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   BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84   

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https://dejure.org/1984,1302
BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84 (https://dejure.org/1984,1302)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1984 - 1 StR 430/84 (https://dejure.org/1984,1302)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1984 - 1 StR 430/84 (https://dejure.org/1984,1302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie wegen Meineids - Anforderungen an eine Verfahrensbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Bezugnahme von Feststellungen des landgerichtlichen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 60 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 638
  • MDR 1985, 336
  • NStZ 1985, 183
  • StV 1985, 89
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60

    Begründung der gerichtlichen Entscheidung der Beeidigung von Zeugen - Antrag im

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Da die Vereidigung eines Zeugen nach deutschem Strafverfahrensrecht die Regel ist und deshalb grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BGHSt 4, 255; 15, 253; 17, 186, 187), liegt ein Rechtsfehler nicht schon darin, daß weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe die Erwägungen für die Verneinung eines solchen Verdachts erkennen lassen.
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Da die Vereidigung eines Zeugen nach deutschem Strafverfahrensrecht die Regel ist und deshalb grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BGHSt 4, 255; 15, 253; 17, 186, 187), liegt ein Rechtsfehler nicht schon darin, daß weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe die Erwägungen für die Verneinung eines solchen Verdachts erkennen lassen.
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Sie kann zur Vermeidung Ton Wiederholungen stets durch die Bezugnahme auf die von der Teilaufhebung nicht erfaßten Feststellungen des früheren Urteils ersetzt werden (BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Das Urteil im Sinne des § 267 StPO besteht in diesen Fällen der Teilaufhebung aus mehreren sich ergänzenden gerichtlichen Erkenntnissen, die zum Verständnis herangezogen und zur Kenntnis genommen werden müssen (BGHSt 30, 225, 227 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Diese umfassen lediglich die Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs als Grundlage der Verurteilung beschreibt, einschließlich der Indizien, aus denen das Gericht seine Überzeugung vom Tatgeschehen abgeleitet hat (BGHSt 30, 340, 343 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten L. hob der Senat am 18. Oktober 1983 (1 StR 449/83; NStZ 1984, 134) unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels des Angeklagten L. dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen auf, soweit es sich gegen den Angeklagten Prof. Dr. H. richtete und soweit es die gegen den Angeklagten L. ausgesprochenen Einzelstrafen wegen Betrugs und wegen Meineids sowie die Gesamtfreiheitsstrafe betraf.
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Da die Vereidigung eines Zeugen nach deutschem Strafverfahrensrecht die Regel ist und deshalb grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BGHSt 4, 255; 15, 253; 17, 186, 187), liegt ein Rechtsfehler nicht schon darin, daß weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe die Erwägungen für die Verneinung eines solchen Verdachts erkennen lassen.
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Des Weiteren hat es - freilich unnötigerweise (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 9. April 2015 - 4 StR 585/14, NStZ 2015, 600 und vom 4. Dezember 1984 - 1 StR 430/84, NJW 1985, 638) - über mehrere Seiten wörtlich wiedergegeben, welche Feststellungen im ersten Rechtsgang getroffen worden waren.
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Dafür müssen nach den festgestellten Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1; BGH NStZ 1985, 183; BGH StV 1988, 510).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Der Senat hat allerdings bereits ausgesprochen, daß eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO dann geboten ist, wenn die Anwendung der Vorschrift nach den Gesamtumständen so naheliegt, daß ohne Erörterung durch das Tatgericht nicht auszuschließen ist, daß es die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat (NJW 1985, 638).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Die Bindungswirkung des im Schuldspruch rechtskräftigen Urteils macht allein vor solchen Feststellungen Halt, die nicht zum Tatgeschehen gehören (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 3 StR 301/09, juris Rn. 4; Urteil vom 4. Dezember 1984 - 1 StR 430/84, NJW 1985, 638, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 1 StR 564/01, juris Rn. 5, und vom 27. Juni 2006 - 4 StR 190/06, StV 2007, 23 (fortdauernde Folgen der Tat); Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04, bei Becker NStZ-RR 2005, 257, 262, juris Rn. 7 (Nachtatverhalten); vgl. KK/Gericke, aaO, § 353 Rn. 31).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften -

    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).

    Zwar reicht bereits ein entfernter Verdacht der Tatbeteiligung; indessen muß der Tatrichter einen solchen Verdacht zum Zeitpunkt des Urteilserlasses auch tatsächlich hegen und ihn nicht nur für möglich halten (BGH NStZ 1985, 183; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 60 Rdn. 43).

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Dafür müssen nach den festgestellten Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen (BGH NStZ 1985, 183).
  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Dabei begründet zwar der Umstand, dass weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe erkennen lassen, warum § 60 Nr. 2 StPO nicht angewandt worden ist, für sich genommen noch keinen Verfahrensfehler; denn gemäß § 64 StPO muss nur das Absehen von der Vereidigung begründet werden; Anordnung und Vornahme der Vereidigung bedürfen (als der gesetzliche Regelfall) einer Begründung dagegen grundsätzlich nicht (BGH NJW 1985, 638; BGH NStZ 2000, 494).

    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Beteiligungsverdacht nach den Gesamtumständen so nahe liegt, dass aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen hat (BGH NJW 1985, 638; Dahs, in: Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 61 Rdnr. 61).

  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei

    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß

    Dadurch, dass die Tatrichterin auch in den Urteilsgründen keine Ausführungen zur Frage des Vereidigungsverbots gemacht hat, obwohl sie sich nach den vorstehenden Ausführungen hierzu hätte gedrängt sehen müssen, besteht nach allem Anlaß zu der Annahme, sie habe sich diese Frage überhaupt nicht vorgelegt (vgl. BGH NStZ 1985, 183).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs

    Der Umstand, daß weder die Urteilsgründe noch die Sitzungsniederschrift erkennen lassen, aus welchen Erwägungen § 60 Nr. 2 StPO nicht angewendet worden ist, begründet allerdings für sich noch keinen Rechtsfehler (BGH NJW 1985, 638).
  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 389/88

    Voraussetzungen der begründeten revisionsgerichtlichen Annahme einer zu engen

  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die

  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der

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