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   BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85   

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https://dejure.org/1985,1045
BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85 (https://dejure.org/1985,1045)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1985 - 2 ARs 223/85 (https://dejure.org/1985,1045)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1985 - 2 ARs 223/85 (https://dejure.org/1985,1045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Verteidigerausschlusses nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Dringender oder hinreichender Tatverdacht als Bedingung für den Auschluss eines Rechtsanwalts - Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer Steuerhinterziehung gemäß § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des Verdachts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 143
  • MDR 1985, 1043
  • NStZ 1986, 37
  • StV 1985, 487
  • AnwBl 1985, 526
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.01.1971 - I R 79/68

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Verarbeitung eingekaufter

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Nach BFHE 114, 535, 537 wird selbst das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH grundsätzlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. außerdem BFHE 100, 25, 27; 101, 361; 106, 537, 542 f).
  • BGH, 22.07.1977 - 2 ARs 241/77

    Ausschluss des Verteidigers bei Verdacht der Mitwirkung an der zu untersuchenden

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Auch der vom Oberlandesgericht Hamm angesprochene Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Juli 1977 - 2 ARs 241/77 besagt nichts anderes.
  • BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79

    Ausschließung eines Strafverteidigers von der Mitwirkung in einem Verfahren bei

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • KG, 08.06.1978 - 1 StE 2/77
    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83

    Ausschluss eines Verteidigers von einem wegen Verleumdung anhängigen Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BFH, 26.07.1972 - I R 138/70

    Innehaben einer inländischen Wohnung - Vorübergehende Unterbrechung -

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Nach BFHE 114, 535, 537 wird selbst das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH grundsätzlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. außerdem BFHE 100, 25, 27; 101, 361; 106, 537, 542 f).
  • BFH, 03.12.1965 - VI 167/63 U

    Entschädigungsleistungen an einen Vorstand und deren Stellvertreter einer

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Soweit im Einzelfall einige Merkmale für Selbständigkeit und andere für Unselbständigkeit sprechen, ist eine Abwägung vorzunehmen und auf das Gesamtbild abzustellen (BFHE 84, 426, 430 f und st. Rechtsprechung; vgl. auch BFHE 70, 575 = BST Bl. 1960 Teil 111, 214).
  • BFH, 26.06.1970 - VI R 193/67

    Erfindervergütung - Alleinaktionär - Vorstandsvorsitzender einer AG -

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Nach BFHE 114, 535, 537 wird selbst das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH grundsätzlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. außerdem BFHE 100, 25, 27; 101, 361; 106, 537, 542 f).
  • BFH, 31.01.1975 - VI R 230/71

    Geschäftsführender Vorstand - Bezüge - Rechtsfähige Familienstiftung - Einkünfte

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Nach BFHE 114, 535, 537 wird selbst das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH grundsätzlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. außerdem BFHE 100, 25, 27; 101, 361; 106, 537, 542 f).
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79

    Zulässigkeit des Hörens des Vernehmungsrichters über frühere Bekundungen eines in

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 165/79

    Ausschluss eines Rechtsanwalts von der Verteidigung wegen Förderung eines

  • BFH, 11.03.1960 - VI 172/58 U

    Der Vorsitzende des Vorstands einer Landesversicherungsanstalt als deren

  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99

    Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG;

    Da sich hinter den mitgeteilten Zahlen die verschiedensten Sachverhalte verbergen können, die für das Finanzamt nicht erkennbar sind, besteht zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sachverhaltselemente, deren rechtliche Relevanz objektiv zweifelhaft ist (vgl. auch BGH wistra 1986, 27, 28; wistra 1995, 69).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2015 - VAs 14/15

    Strafvollstreckung: Rechtsschutz gegen die Festlegung der Reihenfolge der

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe, wenn die Behandlung der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzuges wieder gefährden würde (vgl. BGH NJW 1986, 143; OLG Nürnberg NStZ 1990, 152; OLG Hamm NStZ 1999, 535 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324 f.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.10.2014 - 1 VAs 9/14, Rn. 14 f. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.06.2015 - 2 VAs 9/15, Rn. 16 nach juris; Pohlmann/Jabel/Wolf, Strafvollstreckungsordnung, § 44b Rn. 2; Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2011 - VAs 11/10 -, 4. Oktober 2013 - VAs 11/13 - und vom 3. Juni 2014 - VAs 7/14 -, StV 2015, 375 ff.; vgl. hierzu auch BVerfG NJW 2012, 1784, 1786).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 3 VAs 43/04

    Reihenfolge der Vollstreckung: Maßregelunterbringung und Strafe aus verschiedenen

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe, wenn die Behandlung der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorhergehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; OLG Hamm a. a. O.; OLG Nürnberg a. a. O.; OLG Stuttgart, NstZ 1989, 344; Pohlmann/Jabel/Wolf, a. a. O., Rn. 2).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 203 VAs 274/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe somit, wenn der Verurteilte nach einer erfolgreichen Behandlung gemäß § 64 StGB unmittelbar in die Freiheit entlassen werden kann, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, NJW 1986, 143, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 324, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, NStZ 1989, 344; OLG Nürnberg, NStZ 1990, 152; StraFo 2013, 36, juris Rn. 11; BT-Drucks. 16/1110, S. 11, 14; so auch - zu § 63 StGB - OLG Hamm, NStZ 1999, 535, juris Rn. 15 m.w.N.; BeckOK StVollstrO/ Wittmann, 8. Ed. 15.06.2021, § 44b Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    b) Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

    Gegen eine solche Situationsanalyse in Verbindung mit einer zutreffenden, zumindest aber vertretbaren Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Handlungsalternativen wäre an sich nichts einzuwenden gewesen; derartiges hätte sich durchaus noch im Rahmen einer rechtmäßigen Erfüllung des ihm erteilten Beratungsauftrags gehalten (vgl. BGH NJW 1987, 2883; NStZ 1986, 37; StV 1993, 28).
  • OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16

    Vorwegvollzug anderweitiger Freiheitsstrafen vor einer Unterbringung gemäß § 64

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Schleswig, 08.12.2004 - 12 UF 39/04

    Pflicht zur Auskunftserteilung im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens

    Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich bestimmter Vermögensgegenstände besteht aber dann nicht, wenn unzweifelhaft ist, dass dieser Vermögensgegenstand nicht dem Zugewinnausgleich unterfällt (vgl. BGH NJW 1972, 433; 1980, 1462; 1986, 143).
  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 Ws 481/98

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an Vorlage, Bezugnahme auf Anlagen zur

    Auch reicht ein bloß "bestimmendes Mitwirken" an dem dem Angeklagten zur Last gelegten Tat geschehen nicht aus (so noch Beschluß des 3. Strafsenat des OLG Hamm vom 13. Juni 1985 - 3 Ws 206/85; siehe dazu aber die Beschwerdeentscheidung des BGH in StV 1985, 487 = MDR 1985, 1043).
  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer nach Bewährungswiderruf zu vollstreckenden

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • BayObLG, 28.09.2020 - 204 VAs 286/20

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe aus verschiedenen Urteilen

  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 VAs 27/19

    Ermessensfehler bei der Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 120/98

    Vollstreckungsreihenfolge: Vorwegvollzug einer Freiheitsstrafe vor einer

  • BFH, 27.05.1986 - VII S 5/86

    Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe von Zahlungsanmeldungen über Entnahmen aus

  • BayObLG, 17.07.2020 - 203 VAs 204/20

    Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge

  • OLG Hamm, 23.03.2000 - 1 VAs 5/00

    Strafvollstreckung: Zusammentreffen von Vollstreckung von Freiheitsstrafe und

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