Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 18.04.1985

Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85   

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https://dejure.org/1985,1740
BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85 (https://dejure.org/1985,1740)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1985 - 2 StR 353/85 (https://dejure.org/1985,1740)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1985 - 2 StR 353/85 (https://dejure.org/1985,1740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhang zwischen als grausam zu bewertenden Körperverletzungshandlungen und einer selbst nicht grausamen Tötungshandlung - Bewertung einer Tat als Mord - Bewertung einer Tat als grausame Tötung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 211 Abs. 2
    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer Tötungshandlung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Quälen mit KV-Vorsatz, erst danach Tötungsvorsatz

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 265
  • MDR 1986, 67
  • NStZ 1986, 265
  • StV 1986, 60
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Auch nach den Entscheidungen, die sie bejahen (z.B. BGH NJW 1951, 666, 667; 1971, 1189, 1190; OGHSt 2, 179, 181), ist es nicht zweifelhaft, daß ein nur zeitlicher, räumlicher oder sich aus der Art der Tatausführung ergebender objektiver Zusammenhang zwischen als grausam zu bewertenden Körperverletzungshandlungen und Tötungshandlungen, die selbst nicht grausam sind, nicht genügt.
  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70

    Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Auch nach den Entscheidungen, die sie bejahen (z.B. BGH NJW 1951, 666, 667; 1971, 1189, 1190; OGHSt 2, 179, 181), ist es nicht zweifelhaft, daß ein nur zeitlicher, räumlicher oder sich aus der Art der Tatausführung ergebender objektiver Zusammenhang zwischen als grausam zu bewertenden Körperverletzungshandlungen und Tötungshandlungen, die selbst nicht grausam sind, nicht genügt.
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Infolgedessen beginnt ein Mord erst, wenn der Täter nach seiner Vorstellung zum Töten eines anderen Menschen unmittelbar ansetzt, also den Entschluß zum Töten gefaßt hat und ihn so betätigt, daß sein gewolltes Verhalten Akt des Tötens ist oder (ohne Zwischenakte) in das Töten des Opfers übergeht (§§ 22, 211 Abs. 2 StGB; BGHSt 26, 201, 204).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82

    Anforderungen an das Mordmerkmal der Grausamkeit - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Das Mordmerkmal "grausam" kennzeichnet eine bestimmte Gesinnung des Täters und Tatumstände, welche es bedingen, daß dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (BGHSt 3, 180, 181; BGH NStZ 1982, 379).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376).
  • BGH, 24.01.1984 - 5 StR 993/83

    Einschränkung der Schuldfähigkeit angesichts der Geschicklichkeit und des

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84

    Verneinung der Schuldunfähigkeit wegen Alkohols aufgrund des äußeren

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
    Das Mordmerkmal "grausam" kennzeichnet eine bestimmte Gesinnung des Täters und Tatumstände, welche es bedingen, daß dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (BGHSt 3, 180, 181; BGH NStZ 1982, 379).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Ein nur zeitlicher, räumlicher oder sich aus der Art der Tatausführung ergebender objektiver Zusammenhang zwischen als grausam zu bewertenden Körperverletzungen und Tötungshandlungen, die selbst nicht grausam sind, reichen demgegenüber nicht aus (vgl. BGH, NJW 1986, 265, 266).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

    Das Mordmerkmal "grausam" wird durch eine gefühllose und unbarmherzige Gesinnung des Täters und die Billigung von Tatumständen gekennzeichnet, welche es bedingen, dass dem Opfer durch die Tötungshandlung besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (vgl. BGHSt 3, 180, 181; BGH NJW 1986, 265, 266).

    Zur Erfüllung des Merkmals "grausam" ist aber erforderlich, dass das Opfer die besonderen Schmerzen oder Qualen während des tatbestandsmäßigen Geschehens - Handeln mit Tötungsvorsatz - erlitten hat (BGH NJW 1986, 265, 266).

  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90

    Grausamkeit bei Mord

    Was nur vor dem Beginn der objektiv und subjektiv tatbestandsmäßigen Tötungshandlung liegt - z.B. grausames Verhalten mit Körperverletzungsvorsatz -, kann in der Regel nicht Moment des (vorsätzlichen) Tötens und damit von Umständen sein, durch die dem Opfer "beim Vorgang des Tötens" besondere Qualen zugefügt werden (BGH NStZ 1986, 265).

    Zwar muß die Grausamkeit nicht notwendig in der eigentlichen Ausführungshandlung im engeren Sinne und den durch diese verursachten Leiden liegen; sie kann sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (BGH NJW 1951, 666, 667; BGH NJW 1971, 1189, 1190; BGH NStZ 1986, 265).

    Ein nur zeitlicher oder räumlicher Zusammenhang zwischen einer grausamen Körperverletzungshandlung und der Tötungshandlung, die selbst nicht grausam ist, genügt den Anforderungen an den objektiven und subjektiven Tatbestand des grausamen Tötens nicht (BGH NStZ 1986, 265).

  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
    Die grausame Tötung setzt demnach objektiv eine besonders gravierende Begehungsweise voraus, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgeht und sich an der konkreten Tatausführung sowie den sich daraus ergebenden besonderen Leiden des Opfers, wie sie beispielsweise bei einem Verbrennen, Ertränken, Verhungern-Lassen gegeben sind, bemisst (Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 211 Rn. 56; vgl. BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - 3 StR 180/07, NStZ 2008, 29; Schneider , Anm. zu BGH, Beschluss vom 04.09.1985 - 2 StR 353/85, NJW 1986, 265).

    In Fallgestaltungen des gestaffelten Vorgehens des Täters, bei dem er das Opfer in kurzen Abständen mehrfach und jeweils schmerzintensiv mit Tötungsvorsatz angreift, sprechen für eine grausame Tatverwirklichung ob ihrer Leidenssteigerung wiederholte, längere, erhebliche und sehr schmerzhafte Gewalthandlungen des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 04.09.1985 - 2 StR 353/85, NJW 1986, 265).

    Mit Blick auf das Koinzidenzprinzip ist allerdings zu beachten, dass Handlungen, die vor dem Beginn der tatbestandsmäßigen Tötungshandlung liegen, in der Regel nicht Moment des Tötens und damit von Umständen sein können, die es bedingen, dass beim Vorgang des Tötens dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (BGH, Beschluss vom 04.09.1985 - 2 StR 353/85, NStZ 1986, 265).

    Ein nur zeitlicher oder räumlicher Zusammenhang zwischen einer Grausamkeit und der Tötungshandlung genügt demgegenüber nicht (BGH, Beschluss vom 04.09.1985 - 2 StR 353/85, NStZ 1986, 265).

  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Ein nur zeitlicher, räumlicher oder sich aus der Art der Tatausführung ergebender objektiver Zusammenhang zwischen als grausam zu bewertenden Körperverletzungen und Tötungshandlungen, die selbst nicht grausam sind, reichen demgegenüber nicht aus (vgl. BGH, NJW 1986, 265, 266).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Grausames Handeln ist gekennzeichnet von einer bestimmten Gesinnung des Täters und Tatumständen, welche es bedingen, daß dem Opfer besondere Schmerzen und Qualen zugefügt werden (BGHSt 3, 180, 181; BGH NStZ 1982, 379, 380; BGH MDR 1986, 67, 68).
  • BGH, 02.04.1986 - 2 StR 81/86

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen

    Was das Mordmerkmal der Grausamkeit angeht, so wird zu beachten sein, daß dieses Merkmal - was im angefochtenen Urteil gleichfalls verkannt worden ist - der objektiv und subjektiv tatbestandsmäßigen Tötungshandlung selbst anhaften muß; daß die Bewertung als grausam auf die vorher mit Körperverletzungsvorsatz begangenen Mißhandlungen zutrifft, genügt nicht (eingehend dazu: BGH Strafverteidiger 1986, 60; vgl. auch Hörn in SK StGB 3. Aufl. § 211 Rdn. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.04.1985 - 13 W 22/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8570
OLG Oldenburg, 18.04.1985 - 13 W 22/85 (https://dejure.org/1985,8570)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.04.1985 - 13 W 22/85 (https://dejure.org/1985,8570)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. April 1985 - 13 W 22/85 (https://dejure.org/1985,8570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,8570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 1 ZSEG; § 16 Abs. 2 ZSEG
    Rückzahlung einer Sachverständigenentschädigung; Wertung eines Entschädigungs-Festsetzungsverfahrens durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als reines Verwaltungsverfahren ohne Beteiligung und Antragsrecht der Prozessparteien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung einer Sachverständigenentschädigung; Wertung eines Entschädigungs-Festsetzungsverfahrens durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als reines Verwaltungsverfahren ohne Beteiligung und Antragsrecht der Prozessparteien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 265
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