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   OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 1 Ws 7/86   

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https://dejure.org/1986,4071
OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 1 Ws 7/86 (https://dejure.org/1986,4071)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.1986 - 1 Ws 7/86 (https://dejure.org/1986,4071)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 1986 - 1 Ws 7/86 (https://dejure.org/1986,4071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1276
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 25.03.1985 - 2 Ws 242/85

    Zum geschützten Rechtsgut der Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 1 Ws 7/86
    Der Angehörige eines "Teils der Bevölkerung" im Sine des StGB § 130 ist Verletzter im Sinne des StPO § 172 (Entgegen OLG München, 1985-03-25, 2 WS 242/85, NJW 1985, 2430).4.
  • AG Lüdinghausen, 23.02.2006 - 7 Ls 31/05

    Straftaten gegen Religion und Weltanschauung: Beschimpfung des Islam

    Hierfür genügt es nämlich, dass das Beschimpfen nach Inhalt und Art der Äußerung und nach den konkreten Fallumständen die begründete Befürchtung rechtfertigt, dass das Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugung erschüttert oder jedenfalls beeinträchtigt werden kann oder das bei Dritten die Intoleranz gegenüber Anhängern des beschimpften Bekenntnisses gefördert wird (vgl. z. B. OLG D NJW 1986, 1276, OLG L NStZ 1986, 363, OLG L2 NJW 1982, 657).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06

    Volksverhetzung durch einen Leserbrief

    Indes handeln die genannten Antragsteller allein in Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder und sind deshalb von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens lediglich mittelbar betroffen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02

    Klageerzwingungsverfahren wegen Volksverhetzung: Antragsbefugnis einer

    Nicht zu entscheiden hatte der Senat die auch nach der Neufassung des § 130 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) umstrittene Frage, ob die Bestimmung neben dem öffentlichen Frieden auch die Menschenwürde von Einzelpersonen schützt (bejahend schon zum alten Recht: OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276; verneinend: OLG München NJW 1985, 2430; KirchE 33, 54; OLG Stuttgart, Die Justiz 1992, 186).
  • OLG Brandenburg, 30.07.2008 - 1 Ws 111/08

    Klageerzwingungsverfahren; Anzeige wegen des Verdachts der Untreue durch

    In seiner Eigenschaft als Dachverband handelt der Antragsteller allein in Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder und ist deshalb von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht oder jedenfalls nur mittelbar betroffen (vgl. hierzu OLG Stuttgart NJW 2001, S. 840; OLG Düsseldorf VRS 98, S. 136; OLG Düsseldorf NStZ 1995, S. 49; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, S. 112; OLG Karlsruhe NJW 1986, S. 1276; OLG Koblenz NJW 1985, S. 1409; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75, 76/06 - ).
  • KG, 09.11.2015 - 3 Ws 554/15

    Klageerzwingungsverfahren: Formerfordernisse an Antragsschrift bei Betreiben des

    Nicht verletzt ist daher zB ein Kinderschutzbund bei Kindesmisshandlungen (Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, aaO, § 172 Rn. 61), ein Tierschutzverein bei Tierquälerei (vgl. OLG Hamm MDR 1970, 946) oder der Verband der Sinti und Roma bei einer auf die Gruppe bezogenen Volksverhetzung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 2 Ws 41/00

    Begriff des Verletzten bei Unterhaltspflichtverletzung

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO setzt aber voraus, dass der Verletzte zuvor bereits den Antrag nach § 171 StPO auf Strafverfolgung wegen derjenigen Tat, die Gegenstand des Klageerzwingungsverfahrens sein soll, gestellt und er gegen den dann ergangenen Bescheid der örtlichen Staatsanwaltschaft die Vorschaltbeschwerde eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 1997 in 2 Ws 337/97; den o.g. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 7. Oktober 1999; ferner OLG Hamm JZ 1962, 171; OLG Oldenburg, MDR 1987, 431; OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 5 a; Rieß in LR, a.a.O., Rdnr. 4-7; KK-Schmid, StPO, 4. Aufl., § 172 Rdnr. 3 und 17).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 76/06

    Strafprozessrecht: Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren

    Indes handeln die genannten Antragsteller allein in Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder und sind deshalb von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens lediglich mittelbar betroffen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.1992 - 2 Ws 17/92

    Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ; Legitimation

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  • VG Berlin, 01.03.2018 - 26 K 159.16

    Widerruf eines Lehrauftrags wegen angeblicher Lehrauftragsverletzung; Darstellung

    Ein Verstoß gegen § 130 StGB, der zu den allgemeinen Gesetzen gehört, steht nicht ernstlich in Rede, wobei auch hier dahinstehen kann, ob die Worte "Zigeuner", "Mossi" oder "Museltante" bzw. "Muselmanen" für sich überhaupt den Tatbestand des § 130 Abs. 1 StGB erfüllen (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 1986 - 1 Ws 7/86 -, NJW 1986, 1276 zum Begriff "Zigeuner").
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 1 Ws 218/01

    Klageerzwingungsverfahren, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Begriff des

    Antragsberechtigt i.S.d. § 172 Abs. 2 StPO ist nur der Verletzte, d.h. derjenige, der durch die behauptete Tat, ihre tatsächliche Begehung unterstellt, unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlichen Interessen beeinträchtigt ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 86, 1276; OLG Koblenz NJW 85, 1409; OLG Hamm NStE Nr. 4 zu § 172 StPO).
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