Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
GVG § 21 f
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 1366
- DVBl 1985, 1379
- NVwZ 1986, 467 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04
Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst …
S. 4; vom 28. Mai 1974 - 4 StR 37/74 - NJW 1974, 1572, 1573; vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 - NJW 1989, 843, 844; BFHE 155, 470, 471; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85 - NJW 1986, 1366, 1367; Beschluss vom 11. Juli 2001 - 1 DB 20/01 - NJW 2001, 3493, 3494; vgl. bereits RGZ 119, 280, 282 f.; ebenso Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 59 Rdn. 7; MünchKomm-ZPO/Wolf, 2. Aufl., § 59 GVG Rdn. 9; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 21 f GVG Rdn. 5; § 21 e GVG Rdn. 39).Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Fall dauernder Verhinderung bejaht, wenn bei länger dauernder Erkrankung des ordentlichen Vorsitzenden eines Spruchkörpers abzusehen ist, dass dieser den Vorsitz nicht wieder übernehmen werden wird, und seine demnächst zu erwartende dauernde Verhinderung durch seinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand bestätigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85 - aaO;… vgl. auch Zöller/Gummer, aaO, § 21 e GVG Rdn. 39 b).
Kann hiernach nicht mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit gerechnet werden, muss das Präsidium in einem solchen Fall von einer dauernden Verhinderung ausgehen und dies bei der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans für das nächste Geschäftsjahr berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85 - aaO).
- BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99
Senatsbesetzung beim FG
Der Senat eines FG, dem vom Geschäftsverteilungsplan kein Vorsitzender Richter zugewiesen ist oder dessen Vorsitzender endgültig aus dem Gericht ausgeschieden ist, ist nicht entsprechend § 21f Abs. 1 GVG besetzt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. Juli 1985 3 C 4.85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 1366;… ebenso Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, 2. Aufl., § 21e Rz. 128, für den Fall des Todes eines Vorsitzenden); für die Anwendung der Vertretungsregel des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG fehlt es in diesem Falle mithin an einer wesentlichen Voraussetzung.Die Vorschrift greife während einer "unvermeidlichen" Übergangszeit ein, wenn diese nur kurz sei (…Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., § 5 Rdnr. 1), wobei teilweise nach Monaten bemessene Regelfristen angegeben werden (…in der Regel nicht mehr als sechs Monate, Zöller/Gummer, a.a.O., Rdnr. 39 d), teilweise lediglich eine alsbaldige Wiederbesetzung der freigewordenen Stelle verlangt (…Tipke/Kruse, a.a.O., § 4 FGO Rdnr. 25;… vgl. auch Kissel, a.a.O., Rdnr. 121: keine "länger andauernde Vakanz"), teilweise jedoch auch auf die Lage des einzelnen Falls abgestellt und u.U. auch eine Vakanz von "mehreren" Monaten für zulässig gehalten wird (s. insbesondere BVerwG-Urteil in NJW 1986, 1366, und BGH-Beschluß in NJW 1985, 2337).
Ausnahmslos eine solche Vorgehensweise zu verlangen (vgl. BVerwG-Urteil in NJW 1986, 1366), würde jedoch in manchen Fällen eine sachgemäße und den Zielen des GVG entsprechende Besetzung des Spruchkörpers nicht herbeiführen können, insbesondere wenn sich z.B. --wie im Streitfall-- ein Spruchkörper mit Rechtsgebieten zu befassen hat, mit denen bei dem Gericht keiner der übrigen Vorsitzenden Richter so vertraut ist, daß er ohne ins Gewicht fallende Einarbeitungszeit die Funktionen zu erfüllen vermöchte, die ein Vorsitzender zu erfüllen hat.
- BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03 Als Verhinderung, die eine entsprechende Anwendung des § 21 f Abs. 2 Satz 1 GVG rechtfertigt, ist indes auch die Vakanz im Vorsitz anzusehen, die durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, durch Abordnung oder durch Tod des Stelleninhabers ausgelöst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 NJW 1986, 1366; Beschluss vom 11. Juli 2001 BVerwG 1 DB 20.01 NJW 2001, 3493; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99 BFHE 190, 47).
Der Zustand bis zur Wiederbesetzung der Stelle kann nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 a.a.O.;… Beschluss vom 11. Juli 2001 BVerwG 1 DB 20.01 a.a.O.; BFH…, Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99 a.a.O.).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken begegnet, einen Vorsitzenden Richter mit dem Vorsitz in mehreren Spruchkörpern zu betrauen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. März 1965 2 BvR 341/60 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 a.a.O.).
- BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11
Gesetzlicher Richter (Doppelvorsitz Ernemann); Anforderungen an einen …
Es hat bei dieser Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21 Abs. 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 154; BSG NJW 2007, 2717; BVerwG NJW 1986, 1366) angenommen, dass nach Ausscheiden der früheren Vorsitzenden des 2. Strafsenats aus dem Dienst am 31. Januar 2010 und anschließender Vakanz im Vorsitz jedenfalls mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 keine vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden im Sinne dieser Vorschrift mehr gegeben ist, die eine weitere Vertretung im Vorsitz des 2. Strafsenates zuließe. - BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
Verhinderung des Vorsitzenden Richters
Ein Richter, der dem Gericht nicht mehr angehört, ist nicht iS des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG verhindert (Bundesfinanzhof , Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 -, BFHE 190, 47, 51; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 -, NJW 1986, 1366, 1367). - BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11
Gesetzlicher Richter (ordnungsgemäße Besetzung bei Übernahme zweier Strafsenate …
Es hat diese Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21f Absatz 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04, NJW 2006, 154; BSG, Beschluss vom 29. November 2006 - B 6 KA 34/06 B, NJW 2007, 2717; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85, NJW 1986, 1366) getroffen. - OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97
Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als …
Es ist dann zulässig, die vorübergehende Verhinderung des neuen Vorsitzenden im Geschäftsverteilungsplan mit "N.N." auszuweisen (BVerfG NJW 1965, 1223; NJW 1983, 1541; BVerwG NJW 1986, 1366; BGH NJW 1985, 2337; BGHSt 14, 13; 34, 379 ff, 382 ; OLG Celle, StV 1993, 66;… Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 f Rdnr. 15). - BVerwG, 04.08.2006 - 5 B 52.06 9 Der festzustellende Vakanzzeitraum vom 1. Dezember 2005 bis 31. Januar 2006 überschreitet nicht die nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 Buchholz 300 § 21f GVG Nr. 5; s.a. BGH, Urteil vom 13. September 2005 VI ZR 137/04 BGHZ 164, 87) hinzunehmende, angemessene Dauer, so dass den Ursachen dieser Vakanz nicht näher nachzugehen war und wegen der absehbaren Wiederbesetzung durch das Präsidium auch keine anderweitige Vorsorge, etwa durch Übertragung des Vorsitzes auf den Vorsitzenden Richter eines anderen Spruchkörpers, zu treffen war.
- OVG Sachsen, 02.09.2009 - 4 B 390/07
Rücknahme; Sparvermögen; Ermessen; gesetzlicher Richter
- VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters; …
- BSG, 15.03.2006 - B 6 KA 34/06 B
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