Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 05.09.1986

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85   

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https://dejure.org/1985,477
BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85 (https://dejure.org/1985,477)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1985 - 3 StR 273/85 (https://dejure.org/1985,477)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 (https://dejure.org/1985,477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der Arglosigkeit - Anforderungen an Bestimmung der Arglosigkeit eines Menschen - Bewusstes Ausnutzen der Arglosigkeit des Opfers beim Mord

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Arglosigkeit beim Heimtückemord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 363
  • NJW 1986, 1502
  • MDR 1986, 249
  • NStZ 1986, 504
  • StV 1987, 291
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 StR 596/75

    Wirkungen eines vorangegangenen Streits zwischen Opfer und Täter auf das

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Arglosigkeit könnte nicht deshalb verneint werden, weil Heinz-Günter L. möglicherweise bewußt sorglos war oder durch den Alkoholeinfluß (UA S. 14: BAK zwischen 2, 4 und 2, 6 Promille) einer Fehleinschätzung der Situation erlag (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1975 - 4 StR 596/75).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Soweit Entscheidungen des 2. Strafsenats, insbesondere der Entscheidung BGHSt 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77], eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sei, werde daran nicht festgehalten.
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Verliert das Opfer trotz eines (lediglich) verbalen Angriffs seine gänzliche Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines körperlichen Angriffs nicht, erkennt der Täter das und nutzt er diese für das Opfer gefährliche Lage bewußt zur Tat aus, dann fehlt es weder an der den Heimtückemord kennzeichnenden besonderen Gefährlichkeit des Angriffs auf das Leben des Opfers, noch an der Erhöhung von Unrecht und Schuld, die der Mordtatbestand voraussetzt (vgl. auch BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 30, 105, 113/114).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Er ist - in Weiterführung der im Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 (MDR 1980, 329 = NJW 1980, 792) vertretenen Rechtsauffassung - der Meinung, daß es bei einer vorangegangenen Feindseligkeit des Täters auf die Arglosigkeit des Opfers gegenüber einem Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit auch in den Fällen ankommt, in denen die Tötungshandlung der Feindseligkeit unmittelbar nachfolgt.
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80

    Begriff der Arglosigkeit - Arglosigkeit des Opfers allgemein mit einem Angriff

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Verliert das Opfer trotz eines (lediglich) verbalen Angriffs seine gänzliche Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines körperlichen Angriffs nicht, erkennt der Täter das und nutzt er diese für das Opfer gefährliche Lage bewußt zur Tat aus, dann fehlt es weder an der den Heimtückemord kennzeichnenden besonderen Gefährlichkeit des Angriffs auf das Leben des Opfers, noch an der Erhöhung von Unrecht und Schuld, die der Mordtatbestand voraussetzt (vgl. auch BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 30, 105, 113/114).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Der Sachverhalt unterscheide sich insoweit von dem Fall, der seinem Urteil vom 27. Mai 1982 (NStZ 1983, 34) zugrundelag; der Sachverhalt, über den der 4. Strafsenat dort entschieden habe, sei in den Gründen des bezeichneten Urteils insoweit nicht näher ausgeführt worden.
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523).
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    Der Senat hat bereits Zweifel, ob er mit Blick auf möglicherweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 30, 105, 114 (GS) (Kritik an einer "normativen Restriktion" des Begriffs der Arglosigkeit); 33, 363, 364 f. (3. Strafsenat) (Arglosigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen); BGH GA 1967, 244, 245 (4. Strafsenat) (Arglosigkeit auch, wenn das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen)) der in BGHSt 48, 207, 209, 211 vom 1. Strafsenat geäußerten Rechtsauffassung folgen könnte, das Mordmerkmal der Heimtücke sei einer "normativ orientierten einschränkenden Auslegung zugänglich" mit der Folge, dass - für den dort entschiedenen Fall - der Annahme heimtückischen Handelns entgegensteht, dass der später Getötete mit Gegenwehr hätte rechnen müssen (kritisch auch BGH NStZ 2005, 688, 689 (2. Strafsenat)).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Es ist auch nicht erkennbar, worauf sich nach dem Tode P. s noch Feststellungen darüber stützen ließen, wann er die ihm drohende Gefahr erkannte (vgl. BGHSt 33, 363, 365).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

    Arglos ist ein Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem "lediglich" gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7, 13 und 17).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorausgegangenen Streit, daß das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, daß das Opfer im Tatzeitpunkt mit einem tätlichen Angriff rechnet (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7, 13 und 27).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Es wäre nicht erforderlich, daß er mit einem Anschlag auf sein Leben rechnete; Arglosigkeit des Tatopfers ist vielmehr schon dann ausgeschlossen, wenn es sich eines erheblichen Angriffes auf seine körperliche Unversehrtheit versieht (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322, 324; 33, 363, 366).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Arglos im Sinn heimtückischer Begehungsweise ist ein Tatopfer, wenn es bei Beginn der Tötungshandlung, dem in der Regel maßgeblichen Zeitpunkt, weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem "lediglich" gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7 und 13; BGH NStE § 211 StGB Nr. 12, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Erwarten eines Angriffs gegen das Leben,

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 428/03

    Mord (Heimtücke: fehlende Arglosigkeit; Verdeckung einer Straftat); Verweigerung

  • BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

  • BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12

    Mord; Heimtücke (kein automatischer Ausschluss der Arglosigkeit bei vorherigen

  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 5/02

    Heimtückemord (Bewusstsein; Arglosigkeit: drohende ernsthafte Angriffe auf die

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87

    Arglosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des erstmaligen Zustechens mit einem Messer

  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

  • LG Kleve, 22.07.2004 - 140 Ks 1/04

    Niedrige Beweggründe, besonders schwerer Fall des Totschlages

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.09.1986 - 9 S 1601/85   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.09.1986 - 9 S 1601/85 (https://dejure.org/1986,1742)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. September 1986 - 9 S 1601/85 (https://dejure.org/1986,1742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 234 (Ls.)
  • NJW 1986, 1502
  • NJW 1987, 1502
  • NVwZ 1987, 625 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 13 A 2774/01

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur

    VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 5.9.1986 - 9 S 1601/95 -, NJW 1987, 1502; OVG NRW, Urteil vom 25.5.1993 - 5 A 2679/91 -, a.a.O.
  • BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug;

    Grundsätzlicher Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht, soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 1986 (- 9 S 1601/85 - NJW 1987, 1502) geltend macht, eine betrügerische Falschabrechnung im privatärztlichen Bereich sei mit einem Abrechnungsbetrug gegenüber gesetzlichen Krankenkassen nicht vergleichbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00

    Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der

    Auch wenn möglicherweise von Angehörigen der Heilberufe nicht (mehr) eine in jeder Hinsicht integre Lebensführung als Berufspflicht verlangt werden kann, vgl. VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 5.9.1986 - 9 S 1601/95 -, NJW 1987, 1502; OVG NRW, Urteil vom 25.5.1993 - 5 A 2679/91 -, MedR 1994, 72, so gehört doch im Hinblick auf das Merkmal der Berufswürdigkeit dazu auch, alles zu unterlassen, was das Ansehen des Berufsstandes gefährdet.
  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 364/06

    Arzt; Behandlung; Behandlungsverhältnis; Beruf; Berufspflicht; Charakter; Delikt;

    Entscheidend ist, ob der Arzt nach den gesamten Umständen wahrscheinlich nicht Willens oder nicht in der Lage ist, in Zukunft seinen beruflichen Pflichten nachzukommen (BVerwG, Beschl. vom 09.01.1991, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 05.09.1986 - 9 S 1601/85 -, NJW 1987, 1502).

    Eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass der Arzt zukünftig gegen seine Berufspflichten verstoßen wird, kann sich aber auch daraus ergeben, dass sich für ihn eine Neigung zur Begehung von Straftaten feststellen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 27.10.1994, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 15.01.2003, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 05.09.1986, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschl. vom 16.04.2003; a.a.O.; Narr, a.a.O., Rn. 78).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 9 S 1102/92

    Berufsunwürdigkeit eines Arztes bei einer Kette von Verurteilungen, die nicht

    Ein durch eine Kette strafrechtlicher Verfehlungen dokumentierter Hang zur Mißachtung der Rechtsordnung kann die Unzuverlässigkeit und die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs begründen, auch wenn die Straftaten nicht unmittelbar im Verhältnis Arzt-Patient angesiedelt sind (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl Urteil vom 5.9.1986 - 9 S 1601/85 -, MedR 1987, 116 = NJW 1987, 1502).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

    Dementsprechend hat der Senat (vgl. Urteil vom 5.9.1986 - 9 S 1601/85 - NJW 1987, 1502) die Zuverlässigkeit eines Zahnarztes verneint, der durch schwere strafrechtliche Verfehlungen - zahlreiche nicht unmittelbar berufsbezogene Betrugshandlungen - eine Charakterschwäche und einen Hang zur Mißachtung der Rechtsordnung und eine kriminelle Energie gezeigt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1997 - 13 A 5516/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer Approbation als Laborarzt;

    Die Ausübung des ärztlichen Berufs und die entsprechende Einschätzung durch die Öffentlichkeit, auch wenn diese möglicherweise von den Angehörigen der Heilberufe nicht (mehr) eine in jeder Hinsicht integre Lebens- und Berufsführung erwartet vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1981 - IX 2309/79 -, MedR 1983, 36; Urteil vom 5. September 1986 - 9 S 1601/95 - NJW 1987, 1502, umfaßt nicht nur eine fachlich beanstandungsfreie Behandlung der Patienten, sondern auch die Einhaltung der sonstigen ärztlichen Berufspflichten.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85

    Ungeeignetheit eines Privatschulleiters bei wiederholten sexuellen Verfehlungen

    Dort wird regelmäßig an den ebenfalls persönlichkeitsbezogenen Begriff der Unzuverlässigkeit angeknüpft und grundsätzlich eine volle gerichtliche Überprüfung des Vorliegens dieses Tatbestandsmerkmals vorgenommen, so auch etwa in der ständigen Senatsrechtsprechung zum ärztlichen Berufsrecht (vgl. Senatsurteil vom 05.09.1986 9 S 1601/85 NJW 1987, 1502).
  • VG Stuttgart, 16.04.2003 - 4 K 5535/02

    Widerruf der Approbation wegen berufsbezogener Vermögensstraftaten.

    Indessen ist es nicht erforderlich, dass die Straftaten, die die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zur Folge haben, im Verhältnis Arzt-Patient angesiedelt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.09.1986 - 9 S 1601/85, NJW 1987, 1502 sowie Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804; BVerwG, Beschluss v. 28.08.1995, Buchholz aaO., Nr. 91).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 13 A 3570/99
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; BVerwG, Beschluss vom 28. April 1998 - 3 B 174.97 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101, die gegen diesen Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 1162/98 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. September 1986 - 9 S 1601/95 -, NJW 1987, 1502.
  • OVG Saarland, 17.12.1991 - 8 R 32/91

    Student; Ausschluß; Arztberuf; Zuverlässigkeit; Würdigkeit; Ärztliche Vorprüfung;

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