Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.06.1985 - 2 U 25/84   

Volltextveröffentlichungen

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    Keine Beendigung einer Höchstbetragsbürgschaft für Gesellschaftsverbindlichkeiten allein aufgrund Ausscheidens des Bürgen aus seiner Gesellschafterstellung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 258
  • NJW-RR 1986, 394 (Ls.)
  • ZIP 1985, 1195



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91  

    Bauträger - Bürgschaft einer Baubetreuungsgesellschaft

    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob ein Ausscheiden aus der Gesellschaft allein überhaupt Wirkungen auf die Bürgschaft haben könnte (verneinend OLG Zweibrücken NJW 1986, 258, 259; nur für eine Kündigungsmöglichkeit in derartigen Fällen BGH, Urt. v. 10. Juni 1985 - III ZR 63/84, WM 1985, 1059, 1061 unter 2).
  • OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87  

    Bürschaft: Kündigung aus wichtigem Grund bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Reines faktisches Geschehen, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft, führt nicht automatisch zum Erlöschen der Bürgschaft (OLG Zweibrücken, NJW 1986, 258).
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