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   BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84   

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BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84 (https://dejure.org/1985,58)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1985 - 4 AZR 234/84 (https://dejure.org/1985,58)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 (https://dejure.org/1985,58)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.; GG Art.3 Abs. 2, Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 137
  • NJW 1986, 1006
  • MDR 1986, 432
  • NZA 1986, 321
  • NZA 1992, 1982
  • FamRZ 1986, 350
  • BB 1985, 2242
  • BB 1986, 1085
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Demgemäß hält auch das Bundesverfassungsgericht im Gesetzesrecht in den Fällen, in denen eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit der Verfassung erklärt wird, den Gesetzgeber für verpflichtet, auch für die Vergangenheit eine verfassungsmäßige Regelung zu treffen (vgl. BVerfGE 55, 100, 113).

    Danach macht das Bundesverfassungsgericht von der Möglichkeit, eine Gesetzesvorschrift nur für unvereinbar mit der Verfassung zu erklären, um dem Gesetzgeber selbst die Schaffung einer verfassungsmäßigen Regelung zu überlassen, dann keinen Gebrauch, wenn die Entscheidungsmöglichkeiten des Gesetzgebers aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen so gering sind, daß ihm praktisch nur eine Möglichkeit zur Beseitigung der verfassungswidrigen Regelung bleibt (BVerfGE 55, 100, 113 f.).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Nach dem für die Tarifauslegung maßgeblichen Wortlaut und Gesamtzusammenhang des Tarifvertrags (BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, BAGE 46, 308) steht die Zulage ausschließlich männlichen Arbeitnehmern zu und setzt lediglich voraus, daß sie verheiratet sind.

    Damit kommt es insoweit auch nicht auf die Tarifgeschichte an, die nur dann zur Tarifauslegung herangezogen werden kann, wenn Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang zu keinem eindeutigen Auslegungsergebnis führen (BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, BAGE 46, 308).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schließt der Gleichberechtigungsgrundsatz zwar Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf objektive biologische oder funktionale (arbeitsteilige) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (BVerfGE 57, 335, 342 f.; 52, 369, 374 mit weiteren Nachweisen).

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Der Europäische Gerichtshof hat zwar zu Art. 119 EWGV entschieden, bei einer Verletzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts sei der Einwand zurückzuweisen, daß Art. 119 EWGV auf andere Weise als durch eine Anhebung der niedrigeren Löhne und Gehälter befolgt werden könne (EuGH vom 8. April 1976 - Rs 43/75 -, EuGHE 1976 S. 455 = NJW 1976, 2068).

    Auch der Europäische Gerichtshof billigt jedenfalls denjenigen Arbeitnehmern, die eine Klage auf Lohngleichheit nach Art. 119 EWGV erhoben haben, einen Lohnanspruch für zurückliegende Zeiten zu (vgl. EuGH Urteil vom 8. April 1976 - Rs 43/75 -, EuGHE 1976 S. 455 = NJW 1976, 2068).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schließt der Gleichberechtigungsgrundsatz zwar Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf objektive biologische oder funktionale (arbeitsteilige) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (BVerfGE 57, 335, 342 f.; 52, 369, 374 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82

    Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte bei Gratifikation

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    So hat das Bundesarbeitsgericht anläßlich seiner Änderung der Rechtsprechung zur Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei Weihnachtsgratifikationen entschieden, daß dem Arbeitgeber, der z. B. im Jahre 1980 im Vertrauen auf die bis dahin für rechtens anerkannte Zulässigkeit der Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Zahlung von Weihnachtsgratifikationen entsprechende Differenzierungen vorgenommen hat, eine Übergangsfrist zur Anpassung seiner Leistungsrichtlinien an den Gleichbehandlungsgrundsatz zuzubilligen ist (BAG 45, 66 f.).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats, nach der es den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt ist, nach eigenem billigen Ermessen Tariflücken zu schließen, die auch durch andere billigem Ermessen entsprechende Regelungen geschlossen werden könnten (BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 732/75

    Haushaltszulage - Antragspflicht - Nachweispflicht - Doppelverdienerehe -

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Anders als bei tariflichen Abschlagsklauseln zuungunsten der weiblichen Arbeitnehmer (vgl. BAGE 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG) und besonderen Antragserfordernissen für Ansprüche allein der weiblichen Arbeitnehmer (vgl. BAGE 29, 122 [BAG 20.04.1977 - 4 AZR 732/75] = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAGE 15, 228 = AP Nr. 87 zu Art. 3 GG) besteht nach Wegfall des nichtigen Teils der Tarifnorm überhaupt kein Anspruch der weiblichen Arbeitnehmer.
  • BAG, 15.01.1964 - 4 AZR 75/63

    Weibliche Arbeitnehmerin - Anspruch auf Kinderzulage - Stellung eines besonderen

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Anders als bei tariflichen Abschlagsklauseln zuungunsten der weiblichen Arbeitnehmer (vgl. BAGE 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG) und besonderen Antragserfordernissen für Ansprüche allein der weiblichen Arbeitnehmer (vgl. BAGE 29, 122 [BAG 20.04.1977 - 4 AZR 732/75] = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAGE 15, 228 = AP Nr. 87 zu Art. 3 GG) besteht nach Wegfall des nichtigen Teils der Tarifnorm überhaupt kein Anspruch der weiblichen Arbeitnehmer.
  • BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen -

    Auszug aus BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
    Er hat aber solche Ansprüche auf die Fälle beschränkt, "solange die Regel im Betrieb angewandt wird" (BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Zwar sind wie der staatliche Gesetzgeber bei ihrer autonomen Rechtssetzung auch die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte des Grundgesetzes und damit an den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz des Art. 3 GG gebunden (vgl. das Urteil des Senats vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einl. Rz 57 ff.).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .
  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

    a) Der Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln (vgl. etwa BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258, 260 ff.; 20. April 1977 - 4 AZR 732/75 - BAGE 29, 122; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 141 ff.; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018   

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VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018 (https://dejure.org/1985,1357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018 (https://dejure.org/1985,1357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche Planfeststellung [Nassauskiesung] und gemeindliches Widerspruchsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1006 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 228
  • DÖV 1986, 112
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Das Bundesverwaltungsgericht geht seit seinem Urteil vom 10. Februar 1978 (BVerwGE 55, 220 ) zunächst davon aus, daß die bei einer Auskiesung durch Freilegung des Grundwassers bewirkte Neuanlage oder erhebliche Erweiterung eines Baggersees jedenfalls dann i.S.d. Vorschrift des § 31 Abs. 1 WHG als Herstellung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und damit im Sinne der gesetzlichen Begriffsbestimmung als Ausbau anzusehen ist, wenn die entstandene oder erheblich vergrößerte oberirdische Wasserfläche auf die Dauer bestehen bleiben soll.

    Die im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige wasserrechtliche Planfeststellüng dient, so das Bundesverwaltungsgericht zutreffend (BVerwGE 55, 220/226 f.), Jedenfalls auch der Überwindung von privaten und öffentlichen Belangen, die der Planung entgegenstehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 (BVerwGE 55, 220/232) zusammenfassend festgestellt, daß die gesetzgeberische Zielsetzung des § 31 WHG nur dann erreicht wird, wenn wegen der unterschiedlichen rechtlichen Durchschlagskraft der zwingenden Versagungsgründe und der in die Abwägung eingehenden öffentlichen Belange zweifelsfrei dargelegt wird, ob ein privatnütziges wasserrechtliches Ausbauvorhaben wegen seiner Unvereinbarkeit mit zwingenden Vorschriften des Wasserrechts oder anderer Rechtsbereiche (z.B. Naturschutzrecht) i.S.d. § 6 WHG eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erwarten läßt und deshalb aus Rechtsgründen nicht zugelassen werden darf oder ob es von der Verwaltung aufgrund der planerischen Abwägung abgelehnt worden ist.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Diese Auffassung kann sich letztlich auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 zu § 1a Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 , § 3 Abs. 1 Nr. 6 und § 6 WHG i.d.F. d. Bekanntmachung vom 16. Oktober 1976 (BGB1 I S. 3017) stützen (BVerfGE 58, 300 ).

    Diese Auffassung kann sich nicht zuletzt auf die schon erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 58, 300 stützen.

  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Pur die Behauptung der Rechtsverletzung genügt es, daß Tatsachen vorgetragen werden, die eine Verletzung 'der Klägerin zumindest als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. VGH n.F. 32, 117/118; vom 24.11.1981 Nr. 8 B 80 A.1129; vom 30.3.1982. Nr. 8 B 8l A.976; vom 28.10.1980 Nr. 8 B 80 A.435 = ZfW 1982, 305; vom 19.12.1983 Nr. 8 B 81 A.2459; ähnlich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 52, 237 ; 51, 7/14; BVerwG, DÖV 1985, 113).

    Maßgebend ist daher die Relevanz des umstrittenen Vorhabens gegenüber der in der kommunalen Planungshoheit beschlossenen Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinde, wobei sich folgende "Stufen" unterscheiden lassen (siehe auch BVerwGE 51, 711; BVerwG, DÖV 1985, 113):.

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Pur die Behauptung der Rechtsverletzung genügt es, daß Tatsachen vorgetragen werden, die eine Verletzung 'der Klägerin zumindest als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. VGH n.F. 32, 117/118; vom 24.11.1981 Nr. 8 B 80 A.1129; vom 30.3.1982. Nr. 8 B 8l A.976; vom 28.10.1980 Nr. 8 B 80 A.435 = ZfW 1982, 305; vom 19.12.1983 Nr. 8 B 81 A.2459; ähnlich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 52, 237 ; 51, 7/14; BVerwG, DÖV 1985, 113).

    Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen mit dem dem Abwägen materiell gesetzten Ziel, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (grundlegend BVerwGE 48, 56/63; siehe auch BVerwGE 52, 237 )- Der Unterschied zwischen gemeinnütziger und privatnütziger wasserrechtlicher Planfeststellung wirkt sich vor Eintritt in die Abwägung aus.

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79

    Erweiterung eines Baggersees im Außenbereich; Verhältnis von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Demgegenüber entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. April 1981 (BayVBl 1981, 436 ), daß den Gemeinden (lediglich) ein aus dem Selbstverwaltungsrecht fließendes Mitwirkungsrecht an der Planung im Sinne einer angemessenen Beteiligung zustehe (vgl. auch BVerwGE 31, 263/265), ein darüber hinausgehendes Einvernehmen aber nicht erforderlich sei (§ 38 Satz 2 BBauG).

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht den bebauungsrechtlichen Ansatz des Senats bei wasserrechtlichen Planfeststellungen insgesamt unter Hinweis auf die Vorschriften des § 38 Satz 1 und 2 BBauG verworfen (vgl. U.v. 3.4.1981, BayVBl 1981, 436 ).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Zentrales Element dieser Ermächtigung ist die mit ihr verbundene Einräumung einer planerischen Gestaltungsfreiheit (vgl. hierzu auch BVerwGE 34, 301/304; 48, 56/59).

    Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen mit dem dem Abwägen materiell gesetzten Ziel, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (grundlegend BVerwGE 48, 56/63; siehe auch BVerwGE 52, 237 )- Der Unterschied zwischen gemeinnütziger und privatnütziger wasserrechtlicher Planfeststellung wirkt sich vor Eintritt in die Abwägung aus.

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Der Vorrang der rechtssatzmäßigen Verbindlichkeit gegenüber einem Verwaltungsakt (hierzu BVerwG, DVBl 1975, 492/493) greift hier nicht, weil der Gesetzgeber selbst (zulässig) hiervon befreit hat.
  • VGH Bayern, 19.12.1983 - 8 B 81 A.2459

    Straßenrecht: Abwehranspruch einer Gemeinde gegen ein Straßenvorhaben aus Gründen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Es handelt sich hier um das grundsätzlich abwehrfähige Recht der Gemeinde, eigenständig zu planen, um örtliche Angelegenheiten zu gestalten, wobei dieses Rechts primär aus der verfassungsgeschützten Selbstverwaltungsgarantie, daneben aber auch aus spezialgesetzlichen Vorschriften fließt (Urteil des Senats vom 19.12.1983 Nr. 8 B 81 A.2159 mit Nachweisen = NVwZ 1984, 816).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Hiervon geht der Senat in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1980 (BayVBl 1980, 440/443) aus (vgl. etwa U.v. 28.10.1980 Nr. 8 B 80 A.435 ZfW 1982, 305; B.v. 26.1.1985 Nr. 8 CS 84 A.3087).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
    Diese Ist ihr nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet und muß einen Bezug zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft haben (vgl. BVerfGE 8, 122/134).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 69.80

    Öffentlicher Belang - Erhaltung der Landschaft - Privilegierte Fischteiche

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1997 - 8 S 2550/96

    Flughafengenehmigung: Klagebefugnis einer Gemeinde ua wegen Verletzung ihrer

    In früheren Entscheidungen wurde in thematisch ähnlicher Weise verschiedentlich erwogen, aus dem die "Allzuständigkeit" und "Eigenverantwortlichkeit" der Gemeinden umfassenden Selbstverwaltungsrecht (vgl. etwa: BVerfG, Beschluß v. 17.1.1979 - 2 BvL 6/76 - BVerfGE 50, 195/201) ein "Selbstgestaltungsrecht" der Kommunen abzuleiten (BVerwG, Urt. v. 19.3.1976 - VII C 71.72 - NJW 1976, 2175/2176; Urt. v. 22.10.1982 - 7 C 50.78 - DVBl. 1983, 183; BayVGH, Urt. v. 23.4.1985 - 8 B 83 A.3018 - BayVBl. 1985, 626/628).

    Hierauf gestützte Klagerechte kommen nur in Betracht, wenn es gilt, grundlegende Veränderungen des örtlichen Gepräges oder der örtlichen Strukturen abzuwehren (vgl. dazu das auch von dem beklagten Land erwähnte Beispiel einer Weinbaugemeinde in dem Urteil des BayVGH v. 23.4.1985, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16

    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines

    Dem Einwand der Antragstellerin, der Antragsgegner habe ihr Beteiligungsrecht gem. § 36 BauGB missachtet, ist das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss (S. 9 d. Abdr.) bereits mit überzeugenden Gründen entgegengetreten (vgl. dazu auch VGH München, Urt. v. 23.041085 8 B 83 A.3018, NVwZ 1986, 228/229).
  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85

    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

    Etwas anderes könnte möglicherweise dann gelten, wenn und soweit man mit einem Teil der Rechtsprechung aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht ein "Selbstgestaltungsrecht" ableitet bzw. eine solche Ableitung in Erwägung zieht (BVerwG, NJW 1976, 2175 f.; vgl. auch BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1985, 626/628 und Bay.VGH, DÖV 1986, 208/209).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90

    Planfeststellungsbeschluß; Rastplatz; Schutzanordnung; Bundesautobahn;

    Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. anerkannt bei einem Planfeststellungsbeschluß der Deutschen Bundesbahn, der zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung und einer eindeutigen Erweiterung der bisherigen Pflichten der Gemeinde als Straßenbaulastträger führte (BVerwG, Urt. v. 11.5. 1984 - 4 C 83.80 -, DÖV 1985, 113/114), sowie wenn es gilt, grundlegende Veränderungen des örtlichen Gepräges - etwa des Stadtbildes - oder der örtlichen Strukturen abzuwenden (VGH München, Urt. v. 23.4. 1985 - 8 B 83 A.3018 -, DÖV 1986, 112, 114, und Urt. v. 6.6. 1989 - 8 B 87.08 -, NUR 1990, 376, 377; vgl. ergänzend: Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, RdNr. 334/335).
  • VGH Bayern, 19.11.1985 - 20 CS 85 A.2304

    Eisenbahnrecht: Anfechtbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen durch eine

    c) Es ist verschiedentlich erwogen worden, aus dem auf die "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" bezogenen Selbstverwaltungsrecht (BVerfGE 8, 122/134; 50, 195/201; 52, 95/120) ein "Selbstgestaltungsrecht" der Gemeinde abzuleiten (BVerwG vom 19.3.1976, NJW 1976, 2175/2176; siehe hierzu auch BVerwG vom 29.6.1983, DVBl 1984, 88 ; BayVGH vom 23.4.1985, BayVBl 1985, 626/628).
  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036

    Geothermie; Klage einer Gemeinde gegen bergrechtliche Zulassung; Planungshoheit;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs können sich Gemeinden unter Berufung auf dieses Selbstgestaltungsrecht nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen Planungen oder Vorhaben wenden, wenn ein solches Recht in seinem eigentlichen Kern berührt, inhaltlich ausgehöhlt und damit fast wertlos würde (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.04.1985, BayVBl. 1985, 626; BVerwG, NJW 1976, 2175).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 A 291/88

    Betriebsgrundstück; Inanspruchnahme für ein Zwangsrecht; Eingriff in das

    Das Vorhandensein einer rechtmäßig errichteten, wenn auch infolge eines nicht rückwirkenden Fortfalls des Nutzungsrechts nunmehr rechtswidrigen Anlage auf einem Grundstück kann aber bei der Entscheidung über die Bestellung eines Zwangsrechts für die Anlage nicht unberücksichtigt bleiben (Pr OVG, Beschl. v. 23.1.1930 a. a. O.; a. A. OVG Saarlouis, Urt. v. 26.10.1984 - 2 B 361/83 - DÖV 1986, 112; Haupt/Reffken/Rhode, NWG, § 175 RN 6).
  • VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94

    Zwangsrecht zur Leitungsverlegung in Privatgrundstück gemäß WasG HE §§ 85, 88

    Soweit teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.02.1991, NJW 1991, 3233 (3234); a.A. OVG Saarlouis, Urteil vom 26.10.1984, DÖV 1986, 112) darauf abgestellt wird, ob bei der nachträglichen Anordnung eines Zwangsrechts bei Verlegung der betreffenden Leitung ein mündliches oder schriftliches Einverständnis der betroffenen Grundstückseigentümer vorliegt, kann nach den Ermittlungen des Gerichts davon ausgegangen werden, daß aufgrund der zum Zeitpunkt der Verlegung in der damals noch selbständigen Gemeinde Massenheim üblichen Praxis zumindest ein mündliches Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern hergestellt wurde.
  • VG München, 31.03.2008 - M 8 K 07.5487

    Fehlende Klagebefugnis bei offensichtlichem Ausscheiden einer

    Eine solche erscheint nicht einmal als möglicherweise gegeben; vielmehr scheidet sie - bei einer bloß überschlägigen Würdigung des Gesamtvorbringens - offensichtlich und eindeutig aus (so BayVGH, Urteil vom 23.4.1985, Az. 8 B 83 A.3018, BayVBl. 1985, 626).
  • VG München, 31.03.2008 - M 8 K 08.463

    Fehlende Klagebefugnis bei offensichtlichem Ausscheiden einer

    Eine solche erscheint nicht einmal als möglicherweise gegeben; vielmehr scheidet sie - bei einer bloß überschlägigen Würdigung des Gesamtvorbringens - offensichtlich und eindeutig aus (so BayVGH, Urteil vom 23.4.1985, Az. 8 B 83 A.3018, BayVBl. 1985, 626).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86
  • VG Regensburg, 08.07.2013 - RO 8 K 13.587

    Enteignung; Straßenbau; rechtskräftige Planfeststellung

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.03.1985 - 1 S 2216/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4562
VGH Baden-Württemberg, 08.03.1985 - 1 S 2216/84 (https://dejure.org/1985,4562)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.1985 - 1 S 2216/84 (https://dejure.org/1985,4562)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 1985 - 1 S 2216/84 (https://dejure.org/1985,4562)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1006 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 236
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