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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.11.1985 - Ss 307/85   

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https://dejure.org/1985,1810
OLG Köln, 26.11.1985 - Ss 307/85 (https://dejure.org/1985,1810)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.1985 - Ss 307/85 (https://dejure.org/1985,1810)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 1985 - Ss 307/85 (https://dejure.org/1985,1810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2002 (Ls.)
  • NStZ 1986, 225
  • StV 1986, 537
  • JR 1987, 297
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.1985 - Ss 307/85
    Wenngleich des WStrRG vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, weil der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für eine Vollregelung im Bereich der Wassergütewirtschaft habe (BVerfGE 15, 1, 7), lässt die damals getroffene gesetzliche Regelung erkennen, was nach Auffassung des Gesetzgebers unter den Gemeingebrauch fällt.

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des WStrRG (vgl. BVerfGE 15, 1) kann nicht entnommen werden, dass die Befugnis zur Einleitung von Schiffsabwässern nicht nach Schifffahrtsrecht zu beurteilen ist.

    Es erkennt die Regelungsbefugnis des Bundes für Schifffahrt, insbesondere hinsichtlich der technischen Beschaffenheit und der Ausrüstung der Schiffe, ausdrücklich an (BVerfGE 15, 1,12).

  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 26.65
    Auszug aus OLG Köln, 26.11.1985 - Ss 307/85
    Das Einleiten von Abwasser fällt auch nicht als mit der Schifffahrt möglicherweise notwendig verbundene Benutzung des Gewässers unter den zulässigen Gemeingebrauch, da die Benutzung der Wasserstraßen durch die Schifffahrt nicht Ausfluss des Gemeingebrauchs im Sinne des § 23 WHG ist (vgl BVerwGE 32, 299, 304; Gieseke-Wiedemann-Czychowski, WHG, 4. Aufl. § 23 Rdnr. 28 und 29; Hoffmann, LWG NW § 37 Rdnr. 2 in: Wüsthoff, Handbuch des Deutschen Wasserrechts; Friesecke, Bundeswasserstraßengesetz, 2. Aufl. § 5 Rdnr. 2).
  • BayObLG, 22.06.1982 - RReg. 4 St 224/81
    Auszug aus OLG Köln, 26.11.1985 - Ss 307/85
    Würde man dieser Ansicht folgen, so würde man das Land Nordrhein-Westfalen für berechtigt halten, - entsprechend der Regelung der bayerischen Schifffahrtsordnung, die allerdings für Bundeswasserstraßen ausdrücklich nicht gilt (vgl. BayObLGSt 1982, 75, 79)1) - auch für die Bundeswasserstraßen - einschließlich des Rheins - anzuordnen, dass alle Schiffe mit Behältern zur Aufnahme von Fäkalien und Abwässern ausgerüstet sein müssen und sichergestellt wird, dass derartige Abfallstoffe nicht in das Gewässer gelangen können.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.03.1985 - 3 Ws 274/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3203
OLG Frankfurt, 26.03.1985 - 3 Ws 274/85 (https://dejure.org/1985,3203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.1985 - 3 Ws 274/85 (https://dejure.org/1985,3203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 1985 - 3 Ws 274/85 (https://dejure.org/1985,3203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2002 (Ls.)
  • NStZ 1986, 43
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger durch den

    Die Regelung in § 397a Abs. 2 StPO, wonach dem Nebenkläger auf Antrag Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen ist, bezieht sich auf die Voraussetzungen und Wirkungen der Prozesskostenhilfe (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1986, 43; betr. Privatkläger zu 379 Abs. 3 StPO: KK-Senge, StPO, 7. Aufl., § 379, Rdn. 4 m.w.N.) und enthält keine Aussage zu dem maßgeblichen Verfahrensrecht.
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