Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1984 - VI ZR 311/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1422
BGH, 02.10.1984 - VI ZR 311/82 (https://dejure.org/1984,1422)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1984 - VI ZR 311/82 (https://dejure.org/1984,1422)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1984 - VI ZR 311/82 (https://dejure.org/1984,1422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Psychiatrische Behandlung - Krankenunterlagen - Recht auf Einsicht - Ausschluß

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 364 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Behandlungsunterlagen - Einsichtnahme und Aushändigung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Ärztliche Dokumentationspflichten: Das Ende der Fahnenstange

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 674
  • MDR 1985, 309
  • VersR 1984, 1171
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Unterlagen über eine psychiatrische

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 311/82
    Auch einem Patienten, der psychiatrisch behandelt worden ist, kann die Einsicht in die vollständigen Krankenunterlagen nicht verweigert werden, wenn dem keine schützenswerten Interessen des Patienten selbst, des Arztes oder Dritter entgegenstehen (Ergänzung zu BGHZ 85, 339 = NJW 1983, 330).*).

    Nach Abschluß einer psychiatrischen Behandlung, um die es sich im Falle des Kl. handelt, besteht freilich selbst gegenüber dem inzwischen beschwerdefreien Patienten ein derartiges Einsichtsrecht nur in erheblich eingeschränktem Umfang (vgl. Senatsurt. BGHZ 85, 327 ff. = NJW 1983, 328; BGHZ 85, 339 f. = NJW 1983, 330).

    Dafür, daß der Kl. sein Einsichtsrecht mißbräuchlich ausübt (BGHZ 85, 327 = NJW 1983, 328; BGHZ 85, 339 = NJW 1983, 330), fehlt jeder Anhalt.

    Der erkennende Senat hat in seinem angeführten Urteil BGHZ 85, 339 ff. = NJW 1983, 330, im einzelnen ausgeführt, daß der Patient in der Regel kein Recht auf Gewährung von Einsicht in die Krankenunterlagen nach Abschluß einer psychiatrischen Behandlung hat, von bestimmten objektiven Befunden wie der Medikamentation und dem Ergebnis körperlicher Untersuchungen abgesehen, um die es auch im Streitfall dem Kl. nicht oder jedenfalls nicht allein geht.

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 311/82
    Nach Abschluß einer psychiatrischen Behandlung, um die es sich im Falle des Kl. handelt, besteht freilich selbst gegenüber dem inzwischen beschwerdefreien Patienten ein derartiges Einsichtsrecht nur in erheblich eingeschränktem Umfang (vgl. Senatsurt. BGHZ 85, 327 ff. = NJW 1983, 328; BGHZ 85, 339 f. = NJW 1983, 330).

    Dafür, daß der Kl. sein Einsichtsrecht mißbräuchlich ausübt (BGHZ 85, 327 = NJW 1983, 328; BGHZ 85, 339 = NJW 1983, 330), fehlt jeder Anhalt.

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    Zur Einsicht in die Pflegedokumentation muss er insbesondere kein besonderes Interesse darlegen; dieses ergibt sich vielmehr - wie beim Recht des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 1984 - VI ZR 311/82, VersR 1984, 1171 f.; vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 76/88, BGHZ 106, 146, 148; BVerfG, MedR 2006, 419) - unmittelbar aus seinem Selbstbestimmungsrecht (vgl. Kasseler Kommentar/Kater, Sozialversicherungsrecht, § 116 SGB X Rn. 161a, (Stand: Juni 2012); Roßbruch, PflR 2010, 257, 262; Schultze-Zeu, VersR 2011, 194, 195; a.A. Harsdorf-Gebhardt, aaO, S. 253, 256).
  • OLG Hamm, 19.02.2018 - 3 U 66/16

    Kind mit "falschem" Sperma gezeugt - Schmerzensgeld für die Mutter

    Vielmehr wäre die Verpflichtung des Arztes, die Authentizität seiner Behandlungsunterlagen zu beeiden, weder generell angemessen noch mit dem Verhältnis zwischen Arzt und Patienten, das in besonderem Maße auf Vertrauen gegründet ist, vereinbar (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 02.10.1984 - VI ZR 311/82; OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - 1 W 2713/06).
  • LG München I, 19.11.2008 - 9 O 5324/08

    Einsicht von Urkunden: Angemessene Vergütung für Fertigung der Kopie einer

    Grundsätzlich ist anerkannt und zwischen den Parteien nicht streitig, dass einem Patienten als Ausfluss seines Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenaufzeichnungen zukommt (vgl. nur BGH NJW 1985/674, Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, § 60 Rn. 1 ff.).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 76/88

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen über seine

    Erstrebt der Patient über die Kenntnis objektiver Befunde hinaus Einsicht in die Krankenunterlagen über seine psychiatrische Behandlung, so sind entgegenstehende therapeutische Gründe vom Arzt nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen (i. A. an die Senatsurteile vom 23.11.1982 - VI ZR 177/81 BGHZ 85, 339 = VersR 83, 267 = NJW 83, 330 und vom 2.10.1984 - VI ZR 311/82 = VersR 84, 1171 = NJW 85, 674).

    Das Berufungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1982 BGHZ 85, 339 f. und BGHZ 85, 327 f. sowie vom 2. Oktober 1984 - VI ZR 311/82 = NJW 1985, 674 f.) ein Recht des Klägers auf die volle Einsichtnahme in die Krankenunterlagen verneint.

    Daß dieser seine Entscheidung dem Patienten und dem Gericht gegenüber nicht im einzelnen begründen muß, folgt aus denselben Erwägungen, aus denen die Zurückhaltung der Krankenaufzeichnungen gegenüber dem Patienten gerechtfertigt ist (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1982 - VI ZR 177/81 aaO und vom 2. Oktober 1984 aaO).

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Ging es mithin nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage für die Klägerin, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den belastenden Unterhaltsaufwendungen, die freilich nach einem erfolgreichen Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation zwangsläufig ebenfalls entfallen wären, zum Schutzumfang des Arztvertrages gehörte (ebenso Staudinger/Medicus, BGB, 12. Aufl., § 259 Rdn. 17; a.A. Deutsch NJW 1985, 674).
  • VerfGH Bayern, 26.05.2011 - 45-VI-10

    Herausgabe von Krankenunterlagen

    Der Bundesgerichtshof unterscheidet zwar zwischen Unterlagen, die Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen betreffen, einerseits und Aufzeichnungen des Arztes über subjektive Wahrnehmungen und Eindrücke andererseits und bezieht das Einsichtsrecht des Patienten nur auf die ersteren (BGH vom 23.11.1982 = BGHZ 85, 327); das bedeutet jedoch nicht, dass ein Anspruch auf Einsicht in die vollständigen Krankenunterlagen von vornherein ausgeschlossen wäre (vgl. BGHZ 85, 327/338; BGH vom 2.10.1984 = NJW 1985, 674/675; BGH vom 6.12.1988 = NJW 1989, 764; BVerfG vom 16.9.1998 = NJW 1999, 1777; BVerfG vom 9.1.2006 = NJW 2006, 1116; nach Nr. 1 der "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis", abgedruckt bei Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, Anhang 1 zu § 72, können subjektive Einschätzungen offenbart werden, müssen aber nicht).
  • OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 4197/97

    Rechtsnatur der Krankenhausbehandlung eines Strafgefangenen

    Diese Auffassung ist inzwischen aufgegeben worden, die höchstrichterliche Rechtsprechung ging vor dem Zeitraum der Gültigkeit des Betreuungsgesetzes für den Fall der Unterbringung eines volljährigen, geistig Kranken durch seinen Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes von der zivilrechtlichen Natur der Rechtsbeziehungen aus und beschränkte den Anwendungsbereich des öffentlichen Rechtes auf den Fall der Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen der Länder (BGH VersR 84, 1171; BGH NJW 85, 677).

    Soweit ein Behandlungsvertrag zu Gunsten des Beklagten (§ 328 BGB ) geschlossen worden sein sollte (vgl. BGH VersR 84, 1171), entstünde daraus keine unmittelbare Verpflichtung des Beklagten selbst.

    Der Streitfall unterscheidet sich aber ganz wesentlich von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des BGH (VersR 84, 1171; NJW 85, 677) und denen zugrundelagen, die Gegenstand der Erörterungen von Fischer/Mann (NJW 92, 1340) waren.

  • OLG Köln, 31.10.1988 - 27 W 44/88

    Recht auf Gewährung von Einsicht in die Krankenunterlagen nach Abschluss einer

    Der Grund für diese Beschränkung liegt in der Natur des psychiatrischen Behandlungsvertrages, der jedenfalls in seiner klassischen Form die Zurückhaltung ärztlicher Aufzeichnungen gegenüber dem Patienten gebietet, und zwar im Interesse des Arztes, des Patienten und dritter Personen, deren Angaben der Patienten der Krankengeschichte untrennbar dazugehören (BGH NJW 1985, 675 [BGH 02.10.1984 - VI ZR 311/82] ).

    Läßt aber das Vorbringen des Arztes gegenüber dem Einsichtsbegehren des Patienten nur den Schluß zu, daß keine nennenswerten Gründe gegen die Vorenthaltung der Krankenunterlagen sprechen, dann muß auch dem psychiatrisch behandelten Patienten volle Einsicht gewährt werden (BGH NJW 1985, 675 [BGH 02.10.1984 - VI ZR 311/82] ).

  • LG Saarbrücken, 20.09.1995 - 16 S 1/93

    Einsichtsrecht eines Patienten in die ihn betreffenden "naturwissenschaftlich

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Hamm, 15.06.2004 - 16 C 105/04

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bezüglich der

    In seiner Entscheidung vom 2.10.1984 (NJW 1985, 674) hat der BGH ausgeführt, es.

    Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom2.10.1984 (NJW 1985, 674) ausdrücklich bestätigt (so auch OLG Köln NJW 1982,704 mit ausführlicher Begründung; LG Köln NJW-RR 1994, 1539; AG Essen NJW-RR 1998, 262,AG Hagen NJW-RR 1998, 262).

  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 3 U 140/11

    Anforderungen an die Schlüssigkeit von Parteivorbringen im Arzthaftungsprozess

  • AG Düsseldorf, 12.12.2003 - 23 C 11795/03

    Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen eines Klägers gegen Erstattung

  • OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht