Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.1986 - 8 U 211/84   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 2373
  • NJW-RR 1986, 1218 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 992 (Ls.)
  • VersR 1986, 474



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Köln, 10.07.1995 - 5 U 246/94  

    Schadensberechnung bei geschädigtem Kind

    Durch rechtskräftiges Urteil vom 30. Januar 1986 stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen in Zukunft entstehenden Vermögensschaden zu ersetzen, der diesem als Folge der Geburtsschädigung (Fraktur des Scheitelbeins rechts mit extremer Abhebung des Knochenstücks, Dura-Verletzung und Blutung ins Gehirn) noch entstehen wird (8 U 211/84 OLG Düsseldorf).
  • OLG München, 29.01.2009 - 1 U 3836/05  

    Arzthaftung bei Geburtsschaden: Vorderhauptslage als Indikation für ein Abweichen

    Ergibt sich während des Geburtsverlaufs die Indikation zur alsbaldigen operativen Geburtsbeendigung, so sind eine Sectio oder eine Vakuumextraktion nach einer Auffassung dann echte Alternativen, wenn sich der Kopf des Kindes in Beckenmitte befindet (OLG München vom 23.7.1998 - 24 U 741/979), nach einer anderen Auffassung (OLG Stuttgart OLGR 2001, 394) ist bei dieser Lage eine Sectio keine echte Alternative, nach einer dritten Ansicht (OLG Düsseldorf NJW 1986, 2373) ist in dieser Situation über alle drei operativen Möglichkeiten (Sectio, Vakuumextraktion, Zange) als echte Alternativen aufzuklären (alle Entscheidungen zitiert nach Martis/Winkhart aaO).
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