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   BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85   

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https://dejure.org/1986,746
BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85 (https://dejure.org/1986,746)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1986 - IVb ZB 56/85 (https://dejure.org/1986,746)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - IVb ZB 56/85 (https://dejure.org/1986,746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten ist beim Versorgungsausgleich - Erhöhung des Anspruchs auf Altersruhegeld durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten - Beendigung der Ehe vor dem Inkrafttreten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1169
  • MDR 1986, 481
  • FamRZ 1986, 449
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82

    Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85
    Denn in einem solchen Falle ist entsprechend dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs das Vertrauen auf die weitere Teilhabe an einer gemeinsam aufgebauten Alterssicherung zu schützen (Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 74/82 - zur Veröffentlichung bestimmt - m.w.N. insbesondere zur Entwicklung dieser Rechtsprechung).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 728/81

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Erwerb von der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85
    Denn andernfalls würde in grundrechtlich geschützte Versorgungs- oder Rentenansprüche in einer Weise eingegriffen, die durch das sie verfassungsrechtlich allein legitimierende Halbteilungsprinzip nicht mehr gedeckt ist (vgl. BGHZ 90, 52 zur Änderung der Kürzungsvorschriften bei gleichzeitigem Bezug von Beamtenversorgung und Rente; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 - FamRZ 1984, 992 zum Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags für Beamte in Berlin; vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 - zur Veröffentlichung bestimmt - zur Kürzung des Altersruhegeldes durch § 1260 c Abs. 1 RVO).
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 67/83

    Berücksichtigung einer Gesetzesänderung nach Ende der Ehezeit bei der Regelung

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85
    Denn andernfalls würde in grundrechtlich geschützte Versorgungs- oder Rentenansprüche in einer Weise eingegriffen, die durch das sie verfassungsrechtlich allein legitimierende Halbteilungsprinzip nicht mehr gedeckt ist (vgl. BGHZ 90, 52 zur Änderung der Kürzungsvorschriften bei gleichzeitigem Bezug von Beamtenversorgung und Rente; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 - FamRZ 1984, 992 zum Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags für Beamte in Berlin; vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 - zur Veröffentlichung bestimmt - zur Kürzung des Altersruhegeldes durch § 1260 c Abs. 1 RVO).
  • BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83

    § 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85
    Denn andernfalls würde in grundrechtlich geschützte Versorgungs- oder Rentenansprüche in einer Weise eingegriffen, die durch das sie verfassungsrechtlich allein legitimierende Halbteilungsprinzip nicht mehr gedeckt ist (vgl. BGHZ 90, 52 zur Änderung der Kürzungsvorschriften bei gleichzeitigem Bezug von Beamtenversorgung und Rente; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 - FamRZ 1984, 992 zum Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags für Beamte in Berlin; vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 - zur Veröffentlichung bestimmt - zur Kürzung des Altersruhegeldes durch § 1260 c Abs. 1 RVO).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 781/80

    Einbeziehung einer Trennungszeit in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85
    Die hier in Frage stehenden Trennungszeiten waren dazu jedoch nicht lang genug; sie unterscheiden sich nicht wesentlich von den Trennungszeiten, die gewöhnlich einer Scheidung vorausgehen und die der Gesetzgeber bei der Bestimmung des für den Versorgungsausgleich maßgeblichen Ehezeitendes ebenfalls nicht ausgeschlossen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 781/80 - FamRZ 1983, 35, 36).
  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 21/17

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von aus einer verfrühten

    Denn in einem solchen Fall sei entsprechend dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs das Vertrauen auf die weitere Teilhabe an einer gemeinsam aufgebauten Alterssicherung zu schützen (Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 74/82 - FamRZ 1986, 335 f. und vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 56/85 - FamRZ 1986, 449).

    Daher blieb in den Fällen, in denen sich der (insgesamt) ausgleichspflichtige Ehegatte auf ein früheres Ehezeitende berief, allenfalls der Rückgriff auf § 242 BGB, um eine der Halbteilung entsprechende Teilhabe des anspruchsberechtigten Ehegatten sicherzustellen (so die Fallgestaltungen in den Senatsbeschlüssen vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 74/82 - FamRZ 1986, 335 und vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 56/85 - FamRZ 1986, 449).

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10

    Nachehelicher Unterhalt: Beweislast für das Fortbestehen einer verfestigten

    Die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen sind beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, auch wenn sie nach dem Ehezeitende liegen (vgl. BGH FamRZ 1986, 449).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15

    Versorgungsausgleich: Maßgebliches Ende der Ehezeit bei verfrühtem

    Eine solche Korrektur ist aber nicht geboten, wenn es nur um eine kurzzeitige Verschiebung des Ehezeitendes geht (vgl. BGH, NJW 1986, 1169, 1170).
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