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   BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83   

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BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83 (https://dejure.org/1985,966)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1985 - IVb ZR 74/83 (https://dejure.org/1985,966)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1985 - IVb ZR 74/83 (https://dejure.org/1985,966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einvernehmliche Kindesunterhaltsbestimmung im Falle des Getrenntlebens - Wiederauflebung eines Anspruchs auf Geldrente - Wirksamkeit der Verweisung auf ausschließlichen Naturalunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612 Abs. 2 Satz 1
    Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten gegenüber dem unverheirateten Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1339
  • MDR 1985, 1008
  • FamRZ 1985, 584
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80

    Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern gegenüber unverheirateten Kindern

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    Ein unverheiratetes Kind kann seinen Unterhalt nicht in Form einer Geldrente (§ 1612 Abs. 1 Satz 1 BGB) fordern, wenn die Eltern wirksam bestimmt haben, daß der Unterhalt durch Gewährung von Kost und Wohnung geleistet und Barbeträge lediglich als Taschengeld und für zweckbestimmte Sachaufwendungen zur Verfügung gestellt werden sollen (sog. Naturalunterhalt; vgl.Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 - IVb ZR 537/80 - FamRZ 1981, 250, 252; Soergel/Lange BGB 11. Aufl. § 1612 Rdn. 11).

    Zum Schutze des Kindes ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon früh (JW 1901, 870, 871) der Grundsatz entwickelt worden, daß die Verweisung auf ausschließlichen Naturalunterhalt nur dann wirksam ist und bleiben kann, wenn diese Art der Unterhaltsgewährung für das unterhaltsberechtigte Kind tatsächlich erreichbar ist und es nicht ohne eigenes Verschulden außerstande ist, der entsprechenden Unterhaltsbestimmung Folge zu leisten (s.a. RGZ 57, 69, 77; RG JW 1911, 53, 54 und LZ 1923, 450, 451; BayObLGZ 1958, 13; KG FamRZ 1961, 126; BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. § 1612 Rdn. 10 m.w.N. aus dem Schrifttum; s.a. Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 a.a.O. S. 251).

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 365/81

    Verbindlichkeit eines Prozeßvergleichs über den Kindesunterhalt

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    Eine gemeinsame Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Eltern gegenüber dem unverheirateten Kind, wonach dieses den vollen Unterhalt in Natur bei einem Elternteil entgegenzunehmen hat, wird wegen tatsächlicher Undurchführbarkeit unwirksam, wenn die gewählte Art der Unterhaltsgewährung für das Kind nicht mehr erreichbar ist, etwa weil dieser Elternteil sich einseitig von einer entsprechenden Vereinbarung löst (Ergänzung zumSenatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 365/81 - FamRZ 1983, 892).

    Dem steht nicht das Urteil des Senats vom 1. Juni 1983 (IVb ZR 365/81 - FamRZ 1983, 892) entgegen, in dem u.a. dargelegt ist, daß sich ein Elternteil nicht ohne besondere Gründe einseitig von einer mit dem anderen Elternteil getroffenen Vereinbarung über die Art der Unterhaltsgewährung lösen kann (a.a.O. S. 895).

  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    Wenn die Leistung - wie hier - durch einen Dritten erfolgt (§ 267 BGB), muß dieser den Willen haben, die fremde Schuld zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringen (vgl. BGHZ 75, 299, 303 [BGH 08.11.1979 - VII ZR 337/78] m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80

    Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    In der Vereinbarung lag weder ein entsprechender echter Vertrag zu ihren Gunsten (vgl. dazuSenatsurteil vom 17. März 1982 - IVb ZR 646/80 - FamRZ 1982, 587 m.w.N.) , noch konnte durch sie zu ihren Lasten der Unterhaltsanspruch gegen die Beklagte eingeschränkt oder aufgehoben werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Januar 1980 - IV ZR 115/78 - FamRZ 1980, 342, 343) .
  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 354/81

    Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    In der tatsächlichen Handhabung der Unterhaltsgewährung gegenüber den Klägerinnen in der Folgezeit kann auch eine dieser Vereinbarung entsprechende elterliche Unterhaltsbestimmung durch schlüssiges Verhalten gesehen werden (vgl. dazuSenatsurteil vom 9. Februar 1983 - IVb ZR 354/81 - FamRZ 1983, 369).
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82

    Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    Sie lassen im Ergebnis auch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Beklagten erkennen (vgl. dazu das nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichteSenatsurteil vom 26. Oktober 1983 - IVb ZR 13/82 - FamRZ 1984, 39) .
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82

    Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    Davon ist der Senat bereits in seinemUrteil vom 26. Oktober 1983 (IVb ZR 14/82 - FamRZ 1984, 37, 38) ausgegangen.
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80

    Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau bei Zusammenleben mit einem

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    Bei Zuwendungen Dritter, auf die der Unterhaltsberechtigte keinen Anspruch hat, hängt die Anrechenbarkeit von der Willensrichtung des Zuwendenden ab; eine Entlastung des Unterhaltsverpflichteten tritt nicht ein, wenn dieser nur den Unterhaltsberechtigten selbst unterstützen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42; Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879, 880) .
  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    In der Vereinbarung lag weder ein entsprechender echter Vertrag zu ihren Gunsten (vgl. dazuSenatsurteil vom 17. März 1982 - IVb ZR 646/80 - FamRZ 1982, 587 m.w.N.) , noch konnte durch sie zu ihren Lasten der Unterhaltsanspruch gegen die Beklagte eingeschränkt oder aufgehoben werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Januar 1980 - IV ZR 115/78 - FamRZ 1980, 342, 343) .
  • BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79

    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
    Bei Zuwendungen Dritter, auf die der Unterhaltsberechtigte keinen Anspruch hat, hängt die Anrechenbarkeit von der Willensrichtung des Zuwendenden ab; eine Entlastung des Unterhaltsverpflichteten tritt nicht ein, wenn dieser nur den Unterhaltsberechtigten selbst unterstützen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42; Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879, 880) .
  • RG, 18.02.1904 - IV 419/03

    1. Kann im Regelfalle des § 1606 Abs. 2 B.G.B. der Vater des minderjährigen und

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Verwirkung

  • BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten

    Geht sein Wille dagegen dahin, nur den Beschenkten selbst zu unterstützen, berührt dies dessen Bedürftigkeit im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten im allgemeinen nicht (Senatsurteile vom 26. September 1979 aaO. S. 42; vom 25. Juni 1980 aaO. S. 880; vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585; vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151, 152, und vom 25. November 1992 - XII ZR 164/91 - FamRZ 1993, 417, 419).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84

    Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

    Soweit der Kläger hierauf keinen Anspruch hatte und es sich somit um freiwillige Zuwendungen handelte, hing eine den Beklagten entlastende Wirkung vor der Willensrichtung der Mutter ab (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften

    Soweit diese ihm sein Einkommen beläßt und ihm durch Betreuung und Wohnungsgewährung mehr zuwendet, als dem Anteil ihrer Haftung für seinen Restbedarf entspricht, will sie mit dieser Mehrleistung nach der Lebenserfahrung nicht den barunterhaltspflichtigen Kläger entlasten (vgl. Senatsurteile vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585; vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151, 152).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZB 36/09

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Die Vorschrift verlangt lediglich, dass die Begründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1982 - VI ZB 5/82, VersR 1982, 974 und vom 27. März 1985 - IVb ZB 20/85, FamRZ 1985, 584).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 245/90

    Unwirksame Natural-Unterhaltsbestimmung für minderjährige Kinder getrennt

    Das ist rechtsbedenkenfrei (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585; MünchKomm/Köhler, BGB 2. Aufl. § 1612 Rdn. 19) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.

    Danach ist die Verweisung auf Naturalunterhalt nur dann wirksam, wenn diese Art der Unterhaltsgewährung für das berechtigte Kind tatsächlich erreichbar ist und es nicht ohne eigenes Verschulden außerstande ist, der Unterhaltsbestimmung Folge zu leisten (Senatsurteile vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585 m.w.N.; vom 25. November 1987 - IVb ZR 109/86 - FamRZ 1988, 386).

  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89

    Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts

    Selbst wenn die Ehefrau jetzt mietfrei wohnte, wäre zudem davon auszugehen, daß die in der Einräumung mietfreien Wohnens zu sehende Freigebigkeit der Mutter sowie der fünf weiteren Mitglieder der Erbengemeinschaft - wie regelmäßig - nach der mutmaßlichen Willensrichtung der Zuwendenden nicht zu einer Entlastung des unterhaltspflichtigen Ehemannes führen, sondern nur die unterhaltsberechtigte Ehefrau selbst unterstützen soll (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585 m.w.N.); abweichende, besondere Umstände sind nicht vorgetragen.
  • BFH, 15.12.2021 - III R 24/20

    Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Selbst wenn ergänzend (z.B. als Taschengeld sowie für sonstige Sachaufwendungen) Geldleistungen erbracht werden, sind auch diese Teil des in Form von Naturalleistungen gewährten Unterhalts (BGH-Urteil vom 06.03.1985 - IVb ZR 74/83, NJW 1985, 1339, unter 1.a, m.w.N.; Klinkhammer in Wendl/Dose, a.a.O., § 2 Rz 35).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2016 - 17 UF 284/14

    Kindesunterhaltsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers bei rückwirkend

    Die Unterhaltsbestimmung kann auch konkludent erfolgen (BGH FamRZ 1983, 369; 1985, 584).
  • OLG Koblenz, 03.07.2006 - 11 UF 164/06

    Unterhaltsklage des minderjährigen Kindes: Vertretungsbefugnis des allein

    Damit könnte sie das - ihr als Inhaberin des alleinigen Sorgerechts grundsätzlich auch allein zustehende (§ 1631 Abs. 1 BGB; Palandt-Diederichsen a.a.O. § 1612 Rn. 9) - Unterhaltsbestimmungsrecht nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB wirksam mit der Folge ausgeübt haben, dass der Anspruch auf Barunterhalt entfiele (vgl. BGH NJW 1983, 2198,2199 f.; 1985, 1339; Staudinger/Engler [2000] § 1612 Rn. 69 ff.).
  • BGH, 20.03.1996 - XII ZR 45/95

    Unterhaltspflicht für auswärts studierendes Kind (zugewiesener Studienplatz)

    Wird die gewählte Art der Unterhaltsgewährung erst später undurchführbar, wird die zunächst wirksame elterliche Unterhaltsbestimmung nämlich von diesem Zeitpunkt an unwirksam mit der Folge, daß der Anspruch auf Barunterhalt wieder auflebt und beim Familiengericht geltend gemacht werden kann (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585; BayObLG FamRZ 1990, 905, 906, Griesche in FamGb § 1612 BGB Rdn. 10).
  • OLG Stuttgart, 23.10.1990 - 17 UF 229/90

    Unterhalt; Naturalleistungen; Getrenntlebende Eltern; Minderjähriges Kind

  • OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07

    Kein Entzug der elterlichen Sorge wenn ein Elternteil nach § 1693 BGB an der

  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92

    Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern

  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 109/86

    Verweisung des unterhaltsberechtigten Kindes auf Naturalunterhalt

  • OLG Hamm, 15.01.2001 - 3 U 158/00

    Verfahrensfehler im Arzthaftungsprozess wegen unterlassener Anhörung der am

  • BayObLG, 20.07.1989 - BReg. 1a Z 3/89

    Antrag; Kind; Änderung; Elterliche Bestimmung; Naturalunterhalt;

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