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   OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85   

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https://dejure.org/1985,1402
OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85 (https://dejure.org/1985,1402)
OLG München, Entscheidung vom 12.09.1985 - 5 U 4430/85 (https://dejure.org/1985,1402)
OLG München, Entscheidung vom 12. September 1985 - 5 U 4430/85 (https://dejure.org/1985,1402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schneeballsystem; Sittenwidrigkeit; Progressive Kundenwerbung; Kundenwerbung; Franchise-System

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schneeballsystem, FV, progressives Vertriebssystem, Sittenwidrigkeit, Direktmarketing

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1880
  • NJW-RR 1986, 917 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85
    Daß das Schneeballsystem als System der progressiven Kundenwerbung von der Rechtsordnung mißbilligt und in ständiger Rechtsprechung als sittenwidrig gemäß § 138 BGB bezeichnet wird, bestreitet die Beklagte in ihrem o.g. Schriftsatz Seite 38 selbst nicht (vgl. BGH WPM 78, 875 (877); BGH NJW 79, 868; OLG Köln, BB 71, 1210; BGHZ 15, 356; Palandt BGB , 44. Aufl., Anm. 5 p zu § 138 ; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 13. Aufl., Rdz. 144 zu § 1 UWG ; Münchener Kommentar, Rdz. 10 zu § 762).

    Die Kundenzahl wächst nach dem Prinzip der geometrischen Reihe an; dies führt nach einer gewissen Zeit zu einer so erheblichen Anzahl von Kunden, daß die Werbung weiterer Kunden überaus erschwert und schließlich unmöglich wird (BGHZ 15, 356 ff).

  • BGH, 23.11.1978 - III ZR 61/77

    Übernahme eines Generalvertretervertrages - Gewährung eines zinslosen Darlehens -

    Auszug aus OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85
    Daß das Schneeballsystem als System der progressiven Kundenwerbung von der Rechtsordnung mißbilligt und in ständiger Rechtsprechung als sittenwidrig gemäß § 138 BGB bezeichnet wird, bestreitet die Beklagte in ihrem o.g. Schriftsatz Seite 38 selbst nicht (vgl. BGH WPM 78, 875 (877); BGH NJW 79, 868; OLG Köln, BB 71, 1210; BGHZ 15, 356; Palandt BGB , 44. Aufl., Anm. 5 p zu § 138 ; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 13. Aufl., Rdz. 144 zu § 1 UWG ; Münchener Kommentar, Rdz. 10 zu § 762).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Ein solches Spielsystem, das darauf anlegt, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (vgl. z.B. OLG Celle, NJW 1996, 2660 [OLG Celle 20.03.1996 - 13 U 146/95]; OLG München, NJW 1986, 1880 [OLG München 12.09.1985 - 5 U 4430/85]; OLG Karlsruhe GRUR 1989, 615, 616; LG Gießen, NJW-RR 1996, 796, 797 [LG Gießen 13.12.1995 - 1 S 390/95]; vgl. auch die Rechtsprechung zum "Schneeballsystem" als System der progressiven Kundenwerbung BGHZ 15, 356 ff.; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 19. Aufl. § 1 UWG Rdn. 172).
  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Der "Spielvertrag" ist aus gleichgelagerten Gründen unwirksam, welche in Rechtsprechung und Literatur zur Annahme einer Sittenwidrigkeit des Systems der progressiven Kundenwerbung im Leistungsvertrieb geführt haben (vgl. BGH WM 1978, 875; OLG München NJW 1986, 1880 m.w.Nachw.; Soergel-Hefermehl, BGB -Kommentar, 12. Aufl., § 138 Rn. 160).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im

    Der Käufer, der die Bedingungen nicht erfüllt, verliert sein Geld (OLG München, NJW 1986, 1880, 1881).
  • OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00

    Haftung des Veranstalters eines Computer-"Systemspiels" nach dem

    Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten (BGH NJW 1997, 2314, 2315; vgl. auch Senat, Urteile vom 19.6.1996 - 3 U 217/95 - und vom 27.11.1996 - 3 U 41/96 -, OLG Celle NJW 1996, 2660, OLG München NJW 1986, 1880, OLG Karlsruhe GRUB 1989, 615, 616, LG-Gießen NJW-RR 1996, 796, 797).
  • OLG Köln, 23.06.1995 - 3 U 154/94
    Allerdings kann ein Franchise-Vertrag als Schnellball-System sittenwidrig sein, wenn der Franchise-Nehmer bei Neuwerbung von Kunden die eingezahlten Gebühren vom Franchise-Geber zumindest teilweise zurückerhält und sich das System ohne Gebietsschutz schneeballartig ausweiten kann (vgl. OLG München NJW 86, 1880).
  • LG Verden, 18.06.1997 - 2 S 103/97

    Rückzahlungsanspruch bezüglich der auf der Grundlage des im Progressionssystem

    Schneeballsysteme werden seit Jahren in ständiger Rechtsprechung als sittenwidrig beurteilt (vgl. u.a. OLG München NJW 1986, 1880 ff. [OLG München 12.09.1985 - 5 U 4430/85] , OLG Karlsruhe, Grur 1989, 615 ff., zuletzt auch BGH-Urteil vom 22.4.1997, XI ZR 191/96 ).
  • OLG München, 06.04.1993 - 31 U 6198/92

    Wettbewerbsrechtliche Aspekte beim Gewinnspiel "Euro-Game"

    Er ist auch nicht vergleichbar mit dem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall progressiver Kundenwerbung mit Hilfe eines Franchisevertrages (NJW 1986, 1880 ,).
  • LG Rostock, 05.09.1996 - III Qs 177/96
    Auch der Entscheidung des OLG München (wistra 1986, 34 (35)) lag die Verpflichtung zum Bezug von Waren zugrunde.
  • KreisG Zerbst, 22.04.1992 - 4 C 22/92
    Derartige Spiele und darauf beruhende Darlehensverträge sind wiederholt von der Rechtspr. als sittenwidrig angesehen worden ... OLG München, DRsp I (111) 145 c-d = NJW 1986, 1880 ).
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