Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 19.09.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82   

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https://dejure.org/1984,275
BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82 (https://dejure.org/1984,275)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1984 - 8 C 108.82 (https://dejure.org/1984,275)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1984 - 8 C 108.82 (https://dejure.org/1984,275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit - Wehrpflicht - Bekenntnisbegriff - Sachaufklärungspflicht - Anforderungen - Ausbildung - Unterbrechung - Voraussetzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 393
  • NVwZ 1985, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung nicht daraufhin überprüfen, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Sachverhaltswürdigung eingegangen sind und ob solche Umstände die Würdigung zu tragen vermögen (Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 108.82 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 35 S. 16 f.).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Nach der anderen Seite hin ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, etwa weil das Gericht gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet oder Tatsachen berücksichtigt hat, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst auf den Akteninhalt stützen lassen (Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 108.82 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 35 S. 16; Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).

    Daraus folgt zugleich, dass eine Überzeugung, die als solche fehlerfrei gewonnen wurde, grundsätzlich nicht schon durch die Darlegung von Tatsachen erschüttert werden kann, die lediglich belegen, dass auch eine inhaltlich andere Überzeugung möglich gewesen wäre (Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 108.82 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 35 S. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06

    Gewahrsamnahme wegen ruhestörenden Lärms

    Ist aber eine Überzeugung als solche fehlerfrei gewonnen worden, kann diese grundsätzlich nicht schon mit der Begründung erschüttert werden, auch eine inhaltlich andere Überzeugung sei möglich gewesen (BVerwG, Urt. v. 25.05.1984 - 8 C 108.82 -, NJW 1985, 393).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2050
OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84 (https://dejure.org/1984,2050)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.09.1984 - 1 Ss 461/84 (https://dejure.org/1984,2050)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. September 1984 - 1 Ss 461/84 (https://dejure.org/1984,2050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 393
  • NJW 1985, 393 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
    Zwar gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf das Reichsgericht zurückgeht, zur Tat als Prozeßgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145).

    Das setzt aber voraus, daß die Richtung des Täterverhaltens - auf ein bestimmtes Tatobjekt oder einen bestimmten Taterfolg - dieselbe geblieben war (BGHSt 13, 320, 322).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
    Den Rahmen der Untersuchung bildet also zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHSt 32, 215 = NJW 1984, 808 = JZ 1984, 533).

    Die Einbeziehung weiterer, von der Anklage nicht beschriebener Vorgänge kommt aber nur in Betracht, falls auch der in der Anklage nicht erwähnte, mit dem geschilderten Geschehen eine Einheit ergebende Vorgang das Verhalten desselben Angeklagten betrifft (BGHSt 32, 215 = NJW 1984, 808 = JZ 1984, 533).

  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f; 25, 388 f; 27 f 170, 172; 29, 341 f).
  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f; 25, 388 f; 27 f 170, 172; 29, 341 f).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
    Zwar gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf das Reichsgericht zurückgeht, zur Tat als Prozeßgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145).
  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
    Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f; 25, 388 f; 27 f 170, 172; 29, 341 f).
  • RG, 29.03.1928 - III 145/28

    Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
    Zwar gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf das Reichsgericht zurückgeht, zur Tat als Prozeßgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Strafgerichte bestimmt den für den Umfang des Strafklageverbrauchs maßgeblichen Begriff der prozessualen Tat im Sinne von § 264 StPO dahingehend, dass dieser den vom Eröffnungsbeschluss betroffenen geschichtlichen Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, erfasst (BGHSt 10, 396, 397; BGHSt 13, 320, 321; BGHSt 32, 215, 216; BGHSt 35, 60, 61; BGHSt 35, 80, 81; BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH NStZ 2009, 705, 706; OLG Celle JZ 1985, 147, 148; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 f.; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., 2009; § 264 Rn. 2, Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl, 2008, § 264 Rn. 3).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer

    Noch deutlicher verhält sich dies bei der von der Strafkammer weiter angeführten Entscheidung OLG Celle, NJW 1985, 393 [OLG Celle 19.09.1984 - 1 Ss 461/84].
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