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   BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83   

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BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83 (https://dejure.org/1986,199)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1986 - 7 C 71.83 (https://dejure.org/1986,199)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1986 - 7 C 71.83 (https://dejure.org/1986,199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum "berechtigten Interesse" für eine sog. Halterauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse - Vernünftige Gründe - Kfz-Halter - Schädigung im Straßenverkehr - Schutzwürdiges Interesse Dritter - Geheimhaltungsbedürftigkeit - Arbeitsweise - Erkenntnismittel - Innere und äußere Sicherheit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 115
  • NJW 1986, 2329
  • NVwZ 1986, 838 (Ls.)
  • DVBl 1986, 731
  • JR 1986, 277
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 52.81

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Zuständigkeit des Ehrengerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83
    Revisionsentscheidung zu VGH Mannheim v. 24.10.1984, NJW 1984, 191 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 52/81].
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung setzt auch nicht notwendig voraus, dass die Privatsphäre des Betroffenen ausgespäht wird (unklar BVerwG 21. März 1986 - 7 C 71/83 - zu 1 a der Gründe, BVerwGE 74, 115) .
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Kann die Behörde die konkreten Gründe ihrer Weigerung nicht offenbaren, muß sie darlegen, aus welchen Gründen ihr dies unmöglich ist (vgl. BVerwGE 74, 115 [124]; 75, 1 [11]; BVerwG, NVwZ-RR 1997, S. 133 [134]).
  • BVerwG, 16.09.2020 - 6 C 10.19

    Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über

    Der Erteilung der Auskunft geht eine behördliche Entscheidung voraus, die auf der Grundlage eines gesetzlichen Prüfprogramms (vgl. Art. 15 Abs. 4 DSGVO) zu treffen ist und bei der die Behörde besondere verfahrensrechtliche Vorkehrungen wie Begründungs- oder Anhörungspflichten zu beachten hat (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, Urteile vom 28. November 2007 - 6 A 2.07 - BVerwGE 130, 29 Rn. 13, vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 2 Rn. 25, vom 25. Februar 1969 - 1 C 65.67 - BVerwGE 31, 301 und vom 21. März 1986 - 7 C 71.83 - BVerwGE 74, 115 ).
  • VG Augsburg, 14.07.2015 - Au 3 K 15.348

    Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten; örtliches Fahrzeugregister;

    Die vorgenannten Vorschriften regeln die Übermittlung personenbezogener Daten auf dem Gebiet des bundesrechtlichen Straßenverkehrsrecht; sie gehen damit zugleich als besondere Rechtsvorschriften des Bundes dem allgemeinen Datenschutzrecht vor (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1986 - 7 C 71/83 - BVerwGE 74, 115), so dass mangels planwidriger Regelungslücke auch keine analoge Anwendung des § 39 StVG in Betracht kommt.

    Demnach gewähren § 39 Abs. 1 und 2 StVG - als Nachfolgeregelungen zu § 26 Abs. 5 und § 29f Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung a.F. (StVZO in der bis 29.10.1987 geltenden Fassung) - zwar einen Anspruch auf Auskunft aus den Fahrzeugregistern, jedoch ist vorliegend der erforderliche Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht gegeben bzw. dargelegt (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1986 - 7 C 71/83 - BVerwGE 74, 115 zur Verkehrsbezogenheit des Auskunftsrechts aus § 26 Abs. 5 StVZO a.F.; OVG Berlin, U.v. 6.6.1984 - 1 B 54.82 - DÖV 1985, 287 zur Halterauskunft der Zulassungsstelle; VG Braunschweig, B.v. 4.9.2009 - 6 A 46/09 - VerkMitt 2010, Nr. 24 zur Übermittlung von Fahrzeugdaten an Insolvenzverwalter; VG Gießen, U.v. 3.3.1999 - 6 E 81/98 (1) - NJW 1999, 2458; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 39 StVG, Rn. 2).

    Der Vortrag des Klägers lässt aber gerade nicht erkennen, dass die konkreten Forderungen hier aufgrund der Verwendung eines Kraftfahrzeugs oder einer sonstigen Beeinträchtigung im Straßenverkehr geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1986 - 7 C 71/83 - BVerwGE 74, 115 zur Pflicht zur Darlegung des im Einzelfall vorliegenden berechtigten Interesses einer nach § 26 Abs. 5 StVZO a.F. auskunftsbegehrenden Privatperson).

  • OVG Berlin, 16.12.1986 - 8 B 3.85

    Auskünfte über Erkenntnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz

    Soweit für die Prüfung und Abwägung mit dem öffentlichen Geheimhaltungsinteresse gesetzliche Regelungen fehlen, sind die zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO entwickelten Grundsätze entsprechend heranzuziehen (Anschluß an BVerwGE 31, 301 [306]; 74, 115 [119].).

    Für die Darlegung der Weigerungsgründe ist erforderlich und ausreichend, wenn die Verfassungsschutzbehörde ihre Wertung der Erkenntnisse als geheimhaltungspflichtig so einleuchtend darlegt, daß diese unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkannt werden kann (vgl. BVerwGE 74, 115 [120 m.w.N.]).«.

    In dieser Vorschrift ist die Konkretisierung des Gedankens zu sehen, daß die Geheimhaltung von Vorgängen zum Nachteil individueller Interessen zulässig sein kann, wenn öffentliche Interessen, insbesondere der Staatsschutz, es erfordern (BVerwGE 74, 115 [119] und BVerwG, NJW 1986, 2331 [2332], vgl. Krieger, Das Recht des Bürgers auf behördliche Auskunft, 1972, S. 85; Scholz, NJW 1973, 481 [483]; Evers, ZRP 1980, 110 [113 f.]).

    Die Wahrnehmung der Aufgaben des Verfassungsschutzes wäre nicht gewährleistet, wenn die geheimhaltungsbedürftigen Vorgänge ausnahmslos den Betroffenen bekanntgegeben werden müßten (vgl. BVerfGE 57, 250 [284]; vgl. auch: BVerwGE 74, 115 [120]).

    Geheimhaltung ist insoweit nur verhältnismäßig, wenn die Bekanntgabe der Erkenntnisse die künftige Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erschweren würde (vgl. BVerwGE 74, 115 [121]; BVerwG, DVBl. 1986, 1207 [1211 m.w.N.]).

    Die Darlegung der Gründe der Geheimhaltung wird unter Umständen nur allgemeiner Art sein können, wenn deren nähere Konkretisierung auf eine Offenbarung der geheimzuhaltenden Tatsachen selbst hinauslaufen würde (vgl. BVerwGE 74, 115 [120]).

    Für die Darlegung der Weigerungsgründe ist erforderlich und ausreichend, daß die Behörde ihre Wertung der Tatsachen als geheimhaltungspflichtig - jedenfalls im Verfahren ihrer gerichtlichen Überprüfung - so einleuchtend darlegt, daß das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 74, 115 [120]; vgl. auch : BVerwGE 66, 39 [44] und 233 [236]; 46, 303 [307 f.]; BVerwG, DVBl. 1986, 1207 [1209]).

    Triftige Gründe für die Verweigerung der Auskunftserteilung können grundsätzlich auch noch im Verfahren ihrer gerichtlichen Überprüfung dargelegt werden (vgl. BVerwGE 74, 115 [120]).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 115 (120) [BVerwG 21.03.1986 - 7 C 71/83]) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 250 (284) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]) gibt es verfassungsmäßig legitimierte staatliche Aufgaben, die zu ihrer Erfüllung der Geheimhaltung bedürfen.

    Dabei hat die Behörde auch die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen und deshalb einerseits die Gründe für eine Auskunftsverweigerung so einleuchtend darzulegen, daß das Gericht sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 (307 f.) [BVerwG 03.10.1974 - I WB 1/74]; 66, 39 (44) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]; 66, 233 (236) [BVerwG 28.10.1982 - 5 C 9/82]; 74, 115 (120) [BVerwG 21.03.1986 - 4 C 48/82]; 75, 1 (9) [BVerwG 19.08.1986 - 1 C 7/85]), ohne andererseits geheimhaltungsbedürftige Tatsachen unmittelbar oder mittelbar preisgeben zu müssen.

  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90

    Aus Gründen der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die

    Denn diese Pflicht reicht nicht so weit, dass die Gründe einer Ablehnung der Kenntnisgewähr in einer Weise dargelegt werden müssten, die eine Offenbarung der geheimzuhaltenden Tatsachen bedeutete (vgl. dazu BVerwGE 74, 115 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Im Falle einer nur eingeschränkten Begründung der Auskunftsablehnung muss aber wiederum dargelegt werden, dass deren Voraussetzungen vorliegen, damit die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht vollständig verschlossen bleibt (vgl. dazu BVerwGE 74, 115 ; OVG Bremen, NJW 1987, S. 2393 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Es reicht nicht aus, wenn die Begründung einer Auskunftsverweigerung pauschal auf eine Gefährdung der Effektivität der behördlichen Aufgabenerfüllung oder eine Geheimhaltungsbedürftigkeit wegen der Natur der Sache verweist, den Gesetzestext wiederholt oder pauschal auf eine Gefährdung des Zwecks des Auskunftsverweigerungsrechts hinweist (vgl. BVerwGE 74, 115 ; OVG Berlin, NVwZ 1987, S. 817 ).

    Die Beurteilung der Geheimhaltungsbedürftigkeit erfordert auch im Bereich der Aufgaben des Verfassungsschutzes eine differenzierende Betrachtung und darf sich nicht in abstrakten Überlegungen erschöpfen (vgl. BVerfGE 101, 106 ; BVerwGE 74, 115 ; OVG Bremen, NJW 1987, S. 2393 ).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 115 ) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 250 ) gibt es verfassungsmäßig legitimierte staatliche Aufgaben, die zu ihrer Erfüllung der Geheimhaltung bedürfen.

    Dabei hat die Behörde auch die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen und deshalb einerseits die Gründe für eine Auskunftsverweigerung so einleuchtend darzulegen, daß das Gericht sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 ; 66, 39 ; 66, 233 ; 74, 115 ; 75, 1 ), ohne andererseits geheimhaltungsbedürftige Tatsachen unmittelbar oder mittelbar preisgeben zu müssen.

  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass bei der Entscheidung über Verpflichtungs- und Bescheidungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 71.83 - BVerwGE 74, 115 ).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

    Die ausdrückliche Erwähnung der Behördenentscheidung im Gesetz sowie die an sie gestellten verfahrens- und materiellrechtlichen Anforderungen lassen erkennen, dass der rechtliche Schwerpunkt der behördlichen Tätigkeit nicht in der Erteilung oder Versagung der Auskunft als solcher, sondern in der zugrunde liegenden Entscheidung zu sehen ist, die - dem regelmäßigen Abschluss eines antragsgebundenen, nicht auf das Zustandekommen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichteten Verwaltungsverfahrens entsprechend - in der Form eines Verwaltungsakts ergeht (vgl. Urteile vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 65.67 - BVerwGE 31, 301 und vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 71.83 - BVerwGE 74, 115 ).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 14.84

    Gemeinsamen Zulassung eines Kfz auf die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft -

  • VG Berlin, 30.01.2008 - 1 A 10.07

    Verfassungsschutz muss über Antrag auf Datenauskunft neu entscheiden

  • FG Münster, 24.02.2022 - 6 K 3515/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO ) gegenüber

  • BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 2.20

    Anspruch gesetzlicher Krankenkassen auf Information zu Risikobewertungen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 12 A 241/10

    Einstellungsverfügung gegenüber einem Pflegeheim kann infolge von gravierenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1326/17

    Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Vertriebsgesellschaft eines

  • VG München, 20.09.2018 - M 13 K 18.4419

    Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

  • BVerwG, 23.03.2009 - 20 F 11.08

    Anspruch auf vollständige Auskunft über eigene beim Bundesamt für

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2002 - 5 LB 114/02

    Aufnahme; Beamter; Eignung; Freiheitsstrafe; juristische Staatsprüfung;

  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - 13 A 3080/15

    Verpflichtung des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur zum Aufstellen von

  • VG Minden, 17.12.2010 - 10 L 690/10

    Aussagegenehmigung nach § 376 Zivilprozessordnung (ZPO) als begünstigender

  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84

    Straßenverkehrsrecht - Halterauskunft

  • VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1823/99
  • VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1749/99

    Privatrechtliche Vereinbarungen über die Gewährung des

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2020 - 9 S 3359/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt im Prüfungsrecht

  • OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94

    Erforderlicher Umfang der Auskunft über BAV-Beschwerdestatistik

  • VGH Bayern, 19.10.1998 - 15 B 97.337
  • VG Arnsberg, 29.11.2007 - 7 K 3982/06

    Streit über den Umfang eines Zugangsrechts zu der geotechnisch-markscheiderischen

  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
  • VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98

    Berliner Scientology-Kirche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1999 - 13 B 632/99

    Telekommunikation; Entgeltregulierung; Befugnisse der Regulierungsbehörde;

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 4.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Betroffenen auf Auskunft über sämtliche zu

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 165/00

    Waffenrechtliches Bedürfnis eines Privatdetektivs zum Führen eines Revolvers;

  • VG Arnsberg, 23.02.2022 - 9 K 1619/20
  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 165/00

    Auskunft aus der Schwarzen Liste:

  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 2 L 1168/19

    Film- und Presserecht

  • VG Arnsberg, 12.08.2022 - 9 K 667/22
  • VG Frankfurt/Main, 29.06.2023 - 5 K 2195/21

    Zur Begründungspflicht bei Entscheidungen nach der Dual-Use-Verordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1996 - 14 A 5283/95

    Ansprüche nach dem Heimkehrergesetz; Antrag; Außerkraftreten

  • VG Berlin, 28.07.2020 - 1 K 240.18
  • VG Neustadt, 14.02.2005 - 3 K 2285/04

    Iran, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Folgeantrag, Konversion,

  • BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anordnung einer

  • LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 50/00

    Antrag eines Orthopäden auf Genehmigung zur Durchführung der ambulanten

  • LSG Bayern, 14.03.2001 - L 12 KA 13/00

    Berechtigung zur Teilnahme an einer Schmerztherapie-Vereinbarung; Nachweis über

  • LSG Bayern, 21.02.2001 - L 12 KA 64/99

    Teilnahme eines Arztes zu einer Schmerztherapie-Vereinbarung und daraus folgende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 18/02
  • LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
  • VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89

    Überlassung finanzgerichtlicher Entscheidungen zu Veröffentlichungszwecken;

  • VG Koblenz, 05.08.2004 - 7 K 871/04
  • VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsgebühren, Gebührenermäßigung,

  • VG Berlin, 27.09.1993 - 27 A 9.93

    Anspruch auf statistische Auskünfte nach presserechtlichen Vorschriften;

  • VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 96.06
  • BVerwG, 18.07.1984 - 7 B 195.83

    Aufhebung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

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