Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.11.1985

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85   

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BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85 (https://dejure.org/1985,613)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1985 - GSSt 1/85 (https://dejure.org/1985,613)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1985 - GSSt 1/85 (https://dejure.org/1985,613)
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Lockspitzel Rauschgifteinfuhr

§§ 136 f StPO aF

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Catch-as-catch-can bei der Strafverfolgung? (RA Dr. Sebastian Cobler; DER SPIEGEL 45/1985)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 356
  • NJW 1986, 1764
  • MDR 1986, 337
  • StV 1986, 47
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Der 2. Strafsenat will jedoch in der Frage, wie sich die unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht mehr hinnehmbare Einwirkung eines agent provocateur auf die Strafverfolgung des Angestifteten auswirkt, seine bisherige Rechtsansicht aufgeben und sich der Auffassung des 1. Strafsenats im Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 - (BGHSt 32, 345) anschließen, nach der auch eine solche Einwirkung kein Verfahrenshindernis begründet, sondern im Rahmen der Strafzumessung zu beachten ist und sachgerecht berücksichtigt werden kann.

    Es sei jedoch bemerkt, daß in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten wird, die unzulässige Einflußnahme eines verdeckt eingesetzten Polizeibeamten oder eines V-?Mannes könne ein Verfahrenshindernis begründen, nachdem der 2. Strafsenat sie im Vorlagebeschluß abgelehnt hat (vgl. dazu ferner BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 - (BGHSt 32, 345); Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 5 StR 634/83 - (NStZ 1984, 178 = StV 1984, 58) und Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt = StV 1985, 398 mit Anm. Becker).

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Dazu beruft er sich u.a. auf die vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Beschluß vom 6. Februar 1973 (BGHZ 60, 392) entwickelten Grundsätze.

    Die genannten Entscheidungen der Strafsenate zur sog. Selbstbindung des Revisionsgerichts sind durch den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 - GmS-?OGB 1/72 - (BGHZ 60, 392) nicht überholt:.

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Die Urteile des früheren 3. Strafsenats nötigen allerdings nicht zu einer Vorlegung nach § 136 GVG, weil dieser Senat nicht mehr besteht (BGHSt 18, 200, 204; 20, 77, 79).
  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers -

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Es sei jedoch bemerkt, daß in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten wird, die unzulässige Einflußnahme eines verdeckt eingesetzten Polizeibeamten oder eines V-?Mannes könne ein Verfahrenshindernis begründen, nachdem der 2. Strafsenat sie im Vorlagebeschluß abgelehnt hat (vgl. dazu ferner BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 - (BGHSt 32, 345); Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 5 StR 634/83 - (NStZ 1984, 178 = StV 1984, 58) und Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt = StV 1985, 398 mit Anm. Becker).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Es sei jedoch bemerkt, daß in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten wird, die unzulässige Einflußnahme eines verdeckt eingesetzten Polizeibeamten oder eines V-?Mannes könne ein Verfahrenshindernis begründen, nachdem der 2. Strafsenat sie im Vorlagebeschluß abgelehnt hat (vgl. dazu ferner BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 - (BGHSt 32, 345); Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 5 StR 634/83 - (NStZ 1984, 178 = StV 1984, 58) und Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt = StV 1985, 398 mit Anm. Becker).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Die Urteile des früheren 3. Strafsenats nötigen allerdings nicht zu einer Vorlegung nach § 136 GVG, weil dieser Senat nicht mehr besteht (BGHSt 18, 200, 204; 20, 77, 79).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 49.76

    Anspruch auf Bescheinigung einer längeren Haftzeit in der

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Für solche Fälle haben das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof in Entscheidungen, die nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats ergangen sind, die Bindung des Revisionsgerichts an das frühere Urteil bejaht (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1973 - III C 31.72 - MDR 1973, 1044 = ZLA 1973, 180 und vom 22. Juni 1977 - VIII C 49.76 - BVerwGE 54, 116 und BFH Urteil vom 12. Dezember 1979 - II R 127/74 - BStBl II 1980, 218).
  • BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte - Bindungswirkung von

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Für solche Fälle haben das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof in Entscheidungen, die nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats ergangen sind, die Bindung des Revisionsgerichts an das frühere Urteil bejaht (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1973 - III C 31.72 - MDR 1973, 1044 = ZLA 1973, 180 und vom 22. Juni 1977 - VIII C 49.76 - BVerwGE 54, 116 und BFH Urteil vom 12. Dezember 1979 - II R 127/74 - BStBl II 1980, 218).
  • BFH, 12.12.1979 - II R 127/74

    Gegenleistung bei Übernahme zinsverbilligter öffentlicher Mittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Für solche Fälle haben das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof in Entscheidungen, die nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats ergangen sind, die Bindung des Revisionsgerichts an das frühere Urteil bejaht (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1973 - III C 31.72 - MDR 1973, 1044 = ZLA 1973, 180 und vom 22. Juni 1977 - VIII C 49.76 - BVerwGE 54, 116 und BFH Urteil vom 12. Dezember 1979 - II R 127/74 - BStBl II 1980, 218).
  • BGH, 17.09.1953 - 3 StR 295/53

    Tötung von 'Reichsausschusskindern' mit Luminal oder durch Morphiuminjektionen

    Auszug aus BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85
    Urteil vom 27. September 1951 - 3 StR 148/51 - LM Nr. 2 zu § 358 StPO = NJW 1951, 970 (LS), Urteil vom 25. Oktober 1951 - 3 StR 549/51 -, insoweit in NJW 1952, 34 f. nicht abgedruckt, Urteil vom 17. September 1953 - 3 StR 295/53 - NJW 1953, 1880 f., Urteil vom 22. Juni 1954 - 5 StR 228/54 -, Urteil von 5. April 1955 - 5 StR 79/55 -, Beschluß vom 18. Juni 1954 - 1 StR 620/53 - (für die Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache).
  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 148/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

  • BGH, 18.06.1954 - 1 StR 620/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1955 - 5 StR 79/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu

  • BGH, 22.06.1954 - 5 StR 228/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

  • RG, 06.10.1891 - 2167/91

    Ist der von einem Oberlandesgerichte seinem Revisionsurteile zu Grunde gelegten

  • RG, 23.02.1938 - GSSt 1/37

    Ein Jude deutscher Staatsangehörigkeit, der mit einer Staatsangehörigen deutschen

  • RG, 24.05.1882 - 4881/82

    Ist durch die Vorschrift in §. 398 St.P.O. auch das Revisionsgericht, welches

  • RG, 15.01.1925 - III 932/24

    1. Unter welchen Voraussetzungen können sogenannte Verrechnungsanweisungen einer

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Voraussetzung ist, daß die Rechtsfrage für die Entscheidung des vorliegenden Falles erheblich ist (BGHSt 33, 356, 359).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Die grundsätzliche Zulässigkeit des Einsatzes eines agent provocateur ist anerkannt (BGHSt 32, 345; 33, 356, 362; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; Rieß in LR, StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 65, 68).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Beide Rechtsfragen sind - wie es auch eine Vorlegung wegen grundsätzlicher Bedeutung voraussetzt (BGHSt - GS - 33, 356, 359; 39, 221, 226; 42, 139, 144) - für die Entscheidung des vorlegenden Senats über die Revisionen der Angeklagten erheblich.
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Der Senat kann daher auch die Fragen unbeantwortet lassen, ob er selbst an seine in der ersten Entscheidung in dieser Sache (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) vertretene diesbezügliche Rechtsansicht gebunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 360 ff.; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 358 Rn. 15) und ob an der sogenannten Rechtsfolgenlösung überhaupt festzuhalten ist.
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    In den jeweiligen Einzelfällen hat der Bundesgerichtshof ein Verfahrenshindernis bei den geltend gemachten Verstößen gegen das Rechtsstaatsgebot selbst nicht angenommen, so bei erheblicher Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 21, 81; 24, 239; 35, 137; 46, 159), bei Tatprovokation durch staatlich gelenkte Lockspitzel (vgl. BGHSt 32, 345; 33, 356; 45, 321 m.w.N.) sowie bei Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 1984, S. 419 f.).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Ein vom 2. Strafsenat angestrengtes Vorlageverfahren vor dem Großen Senat für Strafsachen gemäß § 137 GVG wurde wegen Fehlens der Vorlagevoraussetzungen letztlich nicht entschieden, weil der 2. Strafsenat im Verlauf des Vorlageverfahrens seine Auffassung aufgegeben hatte (BGHSt 33, 356, 358).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Die Vorlage nach § 132 Abs. 4 GVG ist damit nicht auf Fallgestaltungen beschränkt, in denen - ohne dass es zu Abweichungen von Entscheidungen anderer Senate kommt - Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären sind (vgl. BGHSt 52, 124, 128; anders noch BGHSt 33, 356, 359 f.).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Zwar ist die Entscheidungserheblichkeit der gestellten Frage Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Vorlage (GemSenat BGHZ 88, 353, 357; BGHSt 33, 356, 359; May DRiZ 1983, 305, 309).
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98

    Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen

    Die Entscheidungserheblichkeit der gestellten Fragen ist Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Vorlage (BGH, Vereinigte Große Senate, Beschl. v. 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93, BGHZ 126, 63, 71; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 24. Oktober 1983 - GmS-OGB 1/83, BGHZ 88, 353, 357; BGH, Beschl. v. 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 359; v. 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 225).

    Aus dieser Zielrichtung der Grundsatzvorlage ergibt sich, daß eine solche nicht in Betracht kommt, wenn schon eine Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG geboten ist; diese hat Vorrang vor einer Grundsatzvorlage nach § 132 Abs. 4 GVG (BGH, Beschl. v. 7. November 1985 - GSSt 1/85, aaO; vgl. auch Vorlagebeschl. v. 6. März 1997 - IX ZR 74/95, ZIP 1997, 632, 635).

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1629

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage gegen

  • BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80

    Erledigung der Hauptsache - Gerichtszuständigkeit

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85

    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation -

  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

  • BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99

    Verfahrenshindernis wegen Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB (1975) §§ 26, 46
    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der Strafzumessung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1764
  • MDR 1986, 331
  • MDR 1987, 177
  • NStZ 1986, 162
  • StV 1986, 100
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Der Auffassung des Landgerichts, daß die Tatprovokation kein Verfahrenshindernis begründet, stimmt der Senat aus den in seinem Beschluß vom 4. Juni 1985 (Strafverteidiger 1985, 309 ff) dargelegten Gründen zu.

    Der vom polizeilichen Lockspitzel ausgeübte Einfluß war eine ausschlaggebende Ursache für die Tatbegehung (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 309 ff).

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH, Beschluß vom 16. April 1985 - 1 StR 144/85).
  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Strafkammer hätte deshalb im Rahmen einer Gesamtbetrachtung prüfen müssen, ob für diesen Angeklagten der Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG oder der gemäß § 31 BtMG in Verbindung mit § 49 Abs. 2 StGB verminderte Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG anzuwenden war (vgl. BGHSt 33, 92 f).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH, Beschluß vom 16. April 1985 - 1 StR 144/85).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 65/85

    Einführung und Verwertung einer dem Zeugen vorgehaltenen Aussage, die dieser bei

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Werden mit Hilfe eines Lockspitzels provozierte strafbare Handlungen so überwacht, daß eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so kann das für die Strafzumessung regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Bedeutung erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 65/85).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 4 StR 111/95 NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 4 StR 201/99 NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131 vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).

    In der Regel mindert es die Schuld des Täters, wenn er erst von einem Dritten zur Begehung der Tat angestiftet werden muß (BGH MDR 1986, 331).

    In jedem Fall sind solche Taten milder zu beurteilen, in die der Angeklagte über das zu seiner Überführung gebotene Maß hinaus hineingezogen wird (vgl. BGH MDR 1986, 331).

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 = NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131; vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92

    Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel

    Vielmehr ist jede Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter im Rahmen der Strafzumessung zu würdigen (BGH NStZ 1986, 162).

    Werden mit Hilfe eines Lockspitzels provozierte strafbare Handlungen so überwacht, daß eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so kann das für die Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Bedeutung erlangen (vgl. BGH NStZ 1986, 162; BGH StV 1988, 60; BGHR StGB 46 Abs. 1 V-Mann 7).

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).

    Die hier nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließende Einwirkung polizeilicher Lockspitzel auf die Angeklagten ist nach der inzwischen hierzu gefestigten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den angewendeten Strafrahmen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 32, 345 ; BGH in StV 1985, 323 , StV 1985, 366 , StV 1986, 100 , StV 1988, 296 ).

  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen, wobei dies allgemein für jede Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels gilt (vgl. BGHSt 32, 345, 355; NStZ 1986, 162; StV 1994, 368; 1995, 247).

    Werden dann mit Hilfe eines solchen Lockspitzeleinsatzes angebahnte strafbare Handlungen so überwacht, dass eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so ist diesem Umstand regelmäßig bei der Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Rechnung zu tragen (vgl. BGH NStZ 86, 162).

  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85

    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation -

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 -, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85 -, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -, JZ 1986, 453 f.).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99

    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung

  • BGH, 17.03.1994 - 1 StR 1/94

    Strafmilderungsgrund - Lockspitzel - Einsatz - Strafzumessung

  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid -

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 58/88

    Überführung eines Drogendealers durch einen V-Mann des Bundeskriminalamtes -

  • BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88

    Erwägungen zur Strafrahmenwahl und Strafbemessung hinsichtlich eines polizeilich

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 559/91

    Strafmilderung bei Tatprovokation

  • BGH, 10.08.1988 - 2 StR 392/88

    Aufhebung des Strafausspruchs - Rechtliche Wirkung der Beteiligung von verdeckten

  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 529/89

    Unterlassung eines Strafgerichts der Verlesung von Beweismitteln

  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 599/85

    Möglichkeit der Überprüfung der dem Tatrichter vorbehaltenen Strafzumessung durch

  • BGH, 04.06.1986 - 2 StR 243/86

    Unerlaubtes Handeltreibenn mit Betäubungsmitteln - Sache des Tatrichters, die

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