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   OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 4 Ss 63/85   

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https://dejure.org/1985,2334
OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 4 Ss 63/85 (https://dejure.org/1985,2334)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.05.1985 - 4 Ss 63/85 (https://dejure.org/1985,2334)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 4 Ss 63/85 (https://dejure.org/1985,2334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Trunkenheitsfahrt; Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts; Straftat im Ausland

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2905
  • MDR 1985, 865
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 4 Ss 63/85
    Eine Anwendbarkeit deutschen Strafrechts wäre Ä auch wenn ein Anknüpfungspunkt nach §§ 3 ff. StGB vorliegt Ä allerdings ausgeschlossen, wenn sich die in Betracht kommende deutsche Strafnorm auf den Schutz inländischer Rechtsgüter beschränken und sie ausschließlich innerstaatliche deutsche Belange wahren würde (vgl. BGHSt 8, 349; 21, 227; 29, 85, 88 [hier: III (323) 134 a] .

    Dies zeigen insbesondere die auf diesem Gebiete getroffenen internationalen Vereinbarungen (vgl. BGHSt 8, 349, 355).

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 21/79

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eines im Inland lebenden Ausländers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 4 Ss 63/85
    Eine Anwendbarkeit deutschen Strafrechts wäre Ä auch wenn ein Anknüpfungspunkt nach §§ 3 ff. StGB vorliegt Ä allerdings ausgeschlossen, wenn sich die in Betracht kommende deutsche Strafnorm auf den Schutz inländischer Rechtsgüter beschränken und sie ausschließlich innerstaatliche deutsche Belange wahren würde (vgl. BGHSt 8, 349; 21, 227; 29, 85, 88 [hier: III (323) 134 a] .
  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 4 Ss 63/85
    Eine Anwendbarkeit deutschen Strafrechts wäre Ä auch wenn ein Anknüpfungspunkt nach §§ 3 ff. StGB vorliegt Ä allerdings ausgeschlossen, wenn sich die in Betracht kommende deutsche Strafnorm auf den Schutz inländischer Rechtsgüter beschränken und sie ausschließlich innerstaatliche deutsche Belange wahren würde (vgl. BGHSt 8, 349; 21, 227; 29, 85, 88 [hier: III (323) 134 a] .
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06

    Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige

    Das Amtsgericht folgt einer verbreiteten Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, die auf die Universalität des § 316 StGB zugrunde liegenden, für die Sicherheit jedweden Straßenverkehrs elementaren Verhaltensgebots verweist und entscheidend darauf abstellt, dass die Norm mit der materiellen Fahruntüchtigkeit ein verkehrs- und auslandsrechtlich indifferent individualgefährliches Verhalten unter Strafe stelle, was der Erhöhung der Sicherheit des Straßenverkehrs diene, und ungeachtet ihrer Ausgestaltung als abstraktes Gefährdungsdelikt über den so vermittelten Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Kraftfahrern individualschützende Wirkung entfalte (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. Mai 1985 - 4 Ss 63/85 -, NJW 1985, S. 2905; Gribbohm, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl. 2003, Vor § 3 Rn. 195; Tröndle, in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl. 1985, Vor § 3 Rn. 38; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, Vor §§ 3-7 Rn. 19; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, Vor §§ 3-7 Rn. 11; vergleichbar zur Schutzrichtung des als abstrakten Gefährdungsdelikts ausgestalteten § 24a Abs. 2 StVG: BVerfG, Beschluss der Zweiten Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, S. 349 ; enger wohl: Lemke, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen (Hrsg.), StGB, 2. Aufl. 2005, Vor §§ 3-7 Rn. 35).
  • OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88

    Verstoß eines im Auftrage von Kommunalbehörden handelnden privaten

    Auch in einem solchen, sachlich unbestrittenem Falle wie dem vorliegenden sieht der Senat einen "inneren Grund" (EWGHE 1963, 63, 78, 81; 1981, 1191; 1982, 3415; BGH in NJW 85, 2905) für die Verpflichtung zur Vorlage nicht mehr für gegeben an.
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