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   BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84, 2 BvR 99/85   

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BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84, 2 BvR 99/85 (https://dejure.org/1986,1294)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84, 2 BvR 99/85 (https://dejure.org/1986,1294)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1986 - 2 BvR 1499/84, 2 BvR 99/85 (https://dejure.org/1986,1294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbeverbot - Videofilm

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbeverbot - Videofilm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für pornographische Bild- und Tronträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1241
  • afp 1986, 262
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Daraus, dass der angestrebte Rechtsgüterschutz möglicherweise nur in begrenztem Umfang gewährleistet wird, lassen sich durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken nicht herleiten (vgl. zum Maßstab: BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84 - Umdruck S. 12 ff.; vgl. ferner BVerfGE 30, 250 ; 47, 109 ; 50, 142 ; 61, 291 ).

    Die differenzierte tatbestandliche Behandlung der Werbung hat sachlich einleuchtende Gründe für sich (vgl. zum Maßstab nur BVerfGE 47, 109 ).

    Mag die Kontrolle des Alters der Zugang zu einer öffentlichen Filmveranstaltung Suchenden und die Kontrolle der Betreiber von Lichtspieltheatern auch nicht sonderlich wirksam sein (vgl. BVerfGE 47, 109 ), so ist sie doch noch eher möglich als eine solche des Handels mit Ton- und Bildträgern, die die volljährigen Kunden um hinreichender Effizienz willen einbeziehen müsste.

  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72

    Versandhandel mit und (neutrale) Werbung für indizierte Schriften

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Auch eine neutrale Werbung macht Jugendliche auf das Vorhandensein indizierter Erzeugnisse mit jugendgefährdendem Inhalt aufmerksam und vergrößert die Zahl derjenigen Jugendlichen, die sich mit Erfolg um die Begegnung mit diesen Erzeugnissen bemühen (so BVerwG, NJW 1977, S. 1411; BGHSt 33, 1 ).

    Diese Vorschrift, die durch das 4. StrRG (vom 23. November 1973, BGBl. I S. 1725 , dort Art. 5 Nr. 4) eingeführt worden ist, erhellt zugleich, dass die Berufung des Beschwerdeführers zu 2) auf die früher vom Bundesverwaltungsgericht geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken (siehe noch BVerwGE 39, 197 ) ins Leere geht; das Bundesverwaltungsgericht hat sie in NJW 1977, S. 1411 auch nicht mehr aufrechterhalten.

  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Demzufolge vermag auch der Einwand nicht zu verfangen, der Tatbestand wirke nur begrenzt, weil der Minderjährige aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Markt für Lichtspiel- und Videofilme schon anhand der erlaubten neutralen Werbung für öffentliche Filmvorführungen in Lichtspieltheatern (siehe dazu BGHSt 26, 156 ; Potrykus, a.a.O. , § 15 JÖSchG a.F. Anm. 2) davon ausgehen könne, dass identische Videofilme (Bild- und Tonträger im Sinne des § 1 Abs. 3 GjS) existierten.

    dd) Endlich lässt sich im Blick auf die nach der Rechtsprechung der Fachgerichte erlaubte neutrale Werbung für Öffentliche Vorführungen identischer Filme in Lichtspieltheatern (siehe dazu BGHSt 26, 156 ) ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht feststellen (Art. 3 Abs. 1 GG).

  • OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84

    Zugänglichmachen pornographischer Magazine in Auslagen einer Tankstelle

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Soweit gesicherte wissenschaftliche Ergebnisse über die Wirkungen pornographischer Darstellungen auf den jugendlichen Betrachter vermisst worden sind (vgl. Regierungsentwurf des 4. StrRG, BTDrucks. VI/1552, Begründung S. 10, 33; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zum 4. StrRG, BTDrucks. VI/3521, S. 4 f., 58; OLG Karlsruhe, NJW 1984, S. 1975 ), ist damit nicht das Risiko schädlicher Folgen ausgeräumt.

    Das strafbewehrte Werbeverbot nach den §§ 21 Abs. 1 Nr. 6, 5 Abs. 2, 1 Abs. 3 GjS a.F. ist in der Auslegung der Fachgerichte, in der es jedwede Werbung erfasst und verbietet, auch nicht deshalb gleichheitswidrig, weil der Straftatbestand des öffentlichen Werbens für pornographische Schriften (sowie Ton- und Bildträger) nach § 184 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 StGB in ständiger Rechtsprechung der Strafgerichte nur ein solches Werben untersagt, das sein Bezogensein auf eine pornographische Darstellung erkennen lässt (siehe zur Auslegung des § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB nur BGH, NJW 1977, S. 1695; OLG Stuttgart, MDR 1977, S. 246; OLG Karlsruhe, NJW 1984, S. 1975 ).

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Er ist durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt, zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich, und er wahrt die Grenzen der Zumutbarkeit für die von Berufs wegen Betroffenen (vgl. zum Maßstab nur: BVerfGE 68, 155 ; 68, 272 ; siehe zur Werbung für jugendgefährdende Schriften nach damaliger Regelung schon BVerfGE 11, 234 ; ferner BVerfGE 30, 336 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1971 - 1 BvR 191/63 -).

    Das Verbot der öffentlichen Werbung für indizierte Ton- und Bildträger trägt in seinem Regelungszusammenhang der Wirkkraft der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hinreichend Rechnung und ist verhältnismäßig (vgl. auch BVerfGE 11, 234 ; 30, 336 ).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Er ist durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt, zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich, und er wahrt die Grenzen der Zumutbarkeit für die von Berufs wegen Betroffenen (vgl. zum Maßstab nur: BVerfGE 68, 155 ; 68, 272 ; siehe zur Werbung für jugendgefährdende Schriften nach damaliger Regelung schon BVerfGE 11, 234 ; ferner BVerfGE 30, 336 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1971 - 1 BvR 191/63 -).

    Das Verbot der öffentlichen Werbung für indizierte Ton- und Bildträger trägt in seinem Regelungszusammenhang der Wirkkraft der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hinreichend Rechnung und ist verhältnismäßig (vgl. auch BVerfGE 11, 234 ; 30, 336 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Daraus, dass der angestrebte Rechtsgüterschutz möglicherweise nur in begrenztem Umfang gewährleistet wird, lassen sich durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken nicht herleiten (vgl. zum Maßstab: BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84 - Umdruck S. 12 ff.; vgl. ferner BVerfGE 30, 250 ; 47, 109 ; 50, 142 ; 61, 291 ).
  • BGH, 30.03.1977 - 4 StR 28/77

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter öffentlicher Ankündigung pornographischer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Das strafbewehrte Werbeverbot nach den §§ 21 Abs. 1 Nr. 6, 5 Abs. 2, 1 Abs. 3 GjS a.F. ist in der Auslegung der Fachgerichte, in der es jedwede Werbung erfasst und verbietet, auch nicht deshalb gleichheitswidrig, weil der Straftatbestand des öffentlichen Werbens für pornographische Schriften (sowie Ton- und Bildträger) nach § 184 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 StGB in ständiger Rechtsprechung der Strafgerichte nur ein solches Werben untersagt, das sein Bezogensein auf eine pornographische Darstellung erkennen lässt (siehe zur Auslegung des § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB nur BGH, NJW 1977, S. 1695; OLG Stuttgart, MDR 1977, S. 246; OLG Karlsruhe, NJW 1984, S. 1975 ).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Daraus, dass der angestrebte Rechtsgüterschutz möglicherweise nur in begrenztem Umfang gewährleistet wird, lassen sich durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken nicht herleiten (vgl. zum Maßstab: BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84 - Umdruck S. 12 ff.; vgl. ferner BVerfGE 30, 250 ; 47, 109 ; 50, 142 ; 61, 291 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
    Gerade wenn es gilt, Gefahrenlagen und Risiken einzuschätzen und darauf zu reagieren, kommt dem Gesetzgeber anerkanntermaßen eine gewisse Beurteilungs- und Handlungsfreiheit zu (vgl. in anderem Zusammenhang: BVerfGE 21, 150 ; 49, 89 ).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 264/84

    Neutrale Werbung - Verbot

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • Drs-Bund, 13.12.1982 - BT-Drs 9/2302
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Die überragende Bedeutung des Jugendschutzes im Interesse einer ungestörten Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehoben und nach der Werteordnung des Grundgesetzes den Schutz der Jugend als ein "Ziel von bedeutsamem Rang" und als ein "wichtiges Gemeinschaftsanliegen" bezeichnet (BVerfGE 30, 336, 348; 77, 346, 356 [BVerfG 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82]; BVerfG NJW 1986, 1241).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Zwar lässt sich zumindest seit der Änderung des § 5 GjS durch Art. 5 Nr. 4 des Strafrechtsreformgesetzes vom 23. November 1973 (BGBl. I 1725) nicht mehr feststellen, das Werbeverbot komme bei Büchern "praktisch einem Verbot des Werkes gleich" (so BVerwGE 39, 197 zur früheren Fassung des § 5 GjS; vgl. demgegenüber BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 1986, NJW 1986, 1241 ).

    Anders verhält es sich aber bei Schriften im Sinne des § 6 GjS, Schriften also, die der Gesetzgeber - auf Grund einer nach derzeitigem Erkenntnisstand zumindest vertretbaren Wertung (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 1986, NJW 1986, 1241 ) - als offensichtlich geeignet ansieht, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden; dazu zählen insbesondere rassenhetzerische, gewaltverherrlichende und pornographische Schriften (§ 6 Nr. 1 und 2 GjS).

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 27.85

    Jugendschutz und Kunstvorbehalt

    Zwar lässt sich zumindest seit der Änderung des § 5 GjS durch Art. 5 Nr. 4 des 4. Strafrechtsreformgesetzes vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) nicht mehr feststellen, das Werbeverbot komme bei Büchern "praktisch einem Verbot des Werkes gleich" (so BVerwGE 39, 197 zur früheren Fassung des § 5 GjS; vgl. demgegenüber BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 1986, NJW 1986, 1241 ).

    Anders verhält es sich aber bei Schriften im Sinne des § 6 GjS, Schriften also, die der Gesetzgeber - auf Grund einer nach derzeitigem Erkenntnisstand zumindest vertretbaren Wertung (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 1986, NJW 1986, 1241 ) - als offensichtlich geeignet ansieht, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden; dazu zählen insbesondere rassenhetzerische, gewaltverherrlichende und pornographische.

  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Dargestellte Formen aggressiven Verhaltens können selbst bei Erwachsenen und erst recht bei Kindern Angstgefühle und Angstreaktionen auslösen; von Kindern können sie gelernt und über einen längeren Zeitraum im Gedächtnis behalten werden (BVerfG, Beschluß vom 22. März 1986 - 2 BvR 1499/84 u.a. - NJW 1986, 1241, 1242).

    Ein wirkungsvoller Jugendschutz verlangt auch den Ausschluß der sogenannten neutralen Werbung, die an sich nicht jugendgefährdend ist und auf den jugendgefährdenden Charakter des angebotenen Erzeugnisses nicht hinweist (BVerfG, Beschluß vom 22. März 1986 a.a.O. Eine derartige Werbung muß nämlich notwendigerweise auch den geschützten Kreis der Jugendlichen erreichen und übt in diesem Falle einen werbeimmanenten, dem Jugendschutz zuwiderlaufenden Anreiz aus. Eine neutrale Werbung macht außerdem Jugendliche auf das Vorhandensein von Erzeugnissen mit jugendgefährdendem Inhalt aufmerksam und vergrößert die Zahl der Jugendlichen, die sich mit Erfolg um eine Begegnung mit diesen Erzeugnissen bemühen (BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 39.77 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 11 S. 8).

  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86

    Strafbare Werbung für Pornographie

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Auslegung des beschränkten Werbeverbots der § 184 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 GjS bestehen nicht (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots neutraler Werbung für indizierte Schriften BVerfG NJW 1986, 1241, 1243).
  • LG Krefeld, 05.01.2005 - 12 O 110/04

    Anforderungen an ein Altersverifikationssystem

    Für den Jugendschutz folgt daraus, dass der Gesetzgeber von einem Wirkungszusammenhang zwischen dem Konsum pornografischer Inhalte und Fehlentwicklungen bei Jugendlichen ausgehen darf, da es um die Abwehr nach derzeitigem Kenntnisstand möglicher Gefahren für ein Rechtsgut mit Verfassungsrang geht (BVerfGE 83, 130, 141 f.; BVerfG NJW 1986, 1241, 1242; Altenhain, a.a.0.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 1 Ws 132/86
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Auslegung des beschränkten Werbeverbotes der § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 5 Abs. 2 GjS bestünden nicht (vgl. zu der Verfassungsmäßigkeit des Verbots neutraler Werbung für indizierte Schriften BVerfG NJW 1986, 1241, 1243).
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