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   OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83   

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https://dejure.org/1984,4513
OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83 (https://dejure.org/1984,4513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.1984 - 2 U 172/83 (https://dejure.org/1984,4513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 1984 - 2 U 172/83 (https://dejure.org/1984,4513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für einen Unternehmenskauf; Vermittlung von Patienten zur Haartransplantation an einen Arzt; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen; Sittenwidrigkeit einees Rechtsgeschäfts wegen Erforderlichkeit der fortgesetzten standeswidrigen ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Kein Maklerprovisionsanspruch aufgrund Nichtigkeit eines Patientenvermittlungsvertrages wegen Sittenwidrigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138; BGB § 306; BGB § 139; BGB § 134; HessBOÄ § 1; HessBOÄ § 10; HessBOÄ § 17; HessBOÄ § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 679
  • VersR 1985, 844
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Der Annahme fehlenden Vertretungswillens steht nicht entgegen, dass sowohl die "Rahmenvereinbarung" als auch jede darauf fußende Einzelbeauftragung, mit der sich der Angeklagte in Abhängigkeit zur Zuweisung von Patienten stehende Vorteile vom Laborarzt hat versprechen lassen, als Koppelungsgeschäft gegen § 31 BayBOÄ verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1989 - I ZR 120/87, MedR 1990, 77; OLG Koblenz, MedR 2003, 580; Wigge in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Auf., § 2 Rn. 44; Scholz in Spickhoff, Medizinrecht, § 31 MBO Rn. 4 mwN; Taupitz, MedR 1993, 365, 372) und deswegen (§ 31 BayBOÄ ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85; BayObLG, Urteil vom 6. November 2000 - 1Z RR 612/98; OLG Hamm, Urteil vom 22. Oktober 1984 - 2 U 172/83; a.A. Taupitz, MedR 1992, 272) ihrem gesamten Umfang nach nichtig sind und Angeklagter und Laborarzt dies erkannten.
  • LG Kiel, 28.10.2011 - 8 O 28/11

    Sittenwidrigkeit der Provisionsvereinbarung für die Vermittlung von Patienten an

    Unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit ist auch bedenklich, dass gerade Vermittler, die selbst nicht Ärzte sind (so war der Kläger zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Vermittlungen noch nicht Arzt), durch ihre finanziellen Interessen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten stören können (OLG Hamm, NJW 1985, S. 679 ff.).
  • BGH, 18.03.1999 - III ZR 93/98

    Sittenwidrigkeit eines Maklervertrages

    Gleiches gilt für die entgeltliche Vermittlung von Patienten an einen Arzt (OLG Hamm NJW 1985, 679; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85 = NJW 1986, 2360).
  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 69/10

    Berufsrecht der Zahnärzte: Zulässigkeit eines - erfolgsabhängigen -

    Soweit sich das Berufungsgericht auf Rechtsprechung bezieht, wonach Entgeltzusagen für die Vermittlung von Patienten als nichtig angesehen werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85, NJW 1986, 2360; OLG Hamm, NJW 1985, 679) oder eine Maklerprovision einen Sittenverstoß begründet, wenn die Kommerzialisierung in dem betreffenden Lebensbereich anstößig ist (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1999 - III ZR 93/98, NJW 1999, 2360, verneint für die Vermittlung von Aufträgen an einen Architekten), weicht die hier zu beurteilende Konstellation von einem Vermittlungsvorgang entscheidend ab.
  • BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98

    Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines

    Ihre Vorschriften erfüllen damit den Begriff des Gesetzes i.S. von § 134 BGB (vgl. BGH NJW 1986, 2360/2361; OLG Hamm NJW 1985, 679/681; Staudinger/Merten Art. 2 EGBGB Rn. 30; Staudinger/Sack § 134 Rn. 16, 27; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 134 Rn. 2; Taupitz JZ 1994, 221/224).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09

    Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und

    Als nichtig werden deshalb insbesondere Entgeltzusagen für die Vermittlung von Patienten angesehen (OLG Hamm NJW 1985, 679 einen Fall betreffend, in dem ein nichtärztliches Institut gegen Provision Patienten zum Zwecke einer Haartransplantation vermittelte).
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