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   BayObLG, 30.10.1984 - RReg. 2 St 244/84   

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BayObLG, 30.10.1984 - RReg. 2 St 244/84 (https://dejure.org/1984,1648)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1984 - RReg. 2 St 244/84 (https://dejure.org/1984,1648)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84 (https://dejure.org/1984,1648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmung; Angeklagter; Verteidiger; Rücknahme; Rechtsmittel

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 754
  • MDR 1985, 250
  • BayObLGSt 1984, 116
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.02.1978 - 1 ObOWi 729/77

    Schweigen des Angeklagten als Zustimmung zur Erklärung seines Verteidigers

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - RReg. 2 St 244/84
    Das ist in BayObLGSt 1978, 17/19 f. [hier: IV (456) 105 a] vom 1. Senat für Bußgeldsachen, mit dessen Auffassung der erk. Senat übereinstimmt, eingehend dargelegt worden.
  • RG, 10.02.1880 - 88/80

    1. Ist die vom Verteidiger in Anwesenheit und ohne Widerspruch des Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - RReg. 2 St 244/84
    Im gleichen Sinn habe bereits das RG in RGSt 1, 198 und RG-Rspr. 6, 295 ff. entschieden.
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Unwirksamkeit einer vom Berufungsgericht für

    Damit ist bewiesen, dass dieser keine ausdrückliche Zustimmung erklärt hat; insofern - aber auch nur insofern - entfaltet das Hauptverhandlungsprotokoll negative Beweiskraft im Sinne des § 274 StPO (BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84, …

    b) Allerdings kann die Zustimmungserklärung, weil sie formfrei ist, auch konkludent abgegeben werden (BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84, …

    Hinsichtlich einer solchen, nicht ausdrücklich erklärten Zustimmung hat das Protokoll keine negative Beweiskraft (BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84, …

    Wenn ein erstes Berufungsurteil unter Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht aufgehoben worden ist, kann mithin auch vor dem Beginn der neuerlichen Hauptverhandlung die Berufung nicht mehr ohne Zustimmung des Gegners zurückgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1984 - RReg. 2 St 244/84, …

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 422/09

    Rechtsmittelbeschränkung; teilweise Rechtsmittelrücknahme; Berufung; Revision

    Schweigt der in der Hauptverhandlung anwesende Angeklagte zu der Erklärung, durch welche dieser eine (teilweise) Rechtsmittelrücknahme - eine solche liegt in der Beschränkung des Rechtsmittels in der Berufungshauptverhandlung - erklärt, so ist darin eine Billigung dieser Erklärung zu sehen (vgl.BGH wistra 2002, 269; BayObLG NJW 1985, 754; Paul in KK-StPO 26. Aufl. § 320 Rdn. 22 und § 303 Rdn. 4).

    Ob eine konkludente Zustimmung zur (teilweisen) Rechtsmittelrücknahme (Rechtsmittelbeschränkung) erteilt wurde, ist ggf. ggf. im Freibeweisverfahren aufzuklären (BayObLG NJW 1985, 754, 755; OLG Hamm NJW 1969, 151; Paul KK-StPO a.a.O. § 303 Rdn. 4).

  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    Zwar kann im Schweigen eines Angeklagten auf eine Rechtsmittelbeschränkung, die durch den Verteidiger in der Hauptverhandlung erfolgt, eine eigene Zustimmung zur Rechtsmittelrücknahme liegen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 30. Oktober 1984, RReg. 2 St 244/84, …
  • OLG Bamberg, 05.05.2006 - 3 Ss 154/05

    Entscheidung über eine Sprungrevision nach Rücknahme oder Verwerfung der Berufung

    Sie bleibt demnach als solche bedingt bestehen und lebt wieder auf, wenn sich die Berufung durch Rücknahme oder Verwerfung als unzulässig erledigt (OLG Köln VRS 99, 276/278; BayObLGSt 1970, 39/41; 1984, 116 f.; 1993, 232/233; Meyer-Goßner § 335 Rn. 17; KK/Kuckein § 335 Rn. 11; KMR/Mutzbauer StPO [Stand: Juli 2001] § 335 Rn. 39, 43 f.; LR/Hanack StPO 25. Aufl. § 335 Rn. 21, 23 f.).
  • BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93

    Geldbuße wegen vorsätzlichen Rückwärtsfahrens auf dem Seitenstreifen der Autobahn

    Hinsichtlich einer solchen, nicht ausdrücklich erklärten Zustimmung hat das Protokoll keine negative Beweiskraft (BayObLGSt 1984, 116 = NJW 1985, 754/755 m.w.Nachw., OLG Köln aaO.).
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   AG Königstein/Taunus, 17.10.1984 - 7 OWi 26 Js 33220/84   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 754
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