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   BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86   

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BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86 (https://dejure.org/1986,12)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - 4 StR 48/86 (https://dejure.org/1986,12)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1986 - 4 StR 48/86 (https://dejure.org/1986,12)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes - Rüge der fehlerhaften Berechnung eines Blutalkoholwertes - Vorliegen erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutalkohol: Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) §§ 20, 21
    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 29
  • NJW 1986, 2384
  • MDR 1986, 596
  • NStZ 1986, 311
  • NStZ 1986, 401
  • StV 1986, 247
  • JR 1987, 204
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Schon dieser Alkoholisierungsgrad legt in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86), im "Bereich von 3 Promille" kann sie regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1986, 114).

    Ein "individueller" Abbauwert läßt sich aus ärztlicher Sicht nachträglich nicht ermitteln (BGH NStZ 1986, 114; Gerchow u.A. Blutalkohol 1985, 77, 78/79).

    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).

  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Hätte er nämlich durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung des schweren Raubes gesetzt, wäre eine Einschränkung seiner Verantwortlichkeit zur Tatzeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; Spendel in LK, 10. Aufl. § 323 a StGB Rdn. 21 ff).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Doch ist er dann verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen anzugeben, an die die Schlußfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314/315; Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 32 m. Nachw.).
  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 232/85

    Strafmilderung bei Herbeiführung des Zustandes der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).
  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Sie hat ihren Berechnungen den nach neueren medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen gesicherten maximalen Rückrechnungswert für zwei Stunden übersteigende Zeiträume (BGH VRS 69, 431/432; Gerchow/Heifer/Schewe/Schwerd/Zink, Die Berechnung der maximalen Blutalkoholkonzentration und ihr Beweiswert für die Beurteilung der Schuldfähigkeit, in Blutalkohol 1985, 77, 89) zugrunde gelegt.
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen können (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 27/86

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Blutalkoholwert

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Schon dieser Alkoholisierungsgrad legt in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86), im "Bereich von 3 Promille" kann sie regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden (BGHSt 7, 238, 239).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Zutreffend ist das Landgericht zunächst bei der Prüfung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vom Ausmaß der Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit ausgegangen (vgl. BGH NStZ 1984, 408).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Da an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Beurteilung von Beweismitteln, darf der Tatrichter diese seiner Entscheidung aber nur dann zugrunde legen, wenn er in seine Überzeugungsbildung auch die Beweisergebnisse einbezogen hat, die gegen die Richtigkeit der Einlassung sprechen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Sachverständige hat als Gehilfe des Richters die zur Beurteilung der Rechtsfragen notwendigen Tatsachen und wissenschaftlichen Erkenntnisse beizusteuern (BGHSt 7, 238; 8, 113, 118; 12, 311, 314; 34, 29, 31 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Es bedarf hier keiner umfassenden Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur weithin anerkannten (RGSt 22, 413; 60, 29; BGHSt 2, 14, 17; 17, 259; 17, 333; 21, 381; 34, 29, 33; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 76; Lackner StGB 21. Aufl. § 20 Rdn. 25; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Auf 1. § 20 Rdn. 33 - jeweils mit weiteren Nachweisen), wenn auch hinsichtlich der richtigen Begründung umstrittenen (vgl. Jähnke aaO Rdn. 77, 78 m.w.N.) Rechtsfigur der actio libera in causa.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.01.1986 - 3 U 978/84   

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https://dejure.org/1986,4920
OLG Koblenz, 21.01.1986 - 3 U 978/84 (https://dejure.org/1986,4920)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.1986 - 3 U 978/84 (https://dejure.org/1986,4920)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 1986 - 3 U 978/84 (https://dejure.org/1986,4920)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2384 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 703
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Das Sachleistungsprinzip gilt grundsätzlich auch im Bereich der Krankentransporte mit Krankenkraftwagen (Notarztwagen, Rettungswagen und Krankentransportwagen) durch Rettungsdienste (vgl. BGHZ 33, 251, 255 f.; BGHZ 140, 102, 104 f. für einen Verlegungstransport; BSGE 77, 119, 128 f.; 85, 110, 112 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 703; Niedersächsisches OVG, MdR 2002, 474, 475; Hencke in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, 19. Aufl., Stand Juli 2003, § 133 SGB V Rdn. 5; Höfler in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Lfg.
  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Allein der Umstand, daß das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom 21. Januar 1986 (NJW-RR 1986, 703 [OLG Koblenz 21.01.1986 - 3 U 978/84]) und später auch das Oberlandesgericht München in zwei Urteilen vom 10. Dezember 1987 (NJW-RR 1988, 1013) zur Fahrkostenerstattung eine abweichende Meinung vertreten haben, machte - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - die Rechtslage nicht so ungeklärt, daß die Beklagte ohne weiteres jegliche Kostenerstattung für private Krankentransporte ablehnen durfte.
  • OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86

    Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für

    Anders als die in der Privatversicherung bestehende Verpflichtung der Krankenkasse, die Kosten der ärztlichen Behandlung und damit zusammenhängende Leistungen nachträglich zu erstatten, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenhilfe nach § 182 RVO, zu der auch die hierzu notwendigen Transporte zum Arzt oder ins Krankenhaus gehören (BGHZ 33, 255 [BGH 07.11.1960 - VII ZR 82/59]; OLG Koblenz NJW-RR 1986, 703 [OLG Koblenz 21.01.1986 - 3 U 978/84]), durch die unmittelbare Leistung der Krankenkasse erbracht.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.06.1985 - 16 U 238/82   

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OLG Frankfurt, 13.06.1985 - 16 U 238/82 (https://dejure.org/1985,6036)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.06.1985 - 16 U 238/82 (https://dejure.org/1985,6036)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 16 U 238/82 (https://dejure.org/1985,6036)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2384 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 1035
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 02.05.1986 - 2 T 312/85   

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https://dejure.org/1986,4997
LG Hamburg, 02.05.1986 - 2 T 312/85 (https://dejure.org/1986,4997)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.1986 - 2 T 312/85 (https://dejure.org/1986,4997)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 1986 - 2 T 312/85 (https://dejure.org/1986,4997)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2384 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 910
  • MDR 1986, 854
 
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Wird zitiert von ...

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