Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 30.05.1986

Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86   

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https://dejure.org/1986,561
BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,561)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1986 - 1 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,561)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1986 - 1 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit eines Amtsträgers wegen Rechtsbeugung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 1975 § 336

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 146
  • NJW 1986, 3093
  • MDR 1986, 1043
  • NStZ 1987, 23
  • Rpfleger 1987, 32
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 589/71

    Finanzbeamter - Falsche Festsetzung von Steuern - Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
    In den Motiven hierzu findet sich für die Erweiterung der Vorschrift jedoch die Erklärung, daß nicht "alle Rechtsstreitigkeiten zur Entscheidung der Gerichte gehören und den Verwaltungsbeamten, wenn ihnen die Kognition in solchen Sachen überwiesen ist, hierbei gleiche Pflichten, wie den Richtern, obliegen« (Motive zum revidierten Entwurf des Strafgesetzbuchs für die Preußischen Staaten, 1833 S. 421 f. ; vgl. Bemmann JZ 1972, 599, 600).

    Darauf beruht es, daß die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, daß der unter § 336 StGB fallende Amtsträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (BGHSt 24, 326, 327 f. ; BGH NJW 1960, 253; RGSt 71, 315; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114).

    Über die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Vorschrift zu beschränken, besteht auch in der Literatur grundsätzlich Einigkeit (Spendel in LK 10. Aufl. § 336 Rdn. 27; Rudophi in SK StGB § 336 Rdn. 7; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 22 Aufl. § 336 Rdn. 3; Wernicke NStZ 1986, 224; Meinberg NStZ 1986, 224, Otto Jura 1986, 221; Geppert Jura 1981, 78; Bemmann JZ 1972, 599; Musielak, Die Rechtsbeugung S. 46; Seebode, Das Verbrechen der Rechtsbeugung, S. 62; Sieveking, Der Täterkreis bei der Rechtsbeugung S. 72; Heinitz, Probleme der Rechtsbeugung S. 8).

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
    Danach erfaßt § 336 StGB "nicht schlechthin jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechts ... In dem Begriff der Beugung wird man ein normatives Element erblicken können, das bereits als ein wesentliches Regulativ zu wirken vermag« (Ausschußprotokolle 7/1063; vgl. BGHSt 32, 357, 364).
  • OLG Hamm, 09.02.1979 - 4 Ws 12/79
    Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
    Darauf beruht es, daß die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, daß der unter § 336 StGB fallende Amtsträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (BGHSt 24, 326, 327 f. ; BGH NJW 1960, 253; RGSt 71, 315; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114).
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 542/59

    Bestimmung der "Rechtssache" i.S.v. § 336 Strafegesetzbuch (StGB) und der

    Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
    Darauf beruht es, daß die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, daß der unter § 336 StGB fallende Amtsträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (BGHSt 24, 326, 327 f. ; BGH NJW 1960, 253; RGSt 71, 315; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114).
  • RG, 26.08.1937 - 2 D 142/37

    Ein Steuerverfahren kann eine "Rechtssache" sein. Rechtsbeugung kann auch im

    Auszug aus BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
    Darauf beruht es, daß die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, daß der unter § 336 StGB fallende Amtsträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (BGHSt 24, 326, 327 f. ; BGH NJW 1960, 253; RGSt 71, 315; vgl. auch OLG Hamm NJW 1979, 2114).
  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Erfasst werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr.; BGHSt 34, 146, 149 = NJW 1986, 3093; BGHSt 38, 381, 383 = NJW 1993, 605; BGHSt 42, 343, 345 = NJW 1997, 1452).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    a) Ein nichtrichterlicher Amtsträger kommt als Täter einer Rechtsbeugung in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hat" (BGHSt 24, 326, 327; 34, 146, 147 f; 35, 224, 230; BGH NJW 1960, 253).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

    Daß der Angeklagte im Hinblick auf die gesetzlichen Folgen der Verfahrenseinstellung weiterhin an Rechtsvorschriften gebunden war, reicht zur Erfüllung des Tatbestandes nicht aus (vgl. BGHSt 34, 146, 148).

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Allerdings ist nicht jeder Rechtsverstoß als "Beugung" des Rechts anzusehen, vielmehr enthält dieses Tatbestandsmerkmal ein normatives Element und soll nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege erfassen, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 40, 272, 283; aA Seebode JR 1994, 1, 3 f.; Spendel JR 1994, 221, 223; Rudolphi in SK StGB 4. Aufl. § 336 Rdn. 11).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidungen unabhängig von der Problematik strafrechtlicher Bewertung der Rechtsprechung in einem totalitären System hervorgehoben, daß nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts darstellt (BGHSt 32, 357, 363 f.; 34, 146, 149; 38, 381, 383).
  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00

    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete

    Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend.
  • OLG Koblenz, 02.02.2005 - 1 Ss 301/04

    Strafvereitelung: Annahme der Strafverteilung durch einen Rechtspfleger bei der

    Eine Tätigkeit der genannten Art hätte er jedoch nur dann ausgeübt, wenn sie im Hinblick auf seinen Aufgabenbereich und seine Stellung mit der eines Richters vergleichbar gewesen wäre (BGHSt 34, 146; 35, 224, 230; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdn. 5 und 8a).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    In einer "Rechtssache" entscheidet nur, wer wie ein Richter in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat (BGHSt 24, 326, 328; 35, 224, 230) und dabei einen gewissen Grad sachlicher Unabhängigkeit genießt (BGHSt 34, 146, 148).

    Die Vorschrift des § 336 StGB betrifft jedoch nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechtes (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364).

  • LG Potsdam, 08.12.2011 - 25 KLs 4/10

    Rechtsbeugung Eisenhüttenstadt 2005

    Danach sollen nur elementare Rechtsverstöße dem Tatbestand unterfallen, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (BGHSt 34, 146, 149; BGHSt 38, 381, 383; BGHSt 42, 343, 345).
  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    a) Im Hinblick auf Handlungen, die in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sind, hat der Bundesgerichtshof betont, daß § 336 StGB nicht schlechthin jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechts treffe (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364).
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

  • BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87

    Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung

  • OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04

    Keine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung im Planfeststellungsverfahren

  • OLG Hamm, 07.03.2000 - 15 W 355/99

    Schiedsfähigkeit des Auskunfts- und Einsichtsrechts des GmbH-Gesellschafters

  • OLG Düsseldorf, 12.03.1997 - 1 Ws 90/97
  • BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94

    Verurteilung wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen

  • OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04

    Keine Rechtsbeugung durch Beamte im bauordnungsrechtlichen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 01.02.1990 - 1 Ws 1126/89
  • OLG Koblenz, 26.07.1993 - 1 Ws 356/93

    Rechtsbeugung; Tauglicher Täter; Amtsträgereigenschaft

  • OLG Koblenz, 20.01.1987 - 1 Ws 835/86

    Bewilligung; Beratungshilfe; Vorentscheidung; Vorinstanz

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85   

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https://dejure.org/1986,1668
OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85 (https://dejure.org/1986,1668)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.05.1986 - 2 VAs 20/85 (https://dejure.org/1986,1668)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Mai 1986 - 2 VAs 20/85 (https://dejure.org/1986,1668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht in im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmte Geschäftsunterlagen einer insolventen Aktiengesellschaft (AG); Einsicht in Akten durch den Konkursverwalter (Insolvenzverwalter) zur Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche des Unternehmens; Erfordernis der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3093
  • NStZ 1987, 289
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 2 VAs 21/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85
    Der Senat verweist insoweit auf seine Beschlüsse vom 22. und 26.2.1985 (NStZ 1985, 426, m. Anmerkung Herrmann aaO. S. 565, und WM 1985, 1019).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • OLG Koblenz, 15.03.1999 - 2 VAs 15/98
    Die Auffassung, Nrn. 182 ff. RiStBV hätten die Qualität von Bundesrecht erlangt (Schaefer, NStZ 1985, 202), ist auf Ablehnung gestoßen und vermag nicht zu überzeugen (vgl. OLG Koblenz, NJW 1986, 3093; OLG Hamm, NStZ 1986, 236).

    Deshalb läßt die Rechtsprechung die Akteneinsicht Dritter nur dann zu, wenn sie aus Gründen des Gemeinwohls geboten ist (OLG Koblenz, NJW 1986, 3093; OLG Celle, NJW 1992, 253; OLG Frankfurt a. M., NJW 1996, 1484; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229; OLG Bremen, NStZ 1989, 276).

    So wurden in der Vergangenheit etwa Akteneinsichtsgesuche von Konkursverwaltern mit der Begründung zurückgewiesen, diese verfolgten ausschließlich private Interessen, staatliche oder sonstige Gemeinwohlinteressen seien nicht betroffen (OLG Koblenz, NJW 1986, 3093 [3094]; OLG Frankfurt a. M., NJW 1996, 1484 [1485]).

  • OLG Stuttgart, 03.07.2000 - 4 VAs 15/00

    Auskünfte an Dritte

    Akteneinsicht bzw. Auskunft aus Strafakten an Dritte kann daher nur in Ausnahmefällen erteilt werden (vgl. OLG Koblenz NJW 1986, 3093; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Für einen Eingriff in das Recht eines Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung ist deshalb eine gesetzliche Grundlage notwendig, die Umfang und Voraussetzungen des Eingriffs klärt (BVerfGE 65, 1 ff [44]; BVerfGE NJW 1984, 2271 ff, 2275 ff, OLG Koblenz NStZ 1987, 289 ).

    Sie genügen deshalb den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur gesetzlichen Grundlage eines Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht (KK-Pfeiffer, StPO , 3. Aufl., RiStBV , Vorbem.; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 12; OLG Koblenz NStZ 1987, 289 ).

  • BayObLG, 22.03.2024 - 102 VA 255/23

    Erledigung der Hauptsache, Akteneinsichtsantrag, Akteneinsichtsgesuch,

    Der Vollzug der Akteneinsicht führt zur Erledigung der angefochtenen Maßnahme, da er keine fortdauernden rechtlichen Wirkungen erzeugt und der durch die Kenntnisnahme vom Akteninhalt bewirkte tatsächliche Zustand auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 2019, 6 VA 89/18, BeckRS 2019, 1553 Rn. 29; KG, Beschluss vom 8. Mai 1990, 1 VA 7/89, NJW-RR 1991, 1085 [juris Rn. 7]; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 1986, 2 VAs 20/85, NJW 1986, 3093, 3094).
  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Die Würdigung, die 1953 erstmals in Kraft getretenen RiStBV hätten die Qualität eines Bundesgewohnheitsrechts (so Schäfer in NStZ 1985, 198 ff., 202), ist einhellig abgelehnt worden (vgl. u.a. OLG Hamm a.a.O.), zumal "die Richter jedenfalls nicht an die Bestimmungen der RiStBV gebunden sind" (so OLG Koblenz, Beschl. v. 30.05.86 - 2 VAs 20/85 -, NStZ 1986, 289 ff.; Herrmann in NStZ 1985, 565 ff., 566, Anm. zu OLG Koblenz, Beschl. v. 22.02.85 - 2 VAs 21/84 -, NStZ 1985, 426 ff.; LG Regensburg a.a.O.).

    Das OLG Koblenz führte bereits mit dem Beschluß vom 30.05.86 (NStZ 1987, 289 ff., 290) aus, die insbesondere vom OLG Hamm (NStZ 86, 236) zugrundegelegte Übergangslösung sei an die Bedingung gebunden, "daß die bisherige Praxis nicht ohne gravierende Nachteile für das Gemeinwohl ... aufgegeben werden kann".

  • OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01

    Wirksame Überleitung des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren trotz

    Anderenfalls hätte eine Pflicht zur vorherigen Anhörung dort ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden und nicht lediglich in den RiStBV (Nr. 290), die Verwaltungsvorschriften, denen die Gesetzesqualität fehlt, sind (vgl. zu letzterem OLG Koblenz NJW 1986, 3093).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 4 S 3038/87

    Mitteilungen und Akteneinsichtgewährung in Strafsachen

    Lediglich ergänzend sei ausgeführt, daß insoweit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Auffassung vertreten wird, daß die Akteneinsicht jedenfalls an nichtbeteiligte Dritte im Verhältnis zum Betroffenen eine Maßnahme nach § 23 EGGVG darstellt (vgl. OLG Hamm, NJW 1985, 2040; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038, NJW 1986, 3093).
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