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   OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86   

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https://dejure.org/1986,2325
OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86 (https://dejure.org/1986,2325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.1986 - 1 Ss 53/86 (https://dejure.org/1986,2325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - 1 Ss 53/86 (https://dejure.org/1986,2325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision; Begründung; Telebrief; Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2773
  • StV 1986, 470
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 02.01.1984 - 2 Ss 540/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
    Die Übermittlung der Revisionsanträge und ihrer Begründung durch sogenannten Telebrief genügt dem Formerfordernis des § 345 Abs. 2 StPO (so auch OLG Koblenz NStZ 1984, 236).
  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
    Inzwischen ist jedoch für vergleichbare Fälle der Rechtsmitteleinlegung allgemein anerkannt, daß ein per Telebrief eingelegtes Rechtsmittel der in den verschiedenen Prozeßordnungen vorgesehenen Schriftform genügt, wenn es dem Gericht auf postalischem Wege zugeleitet wird (vgl. VGH Bad.-Württ. Die Justiz 1986, 148; SAG NJW 1984, 199; BGH NJW 1983, 1498 für die sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 4 BRAO; BGH NStZ 1983, 36 = BGHSt 31, 7; BFH NJW 1982, 2520; BGH NJW 1981, 1618 für die Beschwerde nach § 73 Patentgesetz; BayVGH BB 1977, 568).
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
    Inzwischen ist jedoch für vergleichbare Fälle der Rechtsmitteleinlegung allgemein anerkannt, daß ein per Telebrief eingelegtes Rechtsmittel der in den verschiedenen Prozeßordnungen vorgesehenen Schriftform genügt, wenn es dem Gericht auf postalischem Wege zugeleitet wird (vgl. VGH Bad.-Württ. Die Justiz 1986, 148; SAG NJW 1984, 199; BGH NJW 1983, 1498 für die sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 4 BRAO; BGH NStZ 1983, 36 = BGHSt 31, 7; BFH NJW 1982, 2520; BGH NJW 1981, 1618 für die Beschwerde nach § 73 Patentgesetz; BayVGH BB 1977, 568).
  • BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79

    Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
    Zwar wird ein Schaublatt mit den Fahrtschreiberaufzeichnungen und der Eintragung des Fahrers und des Fahrtdatums zur Urkunde, da die Eintragungen infolge der integrierenden Verbindung mit dem Bezugsobjekt den für den Urkundencharakter erforderlichen Gedankeninhalt bekommen, daß nämlich der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer zu der eingetragenen Zeit das Kraftfahrzeug, in dessen Fahrtschreiber die technische Aufzeichnung erfolgt ist, geführt hat (BayObLG NJW 1981, 774).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
    Inzwischen ist jedoch für vergleichbare Fälle der Rechtsmitteleinlegung allgemein anerkannt, daß ein per Telebrief eingelegtes Rechtsmittel der in den verschiedenen Prozeßordnungen vorgesehenen Schriftform genügt, wenn es dem Gericht auf postalischem Wege zugeleitet wird (vgl. VGH Bad.-Württ. Die Justiz 1986, 148; SAG NJW 1984, 199; BGH NJW 1983, 1498 für die sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 4 BRAO; BGH NStZ 1983, 36 = BGHSt 31, 7; BFH NJW 1982, 2520; BGH NJW 1981, 1618 für die Beschwerde nach § 73 Patentgesetz; BayVGH BB 1977, 568).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
    Inzwischen ist jedoch für vergleichbare Fälle der Rechtsmitteleinlegung allgemein anerkannt, daß ein per Telebrief eingelegtes Rechtsmittel der in den verschiedenen Prozeßordnungen vorgesehenen Schriftform genügt, wenn es dem Gericht auf postalischem Wege zugeleitet wird (vgl. VGH Bad.-Württ. Die Justiz 1986, 148; SAG NJW 1984, 199; BGH NJW 1983, 1498 für die sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 4 BRAO; BGH NStZ 1983, 36 = BGHSt 31, 7; BFH NJW 1982, 2520; BGH NJW 1981, 1618 für die Beschwerde nach § 73 Patentgesetz; BayVGH BB 1977, 568).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1985 - 11 S 955/85

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
    Inzwischen ist jedoch für vergleichbare Fälle der Rechtsmitteleinlegung allgemein anerkannt, daß ein per Telebrief eingelegtes Rechtsmittel der in den verschiedenen Prozeßordnungen vorgesehenen Schriftform genügt, wenn es dem Gericht auf postalischem Wege zugeleitet wird (vgl. VGH Bad.-Württ. Die Justiz 1986, 148; SAG NJW 1984, 199; BGH NJW 1983, 1498 für die sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 4 BRAO; BGH NStZ 1983, 36 = BGHSt 31, 7; BFH NJW 1982, 2520; BGH NJW 1981, 1618 für die Beschwerde nach § 73 Patentgesetz; BayVGH BB 1977, 568).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
    Inzwischen ist jedoch für vergleichbare Fälle der Rechtsmitteleinlegung allgemein anerkannt, daß ein per Telebrief eingelegtes Rechtsmittel der in den verschiedenen Prozeßordnungen vorgesehenen Schriftform genügt, wenn es dem Gericht auf postalischem Wege zugeleitet wird (vgl. VGH Bad.-Württ. Die Justiz 1986, 148; SAG NJW 1984, 199; BGH NJW 1983, 1498 für die sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 4 BRAO; BGH NStZ 1983, 36 = BGHSt 31, 7; BFH NJW 1982, 2520; BGH NJW 1981, 1618 für die Beschwerde nach § 73 Patentgesetz; BayVGH BB 1977, 568).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 2 Ss 323/93
    Dieser besteht darin, daß der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer in dem eingetragenen Zeitraum das betreffende Fahrzeug geführt hat (vgl. auch OLG Stuttgart in VRS 74, 437, 438; OLG Karlsruhe in NJW 86, 2773; BayObLGSt 1980, 81, 82; KG in VRS 57, 121, 122).

    Das Schaublatt eines Fahrtenschreibers kann in einer für § 267 StGB relevanten Weise gefälscht oder verfälscht werden, indem eine dazu nicht autorisierte Person mit Täuschungsabsicht Eintragungen vornimmt oder ändert, nicht indessen dadurch, daß derjenige, der die erforderlichen Angaben als Halter oder dessen Beauftragter auf dem Schaublatt zu vermerken hat, etwas inhaltlich Unzutreffendes einträgt (vgl. auch OLG Stuttgart in VRS 74, 437, 438; OLG Karlsruhe in NJW 86, 2773; BayObLGSt 1980, 81, 83/84; KG in VRS 57, 121, 123).

  • OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88

    Der Aussteller eines wenigstens teilweise ausgefüllten Fahrtenschreiberblattes

    Erst mit der Vornahme der in § 57 a Abs. 2 Satz 2 StVZO vorgeschriebenen Eintragungen über den Namen des Fahrers sowie über Ausgangspunkt und Datum der ersten Fahrt wurden aus den Schaublättern Urkunden, die sich aus dem Augenscheinsobjekt der technischen Aufzeichnung und der darauf bezogenen menschlichen Erklärung zusammensetzten (vgl. KG VRS 57, 121; BayObLG NJW 1981, 774; OLG Karlsruhe NJW 1986, 2773).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1986, 2773) hat die vor Antritt der Fahrt vorgenommene Eintragung von falschen Fahrernamen lediglich als - straflose - schriftliche Lüge angesehen.

  • BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91

    Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem

    a) Für den Anwendungsbereich des § 57a Abs. 1 und 2 StVZO wird allgemein angenommen, dass der Halter bzw. sein Beauftragter die in § 57a Abs. 2 Satz 2 StVZO geforderten Angaben auf den Schaublättern einzutragen hat, so dass nur der Halter als Aussteller anzusehen ist (BayObLG aaO; OLG Karlsruhe DAR 1987, 24 ; OLG Stuttgart VRS 74, 437/438).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
    Aus dem gleichen Grunde ist von der Rechtspr. auch die Revisionsbegründung durch Telebrief als den Formerfordernissen des § 345 Abs. 2 StPO entsprechend anerkannt worden (BGH, NJW 83, 1498; OLG Koblenz, NStZ 84, 236; OLG Karlsruhe, NJW 86, 2773), ebenso bei der Übermittlung durch Telekopie für die Revisionsbegründung in zivilrechtlichen Verfahren (BGHZ 79, 314; 87, 63 [hier: IV (416) 270 a]; BAG, NJW 87, 341 [vgl. auch BAG, DB 1986, 1184 Ä hier: IV (412) 191 a-b; NJW 1989, 1822 Ä hier: IV (412) 206 b]).
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