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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.1985 - 1 Ss 5/85   

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OLG Köln, 21.05.1985 - 1 Ss 5/85 (https://dejure.org/1985,3333)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.1985 - 1 Ss 5/85 (https://dejure.org/1985,3333)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 1 Ss 5/85 (https://dejure.org/1985,3333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafaussetzung zur Bewährung; Strafaussetzung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2328
  • MDR 1986, 161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1985 - 1 Ss 5/85
    Wie die Strafkammer zutreffend ausführt, können einfache, durchschnittliche Umstände erst durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände erlangen (BGH GoltdArch 1982, 39; NStZ 82, 285; StrVert 84, 374 und 375).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1985 - 1 Ss 5/85
    Zwar findet sich in der früheren Rechtspr. des BGH die Wendung, daß besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters mildernde Umstände von besonderem Gewicht sein können, die »Ausnahmecharakter haben und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen Aufdrücken« ([u. a.] NJW 77, 639; GoltdArch 1978, 80).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1985 - 1 Ss 5/85
    Die Rechtspr. läßt nunmehr Umstände genügen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375; BGH in StrVert 84, 376, 519).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.1985 - 1 Ss 705/85   

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OLG Köln, 25.11.1985 - 1 Ss 705/85 (https://dejure.org/1985,3801)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.1985 - 1 Ss 705/85 (https://dejure.org/1985,3801)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 1985 - 1 Ss 705/85 (https://dejure.org/1985,3801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2328
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 3 Ss 233/09

    Strafzumessung; Hartnäckigkeit; Aussagedelikt; Falschaussage

    Grundsätzlich wird in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zwar verlangt, dass, wenn ein später entscheidender Tatrichter trotz Vorliegens von Umständen, die das Tatgeschehen in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, auf eine gleich hohe Strafe erkennt, wie der frühere Tatrichter, er dies eingehend zu begründen hat (BGH NStZ 1982, 507; OLG Hamm Beschl. v. 18.06.2008 - 3 Ss 236/08 = BeckRS 2008, 15048; OLG Hamm Beschl. v. 12.7. 2004 - 2 Ss 261/04; OLG Köln NJW 1986, 2328; OLG Zweibrücken Beschl. v. 25.5. 1992 - 1 Ss 85/92).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Geht das Landgericht von einem niedrigeren Strafrahmen aus als das Amtsgericht, weil es beispielsweise - wie vorliegend geschehen - erstmals eine Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 49 Abs. 1, 21 StGB vornimmt, so bedarf die Verhängung einer gleich hohen Strafe wie in erster Instanz näherer Begründung (BGH NJW 1983, 54; StV 1989, 341; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE NJW 1986, 2328, 2329; SenE VRS 90, 123 f.; SenE v. 30.07.1999 - Ss 332/99 - Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 46 Rdnr. 53b).
  • OLG Köln, 09.08.2011 - 1 RVs 177/11

    Erforderlichkeit einer nähereren Begründung i.R.d. Strafzumessung im Falle der

    Es ist anerkannt, dass ein Gericht, das trotz Annahme eines niedrigeren Strafrahmens oder eines geringeren Schuldgehalts dieselbe Strafe wie das Erstgericht für erforderlich hält, hierfür eine nähere Begründung geben muss (BGH NJW 1983, 54; BGH StV 1989, 341; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat NJW 1986, 2328; SenE v. 06.07.1999 - Ss 303/99 - SenE v. 05.12.2000 - Ss 505/00 - SenE v. 18.04.2006 - 81 Ss 34/06 - BayObLG StV 2003, 671 = NStZ 2003, 326).

    Ohne eine nähere Begründung kann aber - auch bei einem verständigen Angeklagten - der Eindruck entstehen, dass die Strafe nicht nach den vom Gesetz vorgesehenen oder sonst allgemein gültigen objektiven Wertmaßstäben bestimmt worden ist (vgl. dazu auch Senat NJW 1986, 2328 [2329] und insgesamt SenE v. 18.04.2006 - 81 Ss 34/06 - SenE v. 15.04.2011 - III-1RVs 83/11; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 267 Rn. 18).

  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 376/04

    Strafzumessung; geringerer Schuldumfang; Berufungsgericht; Erörterung in den

    Andernfalls kann die spezialpräventive Wirkung der Verurteilung von vornherein in Frage gestellt sein; auch bei einem verständigen Angeklagten könnte andernfalls der Eindruck entstehen, dass die Strafe nicht nach gesetzlich vorgesehenen oder sonst allgemein gültigen objektiven Maßstäben bestimmt worden ist (zu vgl. OLG Köln, NJW 1986, S. 2328; MDR 1982 S. 1031).
  • OLG München, 19.06.2006 - 4St RR 90/06

    Gleich hohe Strafbemessung trotz Feststellung weiterer Milderungsumstände;

    Trifft das neu entscheidende Tatgericht Feststellungen, die die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, erkennt es aber gleichwohl auf dieselbe Strafe wie das Erstgericht, bedarf diese einer eingehenden Begründung, insbesondere, wenn diese Feststellungen die Annahme eines wesentlich niedrigeren Strafrahmens vorschreiben (BGH StV 1991, 19 ; NStZ 1982, 507 ; OLG Köln NJW 1986, 2328 f.).
  • OLG München, 24.05.2006 - 4St RR 87/06

    Anwendungsvoraussetzungen des § 31 BtMG; Gleich hohe Strafbemessung trotz

    Trifft das neu entscheidende Tatgericht Feststellungen, die die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, erkennt aber gleichwohl auf dieselbe Strafe wie das Erstgericht, bedarf dies einer eingehenden Begründung, insbesondere, wenn diese Feststellungen die Annahme eines wesentlich niedrigeren Strafrahmens vorschreiben (BGH StV 1991, 19 ; NStZ 1982, 507 Nr. 2; OLG Köln NJW 1986, 2328 f).
  • KG, 22.01.2001 - 1 Ss 261/00
    Bezüglich der wegen des versuchten Betruges verhängten Einzelstrafe fehlt es zudem an der eingehenden Begründung dieser Rechtsfolgenentscheidung, die im Hinblick darauf, daß trotz des gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil niedrigeren Strafrahmens dieselbe Strafe erneut verhängt worden ist, erforderlich war (vgl. BGH NJW 1983, 54; OLG Zweibrücken StV 1992, 469 (470); OLG Köln NJW 1986, 2328 (2329)).
  • BayObLG, 23.06.1994 - 4St RR 88/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung,

    Trifft das Berufungsgericht Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, so bedarf eine dennoch gleich hohe Strafe sorgfältiger Begründung, weil der Angeklagte einen Anspruch darauf hat zu erfahren, warum ein wesentlich geringer bewertetes Fehlverhalten gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH NStZ 1982, 507 ; StV 1989, 341 ; OLG Karlsruhe StV 1989, 347 ; OLG Köln NJW 1986, 2328 ; KK/Hürxthal StPO 3. Aufl. § 267 Rn. 25).
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