Rechtsprechung
BGH, 22.04.1986 - 4 StR 161/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht - Ablehnender Hauptverhandlungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 6
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2716
- NJW 1986, 2718 (Ls.)
- NStZ 1986, 372
- StV 1986, 374
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten …
Auszug aus BGH, 22.04.1986 - 4 StR 161/86
Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (vgl. BGHSt 22, 124 ff m.w.Nachw.).
- BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von …
Dann ist der Beweisantrag grundsätzlich wie ein unbedingt gestellter Antrag zu behandeln; er ist mit einem in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluss zu bescheiden, um dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, den gegen ihn erhobenen Verschleppungsvorwurf zu entkräften (vgl. BGHSt 22, 124 f.; BGH NStZ 1986, 372; StV 1990, 394; BGH NStZ 1998, 207 m. Anm. Sander). - BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit
Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger den Vorwurf der Prozessverschleppung hätten entkräften oder weitere Anträge hätten stellen können, wenn sie den Ablehnungsgrund gekannt hätten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1986 - 4 StR 161/86, NStZ 1986, 372; vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), BGHSt 29, 149, 152). - BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht
Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1985, 311; NStZ 1986, 372; StV 1986, 418, 419). - OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 3 Ss 271/97
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages in den Urteilsgründen wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
BayObLG, 30.09.1985 - 1 ObOWi 300/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrzeugführer; Fahrstreifen; Hindernis; Ausweichen; Überfahren; Fahrstreifen; Begrenzung; Gleisbereich; Straßenbahn; Vorbeifahrt; Verkehrsregelung; Schienenfahrzeug
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVO § 41 Abs. 3 Nr. 3 lit. a Nr. 4 (Zeichen 295)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2718
- BayObLGSt 1985, 104
Wird zitiert von ... (2)
- AG Schmallenberg, 15.07.2011 - 6 OWi 2/11
Befahrbare Grünstreifen als Seitenstreifen
So gibt es zum Beispiel neben dem Seitenstreifen, Standstreifen (vgl. OLG Braunschweig NJW 1995, 268 ) Autobahn-Standstreifen (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 422 ), Mehrzweckstreifen (vgl. OLG Köln NZV 1992, 415 ), Fahrstreifen (vgl. BayObLG NJW 1986, 2718 ), Sperrstreifen (vgl. OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 16.07.1999 - 2 U 196/98), Parkstreifen (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.03,2004) und die berühmten Zebrastreifen, bei welchen es sich allerdings um ein Vorschriftzeichen nach § 41 Abs. 1 Anlage 2 Nr. 293 handelt. - OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 1 U 300/08
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls: …
Zwar mag es zulässig sein, diese Linie ausnahmsweise zu überschreiten und die Gegenfahrbahn in Anspruch zu nehmen, wenn auf der rechten Fahrbahnseite - wie hier - ein nicht nur ganz vorübergehendes Hindernis umfahren werden muss (BayObLG, Beschl. v. 30.09.1985, NJW 1986, 2718).