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   BGH, 10.04.1986 - IX ZR 159/85   

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https://dejure.org/1986,1553
BGH, 10.04.1986 - IX ZR 159/85 (https://dejure.org/1986,1553)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1986 - IX ZR 159/85 (https://dejure.org/1986,1553)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1986 - IX ZR 159/85 (https://dejure.org/1986,1553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich einer Berufung auf eine Abtretung als Erwerbsgrund und Verfügungsbefugnis des Zedenten im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398
    Darlegungs- und Beweislast für Abtretung einer Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1925
  • ZIP 1986, 845
  • MDR 1986, 929
  • WM 1986, 856
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - IX ZR 159/85
    Wer sich auf den Erwerb einer Forderung durch Abtretung beruft, ist, wenn der ursprüngliche Gläubiger nach einem bestimmten Zeitpunkt die Übertragung nicht mehr wirksam hätte vornehmen können, darlegungs- und im Bestreitensfalle beweispflichtig dafür, daß die Übertragung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist (Ergänzung zu BGH, Urt v 13. Januar 1983 - III ZR 88/81, NJW 1983, 2018 [BGH 13.01.1983 - III ZR 88/81]).

    Wer sich auf eine Abtretung als Erwerbsgrund beruft, braucht daher, abgesehen von der hier unwesentlichen Erfüllung etwaiger Formerfordernisse, nur darzulegen, daß die Beteiligten Erklärungen abgegeben haben, die nach den Regeln der Auslegung den Abschluß eines Abtretungsvertrages ergeben (BGH, Urt. v. 13. Januar 1983 - III ZR 88/81, NJW 1983, 2018 [BGH 13.01.1983 - III ZR 88/81]).

    Der Kläger macht nicht geltend, daß diese Erklärungen nicht geeignet gewesen seien, die gewünschte Rechtsfolge der Abtretung herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 1983 aaO), sondern bestreitet, daß sie am 21. Oktober 1980, als der Ehemann der Beklagten zu 2) noch wirksam hätte verfügen können, abgegeben worden sind, mithin den von den Beklagten behaupteten Erwerbsgrund.

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - IX ZR 159/85
    Die Revision, über die aufgrund des festgestellten Sachverhalts durch Versäumnisurteil zu entscheiden ist (§§ 557, 331 ZPO; vgl. BGHZ 37, 79, 82), erweist sich als begründet.
  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 5/75

    Abtretung eines Rückgewähranspruchs eines Gemeinschuldners - Verfügung über einen

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - IX ZR 159/85
    Der schuldrechtliche Anspruch auf Rückgewähr der beiden Grundschulden nach Erfüllung der zu sichernden Forderung und auf den der Grundschuldgläubigerin im Zwangsversteigerungsverfahren darauf zugeteilten, ihre persönliche Forderung übersteigenden Übererlös (vgl. BGH, Urt. v. 5. November 1976 - V ZR 5/75, NJW 1977, 247 m.w.N. = WM 1977, 17) stand der H. V. gesellschaft Wilhelm He. GmbH & Co. KG, nach Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen dem Kläger als Konkursverwalter zu (§ 6 KO).
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Für diese vom Beklagten bestrittene, im Hinblick auf § 7 KO rechtserhebliche Behauptung trägt die Klägerin die Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1986 - IX ZR 159/85, WM 1986, 856).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 156/09

    Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Die Darlegungslast trifft ihn als denjenigen, der sich auf den Rechtsverlust des Klägers auf der Grundlage einer cessio legis beruft (vgl. Grüneberg in: Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., § 398 Rn 1; vgl. auch BGH NJW 1983, 2018 und 1986, 1925).
  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 210/86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abtretung einer

    Das Berufungsgericht ist zutreffend der Auffassung, die Beweislast treffe die Klägerin; die Revision beruft sich demgegenüber ohne Erfolg auf das Urteil des IX. Zivilsenats vom 10. April 1986 (- IX ZR 159/85 = WM 1986, 856).

    Die Entscheidung des IX. Zivilsenats vom 10. April 1986 (IX ZR 159/85 - WM 1986, 856), auf die die Revision sich beruft, betrifft einen von dem vorliegenden verschiedenen Sachverhalt.

  • LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15

    Kapitalanlagerecht; Immobilienfonds; Kommanditgesellschaft; mittelbare

    Die Klägerin ist als Zessionarin darlegungs- und beweisbelastet für eine Abtretung der Forderung durch die Treuhänderin (vgl. BGH NJW 1986, 1925, 1926; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 398, Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 24 U 71/08

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Auswechslung des Vermieters ohne

    Steht eine Doppelabtretung vielmehr fest und wird nur um die Frage gestritten, welche der beiden Verfügungen Priorität genießt, dann ist der jeweilige Zessionar gegenüber dem Schuldner darlegungs- und beweispflichtig für seine Behauptung, die an ihn erfolgte Abtretung sei zeitlich vor der anderen Abtretung erfolgt (BGH NJW 1986, 1925, 1926; Baumgärtel/Laumen/Prütting, aaO m.w.Nachw.).
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