Rechtsprechung
LG Hechingen, 06.06.1984 - Ns 126/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1823
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
Rechtsmittel
Auszug aus LG Hechingen, 06.06.1984 - Ns 126/83
Etwa auftauchende Zweifel darf er nicht einfach zurückstellen, sondern muß sie durch Nachdenken und erforderlichenfalls durch Einholung von Rat beseitigen (BGHSt 4, 1 (5) = NJW 1953, 431; BGHSt 9, 164 (172) = NJW 1956, 1079). - BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus LG Hechingen, 06.06.1984 - Ns 126/83
Dementsprechend ist nach gesicherter Rechtsprechung ein Irrtum nur dann unüberwindlich, wenn ein Täter trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seinem Lebens- und Berufskreis zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige seines Handelns nicht zu gewinnen vermochte (BGHSt 2, 194 (201) = NJW 1952, 593). - BGH, 20.03.1956 - 1 StR 498/55
Auszug aus LG Hechingen, 06.06.1984 - Ns 126/83
Etwa auftauchende Zweifel darf er nicht einfach zurückstellen, sondern muß sie durch Nachdenken und erforderlichenfalls durch Einholung von Rat beseitigen (BGHSt 4, 1 (5) = NJW 1953, 431; BGHSt 9, 164 (172) = NJW 1956, 1079).
- VG Koblenz, 10.12.2019 - 4 K 773/19
Strenge Anforderungen an Fahrtenbuchauflage
Zwar kann bereits die Übersendung eines Anhörungsschreibens im Bußgeldverfahren an einen erkennbar Unbeteiligten zu einer Strafbarkeit der ermittelnden Beamten nach der genannten Vorschrift führen (vgl. LG Hechingen, Urteil vom 6. Juni 1984 - 126/83 -, NJW 1986, 1823;… Hecker, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 344 Rn. 10 m.w.N.).