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   OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85-449   

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https://dejure.org/1985,3421
OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85-449 (https://dejure.org/1985,3421)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.1985 - Ss 301/85-449 (https://dejure.org/1985,3421)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 1985 - Ss 301/85-449 (https://dejure.org/1985,3421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aufsichtspflicht außerhalb der Schule - Klassenausflug zu einem Baggersee

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1947
  • FamRZ 1986, 1157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 07.01.1976 - 3 U 68/75

    Anspruch auf Schadensersatz ; Vorliegen einer Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85
    Es genügt vielmehr eine Aufsicht, die so beschaffen ist, daß die Schüler das Gefühl haben, beaufsichtigt zu wenden" (OLG Bremen, Urteil vom 07.01.1976 - 3 U 68/75, SPE VI F I Seite 23).
  • OLG Hamburg, 12.01.1984 - 2 Ss 232/83
    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85
    Richtlinien des Kultusministers sind keine Rechtsnormen, sondern sind - ebenso wie z.B. Verwaltungsanordnungen, Dienstvorschriften der Bundesbahn oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften - Gegenstand tatsächlicher, das Revisionsgericht bindender Feststellungen des Tatrichters (vgl. RGSt 52, 42; 53, 134; BGH VRS 16, 53; OLG Hamburg NStZ 1984, 273; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO, 23.Aufl., § 337 Rdnr.8; KK-Pikart, StPO § 337 Rdnr.14; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 3.Aufl., Rdnr.22).
  • RG, 26.10.1918 - V 692/18

    1. Tatbestandserfordernisse im Fall des § 316 Abs. 2 StGB. 2. Sind

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85
    Richtlinien des Kultusministers sind keine Rechtsnormen, sondern sind - ebenso wie z.B. Verwaltungsanordnungen, Dienstvorschriften der Bundesbahn oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften - Gegenstand tatsächlicher, das Revisionsgericht bindender Feststellungen des Tatrichters (vgl. RGSt 52, 42; 53, 134; BGH VRS 16, 53; OLG Hamburg NStZ 1984, 273; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO, 23.Aufl., § 337 Rdnr.8; KK-Pikart, StPO § 337 Rdnr.14; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 3.Aufl., Rdnr.22).
  • RG, 09.10.1917 - V 432/17

    Sind Unfallverhütungsvorschriften einer Berufsgenossenschaft Rechtsnormen im

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85
    Richtlinien des Kultusministers sind keine Rechtsnormen, sondern sind - ebenso wie z.B. Verwaltungsanordnungen, Dienstvorschriften der Bundesbahn oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften - Gegenstand tatsächlicher, das Revisionsgericht bindender Feststellungen des Tatrichters (vgl. RGSt 52, 42; 53, 134; BGH VRS 16, 53; OLG Hamburg NStZ 1984, 273; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO, 23.Aufl., § 337 Rdnr.8; KK-Pikart, StPO § 337 Rdnr.14; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 3.Aufl., Rdnr.22).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 4 Ws 73/23

    Pflicht der Eltern nach § 42 Abs. 1 SchulG NW zur Mitteilung von Erkrankungen des

    Es oblag mithin den Angeschuldigten, die notwenigen Informationen der zur Erfüllung der nach dem Runderlass ihnen obliegenden Aufsichtspflicht zu generieren (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. Oktober 1985 - Ss 301/85).
  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

    Er muss die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls, wenn sich ausreichende Vorkehrungen nicht treffen lassen, von einer gefährlichen Maßnahme Abstand nehmen (BGH, Urteil vom 04.04.2019, Az. III ZR 35/18, Rn. 21 zitiert nach juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 08.07.1957, Az. III ZR 49/56, zitiert nach juris, OLG Köln, Urteil vom 29.10.1985, Az. Ss 301/85, Rn. 14 zitiert nach juris).

    Es oblag mithin ihnen, die notwendigen Informationen der zur Erfüllung der nach dem Runderlass ihnen obliegenden Aufsichtspflicht zu generieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 24 zitiert nach juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.10.1985, Az. Ss 301/85, zitiert nach juris) und diese Informationen jedenfalls mit Eintritt ihrer Garantenstellung bei Abfahrt in Mönchengladbach verfügbar zu haben.

  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 240/07

    Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild;

    Diese verpflichtete ihn, die Schüler im Schulbetrieb vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren (vgl. BGH VersR 1955, 742, 743; OLG Köln NJW 1986, 1947, 1948).
  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 239/07

    Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild;

    Diese verpflichtete sie, die ihnen anvertrauten Schüler im Schulbetrieb vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren (vgl. BGH VersR 1955, 742, 743; OLG Köln NJW 1986, 1947, 1948).
  • AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04

    Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts; Mindesterfordernis des

    Inwieweit bei einem Lehrer, dem die Amtspflicht obliegt, innerhalb des Schuldbetriebs die ihm anvertrauten minderjährigen Schüler vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren (OLG Köln, NJW 1986, 1947, 1948) [OLG Köln 29.10.1985 - Ss 301/85] , nicht nur eine Garantenpflicht besteht, während der Schulzeit strafbare Handlungen seiner Schüler zu verhindern (vgl. dazu LK-Jescheck, StGB, 11. Aufl., § 13 Rn. 42; Kühl, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl., § 18 Rn. 116), sondern er auch im Übrigen Garant für das Wohlergehen der Schüler ist, sodass ein Pflichtversäumnis, das infolge Nichtzuziehung eines Arztes zur Aufrechterhaltung oder Steigerung von Schmerzzuständen führt, eine strafrechtliche Haftung wegen Körperverletzung begründet, braucht bei der gegebenen Sachlage nicht weiter untersucht zu werden, weil die angeschuldigten Lehrkräfte im vorliegenden Fall mit dem Eintritt eines solchen Erfolges nicht gerechnet haben und dieser Erfolg in seinem Endergebnis für sie auch nicht objektiv voraussehbar und vermeidbar gewesen ist.
  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

    Die Rechtsprechung hat Grundsätze zum Pflichtenkreis der zur Badeaufsicht in einem Schwimmbad eingesetzten Personen (BGHZ 217, 50) und von Lehrern bei der Schwimmaufsicht (OLG Köln NJW 1986, 1947) aufgestellt.
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