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   BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84   

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BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84 (https://dejure.org/1984,1300)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1984 - III ZB 22/84 (https://dejure.org/1984,1300)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1984 - III ZB 22/84 (https://dejure.org/1984,1300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Unverschuldete Fristversäumung durch Berufungspartei - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Unrichtige Fristberechnung - Vertretene Auffassung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 222; ZPO § 516; ZPO § 519

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 495
  • MDR 1985, 471
  • VersR 1984, 1193
  • BB 1985, 14
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZB 13/83

    Fristbeginn für die Berufung gegen ein Urteil - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Dem ist zwar der IVa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 23. November 1983 (IVa ZB 13/83 = NJW 1984, 1358 = VersR 1984, 162) entgegengetreten.

    Den die Rechtslage klarstellenden Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1983 (aaO) brauchte er im März 1984 noch nicht zu kennen, weil diese Entscheidung erst im Juni 1984 in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlicht worden ist (zur Pflicht des Anwalts sich über neuere höchstrichterliche Entscheidungen in juristischen Fachzeitschriften zu informieren s. BGH VersR 1979, 375).

  • BGH, 18.10.1978 - IV ZB 62/78

    Oberlandesgericht als Berufungsgericht in Kindschaftssachen - Verschulden eines

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Aber auch dieser mildere Maßstab wird im allgemeinen dazu führen, ein Verschulden des Rechtsanwalts anzunehmen, wenn die Fristversäumnis auf seiner unrichtigen - nicht hinreichend überprüften - Rechtsansicht beruht (vgl. dazu BGH VersR 1978, 1169; 1979, 425).
  • BGH, 24.01.1979 - IV ZB 70/78

    Bindungswirkung von einem Beschluss über die Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Aber auch dieser mildere Maßstab wird im allgemeinen dazu führen, ein Verschulden des Rechtsanwalts anzunehmen, wenn die Fristversäumnis auf seiner unrichtigen - nicht hinreichend überprüften - Rechtsansicht beruht (vgl. dazu BGH VersR 1978, 1169; 1979, 425).
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Dem Verfahrensbevollmächtigten kann aber kein Vorwurf daraus gemacht werden, daß er sich ohne nähere Prüfung einer unrichtigen Ansicht angeschlossen hat, die von einem Oberlandesgericht und den gängigen Handkommentaren vertreten wurde (vgl. dazu BGHZ 23, 307, 312).
  • OLG Celle, 16.05.1978 - 7 U 77/78
    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Davon abweichend hat das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluß vom 16. Mai 1978 (7 U 77/78 = OLGZ 79, 360) entschieden, wenn ein Urteil am 28. Februar zugestellt werde, laufe die Berufungsfrist erst am 31. März ab; denn diese - einmonatige - Frist habe erst am 1. März begonnen.
  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52

    Gerichtsferien. Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Die einmonatige Begründungsfrist beginnt mit der Einlegung der Berufung, sie wird gemäß § 222 Abs. 1 ZPO nach den §§ 188 Abs. 2, 187 Abs. 1 BGB berechnet und endet demgemäß mit demjenigen Tage des der Einlegung folgenden Monats, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist, also dem Tag der Einlegung entspricht (so schon BGHZ 5, 275, 277).
  • BGH, 10.11.1952 - VI ZR 249/52

    Feriensachen

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Beschluß vom 10. November 1952 (VI ZR 249/52 = BGHZ 8, 47, 54) ausgeführt, daß eine falsche Rechtsansicht nur dann ein Versäumnis des Rechtsanwalts entschuldigt, wenn er die äußerste zumutbare Sorgfalt aufgewandt habe, um eine richtige Rechtsansicht zu gewinnen.
  • BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78

    Zuständiges Berufungsgericht für übergeleitete gesetzliche Unterhaltsansprüche

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Den die Rechtslage klarstellenden Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1983 (aaO) brauchte er im März 1984 noch nicht zu kennen, weil diese Entscheidung erst im Juni 1984 in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlicht worden ist (zur Pflicht des Anwalts sich über neuere höchstrichterliche Entscheidungen in juristischen Fachzeitschriften zu informieren s. BGH VersR 1979, 375).
  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Eine Verlängerung der Frist ist auch nach ihrem Ablauf statthaft, sofern dies bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist beantragt worden ist (GSZ BGHZ 83, 217).
  • OLG Stuttgart, 16.02.1982 - 12 U 235/81
    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84
    Diese zum alten Recht entwickelten Grundsätze hat das Berufungsgericht auf die derzeitige Rechtslage angewendet (so auch OLG Stuttgart VersR 1982, 1082).
  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 185/82

    Ausscheiden von Verkehrs- und Grünflächen aus der Umlegungsmasse

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts zwar in einem Ausnahmefall als unverschuldet angesehen, wenn dessen fehlerhafte Rechtsansicht (zur Berechnung der Berufungsbegründungsfrist) mit der veröffentlichten Entscheidung eines Oberlandesgerichts übereinstimmte, der sich die gängigen Handkommentare zur Zivilprozessordnung angeschlossen hatten (BGH Beschluss vom 18. Oktober 1984 - III ZB 22/84 - NJW 1985, 495, 496).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts, dessen Verschulden sich eine Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss, schließt die Wiedereinsetzung nicht schlechthin aus; entscheidend ist vielmehr, ob er auf einer nicht oder jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sorgfalt überprüften Rechtsauffassung beruht (BGH NJW 1985, 495, 496; NJW 1995, 1095, 1096; Zöller-Greger, § 233 ZPO, Rn. 23 Stichwort "Rechtsirrtum" mwN.).

    Anderes gilt jedoch dann, wenn aus Sicht des Rechtsanwalts die Rechtlage eindeutig ist und es an einer klarstellenden gegenteiligen Entscheidungen fehlt; in diesem Fall kann dem Anwalt nicht rückblickend als Verschulden zur Last gelegt werden, den von seiner Beurteilung abweichende Rechtsauffassung der Gerichte nicht vorhergesehen zu haben (vergl. BGH NJW 1985, 495, 496; NJW 1985, 2709, 2710; NJW 1993, 3323, 324; BFH NJW 1999, 3655, 3656; Ganter, NJW 1996, 1310, 1315).

  • BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94

    Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der

    Dem Verfahrensbevollmächtigten kann aber kein Vorwurf daraus gemacht werden, daß er sich ohne nähere Prüfung einer unrichtigen Ansicht angeschlossen hat, die von einem Oberlandesgericht und in gängigen Handkommentaren unter Hinweis auf eine entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertreten wurde und wird (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1984 - III ZB 22/84 = NJW 1985, 495, 496).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21

    Rechtsirrtum im Bescherdeverfahren - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in

    Zwar kann der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ausnahmsweise als unverschuldet angesehen werden, wenn dessen fehlerhafte Rechtsansicht mit der veröffentlichten Entscheidung eines Oberlandesgerichts übereinstimmte, der sich die gängigen Handkommentare angeschlossen hatten (vgl. BGH, NJW 1985, 495, 496; NJW 2011, 386 Rn. 23).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen;

    Hat ein Betroffener berechtigten Grund zu der Annahme, eine Rechtsauffassung zu vertreten, die durch den Wortlaut der Norm gedeckt, wenn nicht gar nahegelegt wird, so kann ihn der Vorwurf, den Sorgfaltsanforderungen des § 60 VwGO nicht gerecht geworden zu sein, nicht allein deshalb treffen, weil sich später herausstellt, daß die Rechtsprechung seinen Standpunkt nicht teilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252; BFH, Urteil vom 12. April 1972 - I R 123/71 - BFHE 106, 170; BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1978 - IV ZB 81/77 - NJW 1978, 890 und vom 18. Oktober 1984 - III ZB 22/84 - NJW 1985, 495).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - Verg 87/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung

    Der Rechtsirrtum eines Verfahrensbevollmächtigten, dessen Verschulden sich eine Verfahrensbeteiligte nach § 85 Abs. 2 ZPO analog zurechnen lassen muss, schliesst nicht schlechthin die Wiedereinsetzung aus; entscheidend ist vielmehr, ob der Irrtum auf einer nicht oder jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sorgfalt überprüften Rechtsauffassung beruht (BGH NJW 1985, 495, 496; 1995, 1095, 1096; Zöller/Greger, ZPO, § 2333 Rdnr. 23 Stichw. Rechtsirrtum m.w.N.).

    Anderes gilt nur dann, wenn aus der Sicht des Rechtsanwalts die Rechtslage eindeutig ist und es an einer klarstellenden gegenteiligen Entscheidung fehlt; in diesem Fall kann dem Anwalt nicht rückblickend als Verschulden zur Last gelegt werden, die von seiner Beurteilung abweichende Rechtsauffassung der Gerichte nicht vorhergesehen zu haben (vgl. BGH NJW 1985, 495, 496; BGH NJW 1993, 3323, 3324; Ganter NJW 1996, 1319, 1315).

  • OLG München, 02.12.1992 - 2 UF 1169/92

    Anwaltsverschulden durch Bezugnahme auf missverständliche Kommentarstelle bzw.

    Zur Stützung dieser Rechtsansicht beruft sich der Klägervertreter auf eine weitere Kommentierung in Thomas-Putzo, Anm. 5 f) bb) zu § 233 ZPO , ferner auf den Münchener Kommentar zur ZPO RdNr. 57 zu § 233 , auf Baumbach-Lauterbach, Anm. 4, c) zu § 233 ZPO (Seite 720 in der 48. Aufl.), sowie auf BGH NJW 85, 495 und BGH 23, 312.

    In der auch vom Klägervertreter angeführten weiteren Entscheidung (BGH, NJW 1985, 495 ) hat der Bundesgerichtshof sodann ausgeführt daß auch dieser mildere Maßstab im allgemeinen dazu führe, ein Verschulden des Rechtsanwalts anzunehmen, wenn die Fristversäumnis auf seiner unrichtigen - nicht hinreichend überprüften - Rechtsansicht beruhe.

  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, daß die Auffassung ihres Prozeßbevollmächtigten in der Rechtsprechung oder in der Literatur Vertreter gefunden habe (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1984, III ZB 22/84, NJW 1985, 495).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 23/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Bereits deshalb wird der Beschwerdeführerin ein Verschulden nicht vorgehalten werden können (vgl. BGH NJW 1985, 495), jedenfalls aber nicht in Anbetracht der - jedenfalls höchstrichterlich - ungeklärten Rechtslage (vgl. zum Maßstab bei bisher ungeklärter Rechtslage: Kummer, NJW-Schriften 37 [Wiedereinsetzung in den vorigen Stand], Rn. 583).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 6/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Bereits deshalb wird der Beschwerdeführerin ein Verschulden nicht vorgehalten werden können (vgl. BGH NJW 1985, 495), jedenfalls aber nicht in Anbetracht der - jedenfalls höchstrichterlich - ungeklärten Rechtslage (vgl. zum Maßstab bei bisher ungeklärter Rechtslage: Kummer, NJW-Schriften 37 [Wiedereinsetzung in den vorigen Stand], Rn. 583).
  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 124/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Postulationsfähigkeit des

  • OLG Hamm, 29.11.2012 - 28 U 188/11

    Anwaltsregress; Steuerberaterhaftung; Verjährung; Streitverkündung;

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 4 U 111/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZB 3/86

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsverfahren - Berufspflichten des

  • LAG Hamburg, 28.11.1986 - 8 TaBV 5/86

    Entsendung eines Gewerkschaftssekretärs und Aufsichtsratsmitglieds eines

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
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