Rechtsprechung
   BayObLG, 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 1701
  • MDR 1986, 696
  • NStZ 1986, 322



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01  

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Seine selbständige Bedeutung hat § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjSM ebenso wie § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB demgegenüber darin, dass Kinder und Jugendliche von Videotheken, die nicht ausschließlich jugendfreie Video-Filme, sondern auch jugendgefährdende Erzeugnisse anbieten, von vornherein und völlig ferngehalten werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1986, a. a. O., 1446 l. Sp.; Bay. OLG, Beschl. v. 11.03.1986, NJW 1986, 1701; OLG Hamburg, a. a. O., 1184 r. Sp.; Erläuterungen zum GjSM, a. a. O., V G 50 zu § 3 S. 17, 24 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02  

    Begriff des Ladengeschäfts

    Hiervon ausgehend wird von der Rechtsprechung zu § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB der Begriff "Ladengeschäft" in erster Linie dahingehend verstanden, dass hierunter räumlich und organisatorisch selbständige Einzelhandelsgeschäfte fallen, die in einem Ladenlokal betrieben werden, das entweder direkt von der Straße her oder über einen bloß als Verkehrsfläche genutzten Raum (Passage, Flur, Treppenhaus u. ä.) zu betreten ist (vgl. BayObLGSt 1986, 31/33; Tröndle/ Fischer StGB 50. Aufl. § 184 Rn. 24 m.w.N.).
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