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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1986 - NotZ 1/85   

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https://dejure.org/1986,2625
BGH, 17.02.1986 - NotZ 1/85 (https://dejure.org/1986,2625)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1986 - NotZ 1/85 (https://dejure.org/1986,2625)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1986 - NotZ 1/85 (https://dejure.org/1986,2625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung - Hauptsache - Beschwerde - Rücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 111 Abs. 4
    Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3144 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 1318
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 15.06.1971 - 1 W 8752/70

    Antragsrücknahme zwischen den Instanzen bei nicht rechtskräftigen Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 17.02.1986 - NotZ 1/85
    ob eine Zurücknahme des dem Verfahren zugrundeliegenden Antrags auf Bestellung zum Notar noch nach dem Erlaß des Beschlusses möglich war, durch den das Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den abschlägigen Bescheid des Antragsgegners zurückgewiesen hat (vgl. für das Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit KG OLGZ 1972, 64); und.

    Dann hätte die Erledigung des angefochtenen Justizverwaltungsaktes, welche durch die wirksame Rücknahmeerklärung vom 14. November 1985 auf andere Weise als durch dessen Zurücknahme, Widerruf, anderweitige Aufhebung oder Zeitablauf eingetreten wäre (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG), den Beschluß des Oberlandesgerichts bei sinngemäßer Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO wegfallen lassen mit der Folge, daß die gegen diesen Beschluß gerichtete und weiterhin aufrechterhaltene sofortige Beschwerde des Antragstellers wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig geworden wäre (vgl. KG OLGZ 1972, 64, 66; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 19 Rdn. 41 und 43).

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus BGH, 17.02.1986 - NotZ 1/85
    Eine solche Unzulässigkeit, die sich erst aus einem den Rechtsstreit erledigenden Ereignis ergibt, würde zwar nicht den Ausspruch hindern, die Hauptsache habe sich erledigt (BGH NJW 1986, 588); BGHZ 50, 197 (198) steht dieser Annahme nicht entgegen, weil sich jene Entscheidung insoweit auf eine von Anfang an unzulässige sofortige Beschwerde bezieht.
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 17.02.1986 - NotZ 1/85
    Eine solche Unzulässigkeit, die sich erst aus einem den Rechtsstreit erledigenden Ereignis ergibt, würde zwar nicht den Ausspruch hindern, die Hauptsache habe sich erledigt (BGH NJW 1986, 588); BGHZ 50, 197 (198) steht dieser Annahme nicht entgegen, weil sich jene Entscheidung insoweit auf eine von Anfang an unzulässige sofortige Beschwerde bezieht.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.1985 - 8 U 220/84   

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https://dejure.org/1985,4627
OLG Frankfurt, 17.12.1985 - 8 U 220/84 (https://dejure.org/1985,4627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.1985 - 8 U 220/84 (https://dejure.org/1985,4627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 8 U 220/84 (https://dejure.org/1985,4627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3144
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Diesen unakzeptablen Ergebnissen könnte ohne Annahme einer auch auf neu eingetretene Gesellschafter erstreckten akzessorischen Gesellschafterhaftung weiterhin nur durch methodisch unaufrichtige (so zu Recht K. Schmidt, Gesellschaftsrecht 4. Aufl. § 60 III. 2. d), S. 1898) Konstruktionen wie etwa einer stillschweigenden Einbeziehung in den Vertrag oder eines konkludenten Vertragsbeitritts begegnet werden, zu denen sich die Rechtsprechung unter Geltung der Doppelverpflichtungslehre genötigt sah (s. etwa BGHZ 124, 47, 48 m.w.N.; Urt. v. 17. Oktober 1989 - XI ZR 158/88, NJW 1990, 827, 828 f.; s. ferner OLG Frankfurt a.M., NJW 1986, 3144; OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 223).
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