Abs. 4 GG als abschließende Regelung in dem Sinne auffaßt, daß das Grundgesetz einen darüber hinausgehenden Benachrichtigungsanspruch im Zusammenhang mit einer Festnahme nicht gewährt, gilt aber auch, wenn man davon absieht: Einschlägig könnte das Rechtsstaatsprinzip allenfalls in der Ausprägung sein, in der es ein "faires Verfahren" sichert (BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76

    Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im

  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74

    Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines

  • VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98

    Kein subjektives Recht des Bevollmächtigten auf Einhaltung der in VwVfG § 14 Abs

    Er folgt nunmehr im Ergebnis der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sich aus § 14 Abs. 3 VwVfG kein subjektives Recht des Bevollmächtigten auf Einhaltung der dort geregelten Verpflichtung der Behörde herleiten lässt (BVerwG, U. v. 10.07.1984 - 1 C 155/79 -, NJW 1985, 339, zu § 14 Abs. 3 Satz 3 VwVfG).

    Es ist § 14 Abs. 3 VwVfG nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber hinsichtlich des Vorliegens eigener Rechte des Bevollmächtigten danach differenzieren wollte, ob es sich um Rechtsanwälte oder andere Bevollmächtigte handelte (so im Ergebnis auch BVerwG, U. v. 10.07.1984 - 1 C 155/79 -, a. a. O.).

  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

    Die in den genannten Kommentierungen zitierten Entscheidungen des OLG Hamburg, MDR 1981, 603; LG Aachen, NJW 1985, 339, und MDR 1981, 603, betreffen von den Angeklagten bei der Steuerhinterziehung benutzte und dazu angefertigte inhaltlich falsche Buchhaltungsunterlagen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - L 22 R 489/10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Beanstandungs- und Verpflichtungsbescheid;

    Diese Vorschrift bezweckt vielmehr neben einer zweckmäßigen im öffentlichen Interesse liegenden Verfahrensgestaltung den Schutz des Verfahrensbeteiligten, der durch Bestellung eines Bevollmächtigten zu erkennen gegeben hat, dass dieser das Verfahren für ihn betreiben soll (von Wulffen, SGB X, 7. Auflage, § 13 Rdnr. 8; Krasney in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 65. Ergänzungslieferung, § 13 SGB X Rdnr. 9; zur vergleichbaren Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984 - 1 C 155/79, abgedruckt in NJW 1985, 339).
  • VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Mischehen, Bosnier, DCA, Duldung, Vorläufiger

    Diese Vorschrift dient neben dem öffentlichen Interesse an einer zweckmäßigen Verfahrensgestaltung auch dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, die durch die Bestellung eines Bevollmächtigten anzeigen, dass dieser für sie das Verfahren betreiben soll (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 14 Rdnr. 25; BVerwG NJW 1985, 339., 340).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 15 SO 184/10
    Die Vorschriften dienen nicht dem Schutz der Prozessbevollmächtigten, sondern - neben dem öffentlichen Interesse - dem des Verfahrensbeteiligten (BVerwG DVBl. 1984, 1080).
  • VG Berlin, 08.07.2002 - 10 A 334.98

    D (A), Bosnier, Abschiebung, Flughafen, Gewahrsam, Rechtsanwälte,

    Eine jederzeitige Kontaktmöglichkeit eines Rechtsanwaltes zu seinem Mandanten gebietet zuletzt nicht Art. 12 Abs. 1 GG, der die Freiheit der Berufwahl und der Berufsausübung schützt und wie alle Grundrechte damit in erster Linie ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, und zwar ein Recht auf eine von staatlicher Reglementierung grundsätzlich freie Sphäre der beruflichen Entfaltung, enthält (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984 - 1 C 155.79 - InfAuslR 1984, 277, 178).
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